So pauschal kann man das nicht sagen, siehe Produkthaftung.kachiri schrieb:Kurzum: Der Hersteller hat Pflicht zu gar nichts. Zumindest nicht dir ggü. als Endverbraucher.
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Garantie bei einem gewonnenen Laptop?
- Ersteller AmirKhan
- Erstellt am
Die Produkthaftung kommt aber nur zum Tragen, wenn durch das Produkt Personen- und Sachschäden verursacht wurden. Voraussetzung ist ein Produktfehler.
Als Beispiel könnte man z.B. damals die "explodierenden" Akkus bei Samsung erwähnen.
Oder kurz:
Der Hersteller haftet für Personen- und Sachschäden, die auf einen Fehler seines Produktes zurückzuführen sind.
Als Beispiel könnte man z.B. damals die "explodierenden" Akkus bei Samsung erwähnen.
Oder kurz:
Der Hersteller haftet für Personen- und Sachschäden, die auf einen Fehler seines Produktes zurückzuführen sind.
Das ist schon mehr als "gar nichts", wollte ich nur erwähnt haben.kachiri schrieb:Die Produkthaftung kommt aber nur zum Tragen, wenn durch das Produkt Personen- und Sachschäden verursacht wurden.
Cardhu
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Und wenn wir bei so juristischen Feinheiten sind, die hier als allgemein auf einmal dargestellt werden, kommt es ganz auf den Verwendungszweck an und für wen jenes Produkt wie bestimmt ist. Und dann ist eher noch der Inverkehrsbringer zu beachten
Unioner86
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Scheint das hier zu sein, auch ganz neu wieder reingesetzt. Wäre sehhhhhr vorsichtig!
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...ming-laptop-notebook-neu-/2159364715-278-2228
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...ming-laptop-notebook-neu-/2159364715-278-2228
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Nein, bin mir sicher es ist geklaut. Wenn ich immer wieder Frage woher es denn genau stammt, kommt immer wieder die Antwort: Ich habe keine Zeit den ganzen Tag mit dir zu schreibenGoldsmith schrieb:Hast du dir das Gerät jetzt angeschaut?
Stormfirebird
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Sollte sich doch in einem Satz erklären lassen auf welcher und bei welcher Aktion bzw. welchem Stand.Cardhu schrieb:Er hatte doch auch schon gesagt, er hat es auf einer Computermesse gewonnen?
Skepsis ist da durchaus angebracht bei dem Angebot.
Cardhu
Fleet Admiral
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Und dann noch um welche Uhrzeit er den Zettel ausgefüllt hat und bei wem das war und was er anhatte.
Wenn es jemand nicht kaufen will, muss er es doch auch nicht. Die Ersparnis ist doch gut. Und wenn das Ding geklaut wäre, könnte er sich doch einfach irgendwas ausdenken?! Wo ist dann die große gewonnene Sicherheit?
Ich kann mir den Verlauf der Unterhaltung nur vorstellen und ich mutmaße mal, dass der etwas länger ist Und die Geduld auf eine harte Probe stellt.
edit: Wird auch nicht so viele Messen gegeben haben dieses Jahr
Wenn es jemand nicht kaufen will, muss er es doch auch nicht. Die Ersparnis ist doch gut. Und wenn das Ding geklaut wäre, könnte er sich doch einfach irgendwas ausdenken?! Wo ist dann die große gewonnene Sicherheit?
Ich kann mir den Verlauf der Unterhaltung nur vorstellen und ich mutmaße mal, dass der etwas länger ist Und die Geduld auf eine harte Probe stellt.
edit: Wird auch nicht so viele Messen gegeben haben dieses Jahr
Stormfirebird
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Deutlich zu gut um ehrlich zu sein.Cardhu schrieb:Die Ersparnis ist doch gut.
Ich weiß echt nicht was du hier gerade möchtest. Wenn er nämlich sich tatsächlich weigert zu antworten selbst mit einer Lügengeschichte die man dann ggf. auf plausibilität prüfen könne sieht das nicht gut aus.
