Gibt es ein Recht auf eine "schnelle" Reparatur?

Anub1s

Lieutenant
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Hallo zusammen,

folgende Situation: Person A hat sich ein E-Bike bei einem großen Händler gekauft. Nach einem Monat stellt sich heraus, dass das Akkuschloss defekt ist und sich der Akku nicht entfernen lässt. Das E-Bike kann prinzipiell weiterhin genutzt werden, geladen wird der Akku direkt im Bike.
A wendet sich an den Händler (mit eigener Werkstatt vor Ort) und bittet um Reparatur. Der Händler sagt nach kurzer Begutachtung, dass das Akkuschloss getauscht werden muss. Die eigentliche Reparatur soll zwar nicht aufwendig sein (laut eigener Aussage des Händlers vllt. 1-2 Stunden), allerdings hat der Händler aktuell ein hohes Supportaufkommen und teilt A mit, dass es insgesamt wohl 2-3 Wochen dauern wird (weil quasi noch soundso viele andere Kunden vorher dran sind, die dort ihre Räder zur Reparatur haben). Da das Rad ja noch fahrbereit ist, sagt der Händler, dass man es natürlich auch gerne bspw. einen Monat später nochmal bringen kann, allerdings wird man auch dann ähnlich 2-3 Wochen auf das Rad verzichten müssen.

Auf Nachfrage von A, warum es denn nicht möglich sei, zum Stand heute einen Termin bspw. für in 3 Wochen auszumachen (oder sogar auf kurzfristigen Rückruf, da A in näherer Entfernung zum Händler wohnt), an dem man das Rad dann morgens abgibt und es am gleichen oder spätestens nächsten Tag wieder mitnehmen kann, wird A nur gesagt, dass dies so nicht möglich sei und man in jeden Fall zwischen Abgabe und wieder Abholen die 2-3 Wochen warten muss.

Gibt es für A irgendeinen konkreten Anspruch auf eine Reparatur, die zeitnah nach Abgabe des Rades erfolgt, oder muss er sich mit der Aussage des Händlers abfinden und so lange auf sein Rad verzichten?


Viele Grüße
Anub1s
 
Ich sehe das Verlangen des Händlers nicht durch Gesetze zur Gewährleistung gedeckt.

Hast du ihn schon schriftlich aufgefordert?
 
Da der Defekt nach einem Monat auftritt ist ja noch die Gewährleistung gegeben.

Der Händler hat für eine Reparatur immer einen "angemessenen" Zeitraum, das sind normalerweise 1-4 Wochen, Zeit. Allerdings sagt der Händler hier selbst dass es eine "einfache" Reparatur ist und diese schnell geht. Daher wäre eher 1 Woche als 4 Wochen anzusetzen.

Ich würde den Händler schriftlich darauf hinweisen das er in der Pflicht ist den Mangel an der Neuware zu beheben. Gern auch Bezug nehmen auf die 1-2 Stunden die der Händler im Gespräch als Reparaturzeit genannt hat. Eine Wartezeit von 2-3 Wochen für die Reparatur einer Ware, die von Anfang an Mängelfrei sein sollte, ist bei einer solch einfachen Reparatur unangemessen.

In dem Fall würde ich als Kunde also dem Händler eine Frist von 1 Woche für die Reparatur setzen, mit Bezug auf seine eigene Aussage dass die Reparatur selbst schnell und einfach ist.

Sollte er dem nicht nachkommen das Rad zurück geben und den Händler einfach meiden.
 
Rückgabe ist wohl nicht einfach so möglich (da > 14 Tage), denke ich. Da ich mit dem Rad selbst (im Gegensatz zum Service) auch sehr zu Frieden bin, würde ich das auch nur ungern machen wollen.

Die Sache mit der "angemessenen" Zeit ist vermutlich genau so vage irgendwo definiert nehme ich an? Ich vermute, dann muss ich mich wohl entweder mit der angegebenen Zeit abfinden, oder aber klagen (was aus meiner Sicht den Aufwand hier wohl nicht wert ist).
 
Zwischen Klage und Akzeptanz gibt es ja ein ganz breites Spektrum. Zum Beispiel fordern, androhen (nicht: drohen), Alternativen aufzeigen (z. B. Ersatzrad für die Zeit) etc.
 
Anub1s schrieb:
Rückgabe ist wohl nicht einfach so möglich (da > 14 Tage), denke ich.
Wenn das Produkt fehlerhaft ist und der Händler es nicht in einer akzeptablen Zeit gebacken bekommt eine Reparatur zu Stande zu bringen ist ein Rücktritt vom Vertrag natürlich möglich.

Dafür ist die Gewährleistung doch (unter Anderem) da.

