Garantie bei einem gewonnenen Laptop?

AmirKhan

Cadet 2nd Year
Registriert
Juli 2022
Beiträge
20
Hallo,
das ist meine erste Frage in dem Forum.

Das Szenario ist folgendes:

Ich möchte über ebay Kleinanzeigen einen neuen ungeöffneten Laptop von MSI kaufen. Der Laptop wurde laut Verkäufer auf einer Gamingmesse gewonnen und er hat dementsprechend keine Rechnung.
Ich hab den Verkäufer nach der Seriennummer des Geräts gefragt die er mir daraufhin geschickt hat und ich habe die bei MSI überprüfen lassen zwecks Garantie. Laut MSI ist da noch 2 Jahre Garantie drauf und die Seriennummer wurde auch nicht als gestohlen gemeldet.
MSI sagt mir jetzt aber, dass wenn ich gebrauch von der Garantie machen will, ich eine Rechnung brauche.
Wie soll das aber bei gewonnen Notebooks funktionieren? So wie ich weiß kriegt man keinen Nachweis das man ein Gewinnspiel gewonnen hat, vor allem wenn es Lokal war.

Der Verkäufer bietet an das ich den Laptop abhole und mir vorher anschaue, jedoch ist mir das mit der Garantie etwas komisch.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Unioner86
Es gibt bei solchen Geräten i.d.R. keine Garantie, weil zu den Voraussetzungen eben auch eine Rechnung gehört. Mit Gewährleistung ist auch nichts, da es keinen "Kaufvertrag" gibt.
Da ist man am Ende auf die Kulanz des Herstellers angewiesen. Ich persönlich würde bei einer so großen Investition wohl davon absehen, gewonnene Ware zu kaufen.

Als Gewinner sieht die Geschichte natürlich anders aus - ich habe für Lau etwas bekommen. Da stört es mich im Zweifel nicht so sehr, wenn das Ding flöten geht und ich keine Garantie habe. Stichwort der Geschenkte Gaul, dem man nicht ins Maul schaut...
Wenn ich als Gewinner etwas veräußere, hätte ich als Käufer halt schon Interesse... Und da ist halt die Frage: Wie groß ist die Ersparnis zum Neugerät?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Darkman.X, Unioner86, PHuV und 2 andere
Laut Google hast du keine Garantie.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: AmirKhan
So ist das eben bei Gewinnen. Du hast nichts gekauft, also bekommst du auch kein Recht auf eine Reparatur eines gekauften Gegenstands.
 
Hallo, ein Hersteller hat die Garantieleistung zu erbinrgen, allerdings kann er eine Abtrittserklärung verlangen. Es sollte eine "Gewinnbenachrichtigung/Benachrichtigung" oder ähnliches geben, diese müssen der Verkäufer an dich abtretten. Dann solltest du meiner Meinung nach keine Probleme haben.


Achtung es kann natürlich sein das der Veranstalter des Gewinnspiels die Garantie ausgeschlossen hat, das sollte man vor dem kauf klären!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: PHuV und AmirKhan
kachiri schrieb:
Es gibt bei solchen Geräten i.d.R. keine Garantie, weil zu den Voraussetzungen eben auch eine Rechnung gehört. Mit Gewährleistung ist auch nichts, da es keinen "Kaufvertrag" gibt.
Da ist man am Ende auf die Kulanz des Herstellers angewiesen. Ich persönlich würde bei einer so großen Investition wohl davon absehen, gewonnene Ware zu kaufen.

Als Gewinner sieht die Geschichte natürlich anders aus - ich habe für Lau etwas bekommen. Da stört es mich im Zweifel nicht so sehr, wenn das Ding flöten geht und ich keine Garantie habe. Stichwort der Geschenkte Gaul, dem man nicht ins Maul schaut...
Wenn ich als Gewinner etwas veräußere, hätte ich als Käufer halt schon Interesse... Und da ist halt die Frage: Wie groß ist die Ersparnis zum Neugerät?
Es handelt sich um einen einen MSI Stealth 15M b12ux. Neupreis im Laden sind 1800€, verkaufen tut er es aber für 900€. Lohnt sich das?
 
@derbe
Garantie ist etwas, was der Hersteller FREIWILLIG gibt. Die Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt, muss aber vom Händler erbracht werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SpamBot und AmirKhan
derbe schrieb:
Hallo, ein Hersteller hat die Garantieleistung zu erbinrgen, allerdings kann er eine Abtrittserklärung verlangen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er über seine AGBs regelt. So kann es durchaus sein, dass er bei einem Gerät, das nicht gekauft wurde, eine Garantie ausschließt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SpamBot und AmirKhan
Lord_Dragon schrieb:
@derbe
Garantie ist etwas, was der Hersteller FREIWILLIG gibt. Die Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt, muss aber vom Händler erbracht werden.
Ja genau. Laut MSI geben die noch 2 Jahre Garantie. Könnten die sich aber jederzeit dann dagegen entscheiden?
 
