Garantie bei einem gewonnenen Laptop?

Goldsmith schrieb:
dann unterziehst du das Notebook einem Stresstest
Auf dem Parkplatz vor einer Bank ;) das wird mangels Stromversorgung nicht klappen.
 
Warum kann er dir denn nicht sagen, wo er das Gerät her hat?
Ohne eine so einfache und selbstverständliche Info würde ich gar nicht erst zum Treffen gehen. Ist vermutlich verschwendete Zeit.
Würde nur Sinn machen, wenn du bereit bist potenziell geklaute Ware zu kaufen.
 
Öffentlicher Platz vor ner Bank soll suggerieren, dass es sicherer ist ("Da sind doch eh überall Kameras!").
Notebook angeblich gewonnen und hat nun keinen Bock mehr drauf, verkauft es für 50% des Wertes.
Seriennummer ist bei MSI hinterlegt, als ob es verkauft worden wäre - bei Verlosungswaren könnten sie ja sicherlich das Gerät auch als nicht "garantiewürdig" markieren, ehe jemand aus Kulanz das repariert.

Und das hat sicherlich nichts damit zu tun, wie jemand gestern berichtet hat, dass trotz 2FA bei Amazon merkwürdige Bestellungen durchgegangen sind?
Ich wäre da mehr als skeptisch und würde es einfach bleiben lassen. Beim Kauf von Hehlerware hast du auch nichts.
 
Ich verstehe zwar, dass man bei sowas vielleicht misstrauisch ist. Aber den Verkäufer die versiegelte Verpackung öffnen zu lassen, bevor man zahlt, finde ich dennoch etwas unfair dem Verkäufer gegenüber. Entscheidet man sich nach dem Öffnen doch gegen den Kauf, dann kann der Verkäufer das Gerät nicht mehr mit Versiegelung verkaufen. Das turnt dann potentielle Käufer ab.

Aber: Dass er nicht sagen kann, auf welcher Messe er das Ding gewonnen hat, ist seeehr shady und würde bei mir sämtliche Alarmglocken bimmeln lassen :D
 
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tomgit schrieb:
Seriennummer ist bei MSI hinterlegt, als ob es verkauft worden wäre - bei Verlosungswaren könnten sie ja sicherlich das Gerät auch als nicht "garantiewürdig" markieren, ehe jemand aus Kulanz das repariert.
Muss ja MSI nichts mit zu tun haben, selbst wenn die das Gerät selber verlost haben sollten wird sowas ja quasi aus dem Handel rückgekauft und es wird nicht pauschal die Garantie gestrichen.
 
SpamBot schrieb:
Auf dem Parkplatz vor einer Bank ;) das wird mangels Stromversorgung nicht klappen.
Aber auch so was lässt sich doch leicht lösen, Powerbank mitnehmen und schon ist das Thema durch.
 
Stormfirebird schrieb:
Muss ja MSI nichts mit zu tun haben
Muss nicht, aber meist ist das, gerade bei Messen oder Events, Teil eines Sponsoring-Vertrags, also kommen die Dinger häufig direkt vom Hersteller.
Selbst wenn die Verlosung von einem Händlern wäre, ist denen der Messestand meist teuer genug, als dass sie nicht ohne weiteres Sponsoring Giveaways machen.

Goldsmith schrieb:
Powerbank mitnehmen und schon ist das Thema durch.
Jo, mal eben ne 500€ 230V-Powerbank kaufen, damit man vielleicht 900€ beim Notebook vielleicht spart :D
 
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AmirKhan schrieb:
Welches Programm?
Laptops liefern normalerweise im Akku Modus nicht die volle Leistung. Ohne Strom testen man maximal den Akku.

Vielleicht wohnt der Verkäufer ja in der Nähe und nach einem kurzen Smalltalk hält er dich für vernünftig genug um auf einen Kaffe bei ihm vorbeizuschauen.
 
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SpamBot schrieb:
Laptops liefern normalerweise im Akku Modus nicht die volle Leistung. Ohne Strom testen man maximal den Akku.

Vielleicht wohnt der Verkäufer ja in der Nähe und nach einem kurzen Smalltalk hält er dich für vernünftig genug um auf einen Kaffe bei ihm vorbeizuschauen.
Das glaube ich nicht. Der Kerl verhält sich super Merkwürdig. Bin mir eigentlich ziemlich sicher er wurde geklaut
 
Ja, dann lass es einfach bleiben :D
Bevor du dich da noch potenziell in Gefahr begibst.
 
