Geringe Pixelzahl Beweis für ortsfeste Kamera

Cuxtown

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Moin,

ich benötige einmal das Fachwissen aller Mitglieder zu folgender Frage:

Ist eine geringe Pixelzahl ein Beweis dafür, dass ein Video mit einer fest installierten Kamera aufgenommen wurde, bzw. ein Gegenbeweis, dass es nicht mit einem Handy aufgenommen sein kann?

Das Video wurde nachts aufgenommen und auf Grund der schlechten Lichtverhältnisse mit Adobe Premiere Pro 2020.0 (Windows) verbessert. In den Metadaten ist nur der Dateiname, nicht aber der Kameratyp ersichtlich.

Unter der Bezeichnung: "Ingredients File Path" ist folgendes "auszulesen":

Im_Carport_2020-01-01T00_03_17+0100.mp4

Nach meinen Informationen ist das der Dateiname, den der Bearbeiter beim speichern und bearbeiten auf der Festplatte seines PC's selbst angelegt hat, wo die Angabe "Im_" als generelles Sortiermerkmal in Bedeutung "Image_" und nicht als Ortsbegriff der Kamera (Im = Ortsangabe) verwendet wurde.

Ist auf Grund der Angabe im "Ingredients File Path" der Rückschluss auf eine Kamera / Kameratyp zu führen?

Für eine rege Beteiligung vielen Dank im Voraus.

Gruß
Cuxtown
 
Zu deiner Frage: ein Rückschluss oder ein Beweis ist der Dateiname nicht. Selbst wenn es Meta-Daten gäbe, die den Kamera-Namen/Typ enthalten, sind diese maximal ein Indiz - aber eben kein Beweis (da auf einfachste Art manipulierbar).

Zum Kontext: riecht für mich ein wenig danach, als ob dich jemand bei einer nicht ganz legitimen Aktion erwischt hat und du nun den Gegenangriff startest ala "den Bereich hättest du gar nicht filmen dürfen" (mit einer stationären Cam), während der Filmer dann einfach sagt "habsch mitm Handy aufgenommen".

Wende dich bei sowas doch besser an deinen Anwalt ;D
 
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Ich bin kein Experte auf dem Bildbereich.

Aber vor 10 Jahren hatten die 'ortsfesten' , montierten Überwachungskameras eine höhere Auflösung als damalige Handys.
Heute ist das anhand der Auflösung nicht möglich.
Sollte auf dem Bild allerdings ein spezieller Aufsatz gewesen sein, dann ist das zumindest ein Indiz dafür, das es nicht mit einem Handy 'zufällig' aufgenommen wurde.

Das mit dem Metadaten ist für mich ein Zeichen, das es bearbeitet wurde.
Meine ersten Digitalbilder hab ich mehrfach von einem PC zum anderen und dann auf mein NAS kopiert, soweit ich weiß, sind die Metadaten mit dem Originaldatum und der Kamerabezeichnung noch dabei.
 
Auflösungen lassen sich natürlich auch nachträglich verringern (und sogar in gewissen Grenzen erhöhen, ohne daß sich dabei allerdings der tatsächliche Inhalt verbessert).

Indizien gibt es hier praktisch keine. Ein Spezialist könnte vermutlich anhand der optischen Eigenschaften der Aufnahme (Brennweite, Verzerrung, chromatische Aberration) oder der Eigenschaften der digitalen Kompression (mjpeg-Artefakte, Bewegungsvektoren etc) Rückschlüsse auf die verwendete Kamera ziehen, aber das ist natürlich aufwendig und nicht mal eben nebenbei erledigt.

Man könnte natürlich mit dem kolportierten Handy mal eine weitere Aufnahme am selben Ort aus demselben Blickwinkel machen und gucken, ob das vergleichbar aussieht (Vordergrund / Hintergrund, Bildqualität, Farbgebung etc). Dann wüßte man immerhin ob die Behauptung plausibel ist.

Worum geht es denn konkret bei der Frage?
 
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Cuxtown schrieb:
Ist eine geringe Pixelzahl ein Beweis dafür, dass ein Video mit einer fest installierten Kamera aufgenommen wurde, bzw. ein Gegenbeweis, dass es nicht mit einem Handy aufgenommen sein kann?
Nein. Denn du weißt nicht ob und wie das Video nachbearbeitet wurde. Oder welche Kamera oder welches Handy (angeblich) zum Einsatz kamen. Metadaten und Dateinamen kann man nachträglich ändern, die nützen also auch nichts.

Das einzige was klappen könnte wäre eine Analyse der Verzerrung der Kameralinse, darüber kann man auf das Aufnahmegerät Rückschlüsse ziehen. Allerdings halt auch nur bedingt, denn wenn die Kamera und das Handy eine ähnliche Brennweite haben, dann nützt auch das wieder nichts.

