Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde, also dann, wenn schon ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden und das nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste.
Normale AB, wenig Verkehr, also alle paar 100m mal nen Auto, LKW etc.
Man kommt mit Vmax, sagen wir 250, weil die meisten stärker motorisierten Autos darauf begrenzt sind, angefahren und irgendwann schert jemand ~300m vor einem raus zum Überholen von nem LKw und fährt dabei 100.
Selbst mit ner Vollbremsung reichts nicht zur Vermeidung des Unfalls.(Habs jetzt niht wirklich mitm Bremsweg bei Gefahrenbesmung + Reaktionsweg nachgerechnet, geht eher ums Prinzip).
Das wäre nicht grob fahrlässig, weil ich ja weiß, dass die Meisten auf der AB beim Überholen nicht in den Rückspiegel schauen, oder wenn sie es tun, zu 99% nicht richtig einschätzen, das jemand da mit jenseits der 200 ankommt bzw. den Abstand für groß genug halten.
Das Wissen hat ja zwansgweise jeder, der ein bisschen schneller fährt. Und weil man das bei dem Beispiel eben in Kauf nimmt, dass jemand anders (aus welchem Grund auch immer) einem so vor den Wagen zieht, dass der Unfall unvermeidlich ist, trotzdem dann mit einer solch hohen Geschwindigkeit fährt, ist dann "nur" fahrlässig? Bin natürlich kein Jurist, kommt mir nur halt so vor, als wenn das schon die obige Beschreibung von grob fahrlässig erfüllt.