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SpamBot schrieb:
Und gegen wen sollst du eine Gewährleistungsanspruch haben??? Du hast keinen Vertragspartner, bzw. nur den vom Gebrauchkauf und dieser verkauft privat...
Gegen den Hersteller.
Der gibt nicht mir Gewährleistung, sondern auf sein Gerät das er in Verkehr gebracht hat. Dafür brauche ich keinen Vertrag mit ihm, das ist seine Pflicht als Produkthersteller.
 
Renegade334 schrieb:
Der gibt nicht mir Gewährleistung, sondern auf sein Gerät das er in Verkehr gebracht hat. Dafür brauche ich keinen Vertrag mit ihm, das ist seine Pflicht als Produkthersteller.
Nur der Händler muss Sachmängelhaftung bieten, der Hersteller kann darüber hinaus freiwillig eine Garantie anbieten aber dafür auch die Bedingungen aufstellen.
Da das Gerät nicht bei einem Händler gekauft wurde bliebe nur die Garantie.
 
Cardhu schrieb:
Stimmt. Auf das Produkt selbst gibt es nur Produkthaftung, Informations- und Kennzeichnungspflichten und ähnliches.
Gewährleistung ist tatsächlich nur vertraglich an die ursprüngliche Person gebunden.
Eine Produkt Garantie wird übertragen. Die Frage ist, ob die Seriennummer nicht schon als Nachweis ausreicht.
 
AmirKhan schrieb:
Das glaube ich nicht. Der Kerl verhält sich super Merkwürdig. Bin mir eigentlich ziemlich sicher er wurde geklaut
Das widerspricht aber deiner Aussage, dass du die Seriennummer bekommen hast und diese überprüften hast lassen.
 
Er hat doch letzlich nur den Garantiestatus des Geräts geprüft bei MSI, ich möchte bezweifeln dass dort ein Gerät als gestohlen hinterlegt werden würde.
 
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Lord_Dragon schrieb:
Nicht einmal das. Er weiß nicht einmal, was die Gewährleistung überhaupt beinhaltet und in welchen Kontext sie zum Tragen kommt.
Hier gibt es keine Gewährleistung, weil kein Kaufvertrag.

Ansonsten: Gewährleistung ist eine per Gesetz vorgeschriebene Verpflichtung des Händler bzw. der (juristische) Person, von dem ich das Gerät gekauft habe. Der Hersteller hat damit nichts am Hut.

Renegade334 schrieb:
Gegen den Hersteller.
Der gibt nicht mir Gewährleistung, sondern auf sein Gerät das er in Verkehr gebracht hat. Dafür brauche ich keinen Vertrag mit ihm, das ist seine Pflicht als Produkthersteller.
Woraus ergibt sich die Pflicht? Was ist die gesetzliche Grundlage deiner Behauptung? Wie erwähnt: Gewährleistung ergibt sich aus dem Gesetz bei einem Kaufvertrag. Der Händler muss 24 Monate für Defekte/Schäden aufkommen, die auf einem Mangel, der bereits bei Kauf(!) (wird auch gern unterschlagen), existierte, zurückzuführen sind.
Die Gewährleistung deckt rechtlich gesehen nicht einmal ab, wenn das Gerät in den ersten 24 Monaten aufgrund von Verschleiß die Grätsche macht.
In den ersten 12 (früher 6) Monaten muss der Händler nachweisen, dass der Defekt/Schaden nicht auf einen eben solchen Mangel zurückzuführen ist. Da zu aufwendig, sind die Händler hier meist eher kulant.
Nach den ersten 12 Monaten, tritt die Beweislastumkehr ein - nun ist der Kunde in der Pflicht.

Garantie ist FREIWILLIG. Es muss keine Garantie geben und der Hersteller bestimmt auch die Laufzeit. Die Garantie ist auch ein tolles Mittel für den Händler, der viele Reklamationen gerne auch mal als Garantiefall abwickeln lässt ;)

Kurzum: Der Hersteller hat Pflicht zu gar nichts. Zumindest nicht dir ggü. als Endverbraucher.
 
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