Und zuletzt noch ne persönliche Meinung: ich halte es durchaus für realistisch, das am 1.1.2020 um 3:17 noch jemand von Silvester wach war. Ob dieser jemand allerdings passend mit dem Handy im Carport war um dich (oder wen auch immer) zu filmen, das musst du selbst anhand des Materials beantworten.
 
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Wenn eine angebliche ortsfeste Kamera die Aufnahme gemacht hat, kann man anhand vieler Merkmale der Bildqualität nachvollziehen, ob es genau dieselbe Kamera mit denselben Einstellungen gewesen ist.

Dasselbe gilt für das Smartphone, falls jemand beispielsweise vor Gericht behauptet, es mit der eigenen Kamera aufgenommen zu haben.
Nachdem man auf genau diese (eidesstattliche) Aussage gewartet hat, kann man eine Untersuchung genau dieses Smartphones anordnen lassen.

Wichtig ist, so wenig wie möglich zu drohen oder Ideen zu geben, wie man etwas herausfinden könnte oder überprüfen könnte.
Nahezu alle Menschen verplappern sich so dumm, dass man Ideen und Tipps zur Beweisfälschung oder Verschleierung gibt. Deshalb sagt auch jeder Anwalt, dass man gefälligst sofort die Klappe halten soll und wortwörtlich gar nichts sagen sollte. ;)

Da bereits die Aussage mit der Handykamera kam, gehe ich davon aus, dass du dich bereits (zu viel) verplappert hast. Dafür gibt es aber Anwälte und die kennen ihre Forensiker! ;)
 
Aus dem Eingangspost lese ich (Vermutungen), dass irgendwas gefilmt wurde, was nicht gesetzlich war. Ob du jetzt derjenige bist der Mist gebaut hat, keine Ahnung. Aber ein gut gemeinter Ratschlag: Steh zu deinen gemachten Fehlern. Wer Mist baut, warum auch immer, muss dazu stehen! Meist die Beste Fahrweise.

BTT: Eventuell könnte man anhand des Aufnahmewinkels sehen, ob es an dem Ort an dem die Kamera zum Aufnahmezeitpunkt war überhaupt möglich ist, mit dem Handy zu filmen.

Bsp.: Der Carport wurde von einer Erhöhung aus gefilmt, aber da gibt es keinen Balkon oder Fenster o.Ä.
 
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Man kann auch mit einer hochauflösenden Handykamera direkt in geringer Qualität filmen, also anstatt 4K dann in 480p oder so... Also nein, keine Chance das herauszufinden.
 
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Habe ich irgendwas wichtiges überlesen ? Es ist sehr wohl erlaubt mit einer Kamera sein eigenes Grundstück zu überwachen und nachdem z.B. dein Auto in der Öffentlichkeit beschädigt wurde, kann man sogar Ausnahmegenehmigungen erhalten öffentlichen Raum zu überwachen unter bestimmten Auflagen. z.B. Aufnahme nur eventgetriggert, maximal x Stunden Speicherung, selbstlöschende bzw. überschreibende Aufnahmen etc.

Zudem, falls der Threadersteller auf ein Beweismittelverbot hinaus will: Es gibt es in Deutschland keine "fruit of the poisonous tree" in der Beweisführung.
Also selbst wenn man beweisen möchte, dass etwas mit einer vermeintlich illegal platzierten Kamera aufgenommen wurde, schließt dass nicht automatisch eine Videoaufnahme die damit gemacht wurde als Beweismittel aus.

Diese Regelung gibt es nur in den USA.
Es kann durchaus andere Gründe geben wieso eine solche Aufnahme nicht zulässig als Beweismittel ist aber automatisch nicht zulässig wäre eine solche Aufnahme nicht.
 
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Ich freue mich, dass die Beteiligung so rege ist.

Zuerst einmal zur weiteren Aufklärung, ich habe nichts verbotenes gemacht, sondern direkt an Silvester um kurz nach 0.00 Uhr mein Handy direkt auf ein Feuerwerk gerichtet, das offensichtlich ein an der Straße geparktes Fahrzeug mit seinem Funkenflug am Lack beschädigt.

Die Gegenseite behauptet nun, dass die Aufnahme mit einer ortsfesten Kamera gemacht wurde, die die Straße und den öffentlichen Bereich "permanent" überwacht hat. Dazu hat die Gegenseite eben genau diese Daten vorgelegt und die Behauptung aufgestellt, dass mit dem "Ingredients File Path" der Beweis erbracht ist, dass die Aufnahme nicht durch ein Handy erfolgt ist. Auch wegen der geringen Pixel.