Die gesetzlichen 14 Tage Rückgabefrist gelten außerdem nur für Produkte, die du per Fernabsatz (also bspw. Internet) kaufst. Wenn du diese bei einem Händler vor Ort kaufst muss dieser auch kein 14 Tage Rückgaberecht anbieten.

Wichtig ist aber eben alles auch schriftlich zu dokumentieren.

Anub1s schrieb:
Da ich mit dem Rad selbst (im Gegensatz zum Service) auch sehr zu Frieden bin, würde ich das auch nur ungern machen wollen.
Deine Entscheidung.

Persönlich finde ich dass mir ein an sich gutes Produkt nichts bringt wenn ich mich mit dem Service bei Problemen rumschlagen muss.

Anub1s schrieb:
Die Sache mit der "angemessenen" Zeit ist vermutlich genau so vage irgendwo definiert nehme ich an? Ich vermute, dann muss ich mich wohl entweder mit der angegebenen Zeit abfinden, oder aber klagen (was aus meiner Sicht den Aufwand hier wohl nicht wert ist).
Klar ist es vage definiert. Es ist als "angemessen" definiert. Denn du kannst schlecht für jedes einzelne Produkt einen Rahmen vorgeben. Aber du hast ja bereits einen Anhaltspunkt. Eine 1-2 stündige Reparatur dauert eben keine 3 Wochen mit Wartezeit. Also bist du da im nicht mehr angemessenen Bereich.

Ansonsten hat @Idon ja bereits dazu Vorschläge gebracht.
 
Was ich da jetzt seltsam finde: Warum zum Geier soll das Rad waehrend es auf die Reparatur, bzw. vermutlich das Ersatzteil, wartet, in der Werkstatt rumstehen?

Soll der Haendler dich halt einen Tag vorher anrufen, bzw wenn er das Teil bekommen hat...
 
So gut, kann dann der Händler auch nicht sein, wenn er es nicht koordiniert bekommt. Mal spitz nach einem Leihfahrrad gefragt?
 
@Anub1s
Mal ganz doof gefragt.
Ich hatte eine ähnliche Situation. Rad gekauft, Probleme aufgetreten, Händler Kacke, anderen Händler gesucht der die Marke des Rades führt bzw. Vertragshändler ist, dort machen lassen. Kosten gleich null, da es dem Hersteller Wurst ist Hauptsache Vertragshändler zwecks Garantie.
Keine Ahnung ob das bei Dir möglich ist anhand der Infos. Aber evtl. mal prüfen.

Mir ist bewusst, dass ich die Gewährleistung beim Verkäufer hatte, aber mir war es als Endkunde egal. Händlergewährleistung oder Garantie beim Hersteller, Hauptsache zügig erledigt und ohne Kosten.
Bitte steinige mich jetzt nicht @Idon ;)

Wieso der Händler natürlich erzählt es dauert heute 3 Wochen und in 3 Wochen dauert es wieder 3 Wochen wird wohl sein Geheimnis bleiben bzw. an der miesen Organisation liegen, zumal die Radsaison ja eher zu Ende geht und selbst letztes Jahr, mit Corona auf Höchststand, hat man um die Jahreszeit schnell und einfach Termine bekommen. Diese 3 oder mehr Wochen kenne ich nur im Sommer, also in der Radhochsaison oder Anfang des Frühjahres wenn alle wieder raus wollen.

Was aktuell wirklich problematisch ist ist die Ersatzteillage, aber das scheint hier ja nicht das Problem zu sein.
 
Anub1s schrieb:
Rückgabe ist wohl nicht einfach so möglich (da > 14 Tage)
Du hast bei einem Händler gekauft. Da gibts generell gar kein Widerrufsrecht/Rückgaberecht

Es geht darum dass der Händler offensichtlich der Gewährleistungspflicht nicht angemessen nachkommen will. Daher die Option einen Rücktritt vom Kaufvertrag zu fordern.

Üblicherweise ist der Fahrradhändler, wenn er viele Aufträge in der Werkstatt hat, froh wenn die Räder just-in-time gebracht werden und danach zeitnah wieder abgeholt werden.

Anyway, ich sehe keinen Grund warum der Händler das Fahrrad 2-3 Wochen bei sich stehen haben will, außer dass der Händler das Akkuschloss ausbauen und einschicken muss und mit 2-3 Wochen turn-over rechnet. Das kann man doch aber dem Kunden auch so mitteilen. Hier könnte der Kunde dann aber ansetzen und sich auf die Gewährleistung berufen, da ist es dem Kunden dann egal wie der Händler das Teil ersetzt bekommt.

Wäre interessant welche Marke, dann könnte man dir ggf. sagen ob das so üblich ist oder nicht.
 
Rücktritt? Der TE hat doch nicht mal eine Frist für die Primärrechte gesetzt?
 
Wenn so was einfaches schon drei Wochen dauert, was gedeckt der Hersteller denn bei einem komplizierten Schaden? Monate?
 
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