AmirKhan schrieb:
Ja genau. Laut MSI geben die noch 2 Jahre Garantie. Könnten die sich aber jederzeit dann dagegen entscheiden?
Bei einem Gerät, dass nicht von dir gekauft wurde, können sie sich dagegen entscheiden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: AmirKhan
AmirKhan schrieb:
Ja genau. Laut MSI geben die noch 2 Jahre Garantie. Könnten die sich aber jederzeit dann dagegen entscheiden?
Grundsätzlich können sich die Bedingungen für die Garantie ändern. Hier ist der Fall doch klar. Um die Garantie im Anspruch zu nehmen, verlangt MSI einen Kaufbeleg.
Eine Abtretungserklärung muss btw. durch den Garantiegeber nicht akzeptiert werden. Garantie gibt es i.d.R. nur für den Erstkäufer.
Und bei einem gewonnenen Gerät, wo man ggfs. mit einer Gewinnbenachrichtigung als Gewinner noch auf Kulanz hoffen kann, vermute ich, das man bei einem gekauften "Gewinngerät" als Käufer eher nicht mit Kulanz rechnen sollte.
Vermutung.

MSI schreibt:
Grundlage für die MSI Garantie ist der Originalkaufbeleg. Die Garantie für Notebook beträgt 24 Monaten ab Kaufdatum.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: AmirKhan
Eventuell kann sich der Verkäufer noch erinnern, welche Firma dieses Gerät verlost hat, dann könnte man dort nach einer Rechnungskopie fragen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: AmirKhan
AmirKhan schrieb:
Neupreis im Laden sind 1800€, verkaufen tut er es aber für 900€. Lohnt sich das?
Kannst du das Gerät abholen und vor Ort überprüfen? Das hört sich deutlich zu günstig an selbst wenn man bedenkt dass das Gerät keine Gewährleistung/Garantie haben sollte.
Ich würde tatsächlich auch konkret nach einem Nachweis fragen wo er das Gerät bekommen hat.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: R4Z3R und AmirKhan
Stormfirebird schrieb:
Kannst du das Gerät abholen und vor Ort überprüfen? Das hört sich deutlich zu günstig an selbst wenn man bedenkt dass
Er hat in seinem ersten Beitrag geschrieben, dass auch Abholung angeboten wird.
 
Stormfirebird schrieb:
Kannst du das Gerät abholen und vor Ort überprüfen? Das hört sich deutlich zu günstig an selbst wenn man bedenkt dass das Gerät keine Gewährleistung/Garantie haben sollte.
Ich würde tatsächlich auch konkret nach einem Nachweis fragen wo er das Gerät bekommen hat.
Ja er verkauft es ausschließlich nur über Abholung. Es ist auch nicht so weit von mir und überprüfen würde ich das Gerät vor Ort auf jeden Fall. Gibt es irgendwas worauf ich vor Ort achten sollte?
 
Goldsmith schrieb:
Eventuell kann sich der Verkäufer noch erinnern, welche Firma dieses Gerät verlost hat, dann könnte man dort nach einer Rechnungskopie fragen.
Eine Rechnung für ein gewonnenes Gerät wird es nicht geben. Maximal eine Gewinnnachweis.

Bei 900 vs 1800 wäre es mir das Risiko vermutlich schon wert. Wobei ich bei einem Laptop mit aktuellen i7 und einer RTX 3060 Mobile mit 75W eigentlich auch keine 1800 Euro sehe <.<
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Unioner86, M4ttX und redjack1000
Allgemein Besschädigungen, ggf Spalte und Risse, aber auch der Geruch.
 
kachiri schrieb:
Eine Rechnung für ein gewonnenes Gerät wird es nicht geben. Maximal eine Gewinnnachweis.

Bei 900 vs 1800 wäre es mir das Risiko vermutlich schon wert. Wobei ich bei einem Laptop mit aktuellen i7 und einer RTX 3060 Mobile mit 75W eigentlich auch keine 1800 Euro sehe <.<
Ja 1800€ sehe ich da natürlich auch nicht, aber das ist halt der Preis vom Hersteller. 900€ sehe ich da allerdings sehr wohl. Und da es nicht als geklaut gemeldet ist, sollte es da wohl keine Probleme geben hoffentlich
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Unioner86
Für einen Gewährleistungsanspruch braucht man aber weder eine Rechnung noch die Originalverpackung.
Dann gilt die Gewährleistung aber ab Herstellungsdatum und nicht ab Kaufdatum, weil du das Kaufdatum ja nicht nachweisen kannst.
Man sollte nur bedenken, dass man bei Gewährleistung nach 6 Monaten die Beweislastumkehr greift.
Im Problemfall würde ich trotzdem versuchen erst über Garantie abzuwickeln. Innerhalb der 2 Jahre kann es sein, dass noch keine Rechnung verlangt wird. Ansonsten kann man es ja immer noch über Gewährleistung versuchen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: AmirKhan
kachiri schrieb:
Eine Rechnung für ein gewonnenes Gerät wird es nicht geben. Maximal eine Gewinnnachweis.
Zum einen habe ich von einer Rechnungskopie gesprochen, zum andern ist das nicht zwingend richtig.

Ich habe ein Navi bei einem Preisausschreiben gewonnen, nach dem dieses kaputt war und ich die Garantie in Anspruch nehmen wollte, hat mir die Firma, die das Gewinnspiel veranstaltet hat, problemlos eine Rechnungskopie zukommen lassen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Unioner86
Zurück
Oben