Dass das Videomaterial auf Grund der nächtlichen Aufnahme und noch dazu direkt in ein Funken sprühendes Feuerwerk recht schlecht von der Qualität war und somit mit Adobe aufgearbeitet wurde, lässt man nicht gelten, bzw. ignoriert es.
 
Solange (nur) das eigene Grundstück gefilmt wird und auch nicht die Möglichkeit besteht, dies leicht (z. B. durch Schwenken der Kamera) zu ändern, ist dies völlig legal.

Auch eine einmalige Handyaufnahme halte ich für unproblematisch: Welche Möglichkeit hat der Filmende denn sonst, wenn er bspw. eine Straftat beweisen will? Ein Beweisverwertungsverbot dürfte es (auch) in diesem Fall nicht geben, da gebe ich @dermatu vollkommen recht.
 
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das verstehe ich jetzt nicht...
wenn DU das Video mit DEINEM Handy gemacht hast, dann kannst du doch auch plausibel darlegen, wie die Metadaten entstanden sind?!?
 
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Hast du das original noch auf dem Smartphone? Da hast du dann doch den Beweis
 
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Behaupten können die viel, das ist nur Einschüchterung. Du weißt selbst am besten ob du eine feste Kamera installiert hattest. Wenn es die nicht gegeben hat und die demnach keiner je gesehen hat, kann man dir da nix beweisen.
 
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... im Übrigen gebe ich dem Vorredner, dermatu, Recht, es gibt sogar sehr aktuell ein BGH Beschluss (5 StR 217/21) dazu und ebenfalls ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09)
 
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Falls du das Handy dabei in der Hand gehalten hast, so müsste sich doch eine leichte Änderung des Bildausschnitts sehen lassen. Niemand hält ein Handy komplett ruhig, insbesondere nicht wenn eine Rakete in ein Auto fliegt. Schon ein leichtes Wackeln würde bedeuten, das es sich entweder nicht um eine fest montierte Kamera handelt oder diese sehr wackelig montiert sein muss. Auch kannst du argumentieren, das sich dort wo du gestanden hast keine Kamera montieren lässt, weil das z.B. mitten in der Einfahrt ist.

Oder du machst mit deinem Handy von damals (oder baugleich) ein Video von der gleichen Stelle mit dem gleichen Bildausschnitt.

Und zuletzt, wenn bearbeitete Daten existieren, was ist mit den unbearbeiteten Daten? Was sagen da die EXIF?

dermatu schrieb:
Wenn es die nicht gegeben hat und die demnach keiner die je gesehen hat, kann man dir da nix beweisen.
Und das. Sollen die doch erstmal beweisen, dass es eine fest installierte Kamera war. Es müsste dafür immerhin Montagespuren o.Ä. auf dem Grundstück geben... Eine montierte Kamera schwebt ja nicht in der Luft.
 
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Ungeachtet dessen bist Du ja wohl auch Zeuge des Geschehens gewesen.
 
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Cuxtown schrieb:
Die Gegenseite behauptet nun
Das ist keine Angelegenheit für ein Forum, sondern einen Anwalt. Du solltest mit der Gegenseite direkt gar keinen Kontakt halten. Wenn das rechtlich relevante Fragen/Informationen sind, dann besprich das mit deinem rechtlichen Beistand und holt euch bei Bedarf professionelle technische Hilfe.
 
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Mickey Mouse schrieb:
das verstehe ich jetzt nicht...
wenn DU das Video mit DEINEM Handy gemacht hast, dann kannst du doch auch plausibel darlegen, wie die Metadaten entstanden sind?!?
klar habe ich das, jedenfalls aus meiner Sicht, und sogar noch 2 Zeugen, aber vor Gericht ist man nie auf der sicheren Seite.

Dass es sich bei der Bezeichnung nicht um den Kameratyp oder den Ort handelt, sondern lediglich um einen individuell festgelegten Dateinamen und es sich nicht um das Originalvideo handelt, weil es noch bearbeitet wurde, wurde ausgesagt, aber ignoriert.
Ergänzung ()

Powl_0 schrieb:
Das ist keine Angelegenheit für ein Forum, sondern einen Anwalt. Du solltest mit der Gegenseite direkt gar keinen Kontakt halten. Wenn das rechtlich relevante Fragen/Informationen sind, dann besprich das mit deinem rechtlichen Beistand und holt euch bei Bedarf professionelle technische Hilfe.
danke für den Tipp, ich möchte auch keine Rechtsberatung hier im Forum erhalten, sondern nur das Fachwissen, ob an Hand der Daten / Metadaten ein Rückschluss auf den Kameratyp möglich ist.
 
Ein Gutachter erkennt das sofort ob das mit einem Smartphone aus der Hand aufgenommen wurde oder stationär.
 
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