0ssi
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Also wenn der Kleinanzeigen Verkäufer im Angebotstext vergessen hat Gewährleistung auszuschließen.kachiri schrieb:Hier gibt es keine Gewährleistung, weil kein Kaufvertrag.
dann hat der Käufer auch gegenüber einem Privatverkäufer 24 Monate gesetzliche Gewährleistung.
Cardhu
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Ihn darauf hinweisen, dass dieses wohl nervige Verhalten durchaus die Antwort erklärt.Stormfirebird schrieb:Ich weiß echt nicht was du hier gerade möchtest.
Und wenn er es nicht kaufen will, er es doch einfach lassen soll?! Steht da eigentlich auch.
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Nervige Verhalten?
Du meinst bei einem Angebot für einen neuen Laptop der für die hälfte angeboten wird, wo der Verkäufer sagt das er bei einer Messe gewonnen wurde obwohl die Seriennummer sagt das er bei Media Markt verkauft wurde?
Der Verkäufer nicht mal den Namen der Messe nennen kann?
Der Verkäufer es nur über Abholung draußen nicht an seiner Adresse verkauft damit man nichts auf ihn zurückverfolgen kann?
Nervige Verhalten?Cardhu schrieb:Ihn darauf hinweisen, dass dieses wohl nervige Verhalten durchaus die Antwort erklärt.
Und wenn er es nicht kaufen will, er es doch einfach lassen soll?! Steht da eigentlich auch.
Du meinst bei einem Angebot für einen neuen Laptop der für die hälfte angeboten wird, wo der Verkäufer sagt das er bei einer Messe gewonnen wurde obwohl die Seriennummer sagt das er bei Media Markt verkauft wurde?
Der Verkäufer nicht mal den Namen der Messe nennen kann?
Der Verkäufer es nur über Abholung draußen nicht an seiner Adresse verkauft damit man nichts auf ihn zurückverfolgen kann?
Stormfirebird
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@Cardhu Du betrachtest das bei der Faktenlage also als seriöses Angebot. Rätst du nicht sonst den Leuten ihr Hirn anzustrengen wenn mal wieder jemand abgezogen wurde?
Ich weiß beim besten Willen nicht was hier an dem Verhalten als nervig bezeichnet werden will. Die Fragen lassen sich im gleichen Zeitraum beantworten wie man eine ausweichend Antwort ala "kann nicht den ganzen Tag mit der schreiben" getippt hat. Es handelt sich ja hier nicht um einen 10€ Artikel den der Verkäufer sogar verschenken will.
Ich weiß beim besten Willen nicht was hier an dem Verhalten als nervig bezeichnet werden will. Die Fragen lassen sich im gleichen Zeitraum beantworten wie man eine ausweichend Antwort ala "kann nicht den ganzen Tag mit der schreiben" getippt hat. Es handelt sich ja hier nicht um einen 10€ Artikel den der Verkäufer sogar verschenken will.
Fusionator
Commodore
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Sowas würde ich nicht mit der Kneifzange anfassen. Wie viele Hinweise brauchts denn noch um den faulen Fisch zu riechen? Amnesie und genervtes Verhalten des Verkäufers nach dem genauen Ursprung des Gerätes,
keinen Nachweis über den Erwerb/Gewinn des Gerätes und als Krönung natürlich keine Übergabe am Wohnort des Verkäufers.
Wenn man Hehlerware kauft, macht man sich übrigens genauso strafbar und ist die im Fall der Fälle los.
keinen Nachweis über den Erwerb/Gewinn des Gerätes und als Krönung natürlich keine Übergabe am Wohnort des Verkäufers.
Wenn man Hehlerware kauft, macht man sich übrigens genauso strafbar und ist die im Fall der Fälle los.
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Klar hätte man da kein bock drauf als Verkäufer wenn man versucht Hehlerware zu verkaufen. Deine Beiträge in dem Thread haben nichts gebracht, außer zu nerven. Leute wie du sind genau so lästig wie die der VerkäuferCardhu schrieb:Genau dieses Verhalten meine ich
Hätte ich so richtig Bock drauf als Verkäufer.
KAUF ES EINFACH NICHT!
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