Inkassounternehmen - Auskunft nach §34 BDSG

Cpt.H4rl0ck

Ensign
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Hoi Forum,

heute ist mir ein Schreiben eines Inkassounternehmens eingegangen - dies ist mit dem Einzug einer Forderung beauftragt worden. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten ich noch nie Kontakt zu dem Gläubiger. Daraufhin habe ich den Gläubiger angerufen, um den Sachverhalt direkt zu klären.

Eine mit Vor- und Nachnamen identische Person hat eine Bestellung aufgegeben und diese nicht bezahlt. Der Gläubiger hat mir telefonisch das Geburtsdatum, die Anschrift und den registrierten E-Mailaccount genannt – ich konnte es auch nicht fassen wie leicht ich an die Daten gekommen bin!
Die Daten sind alle abweichend und die Forderung gegen uns somit unbegründet.

Der Forderung habe ich bereits schriftlich widersprochen.

Jetzt möchte ich vom Inkassounternehmen gerne Auskunft über meine erhobenen Daten bekommen.
Diese Auskunft würde ich mit §34 BDSG begründen.

Aber:
Der Landesdatenschutzbeauftragte in Baden-Württemberg hat in seinem Datenschutzrechtlichen Hinweise zu Inkassounternehmen und Auskunfteien folgendes geschrieben:
„Ein Inkassounternehmen muss nach § 34 Absatz 7, § 33 Absatz 2 Satz 1 Nr. 7 b) BDSG Selbstauskunftsersuchen genauso wenig wie ein Anwalt beantworten, da es sonst u. U. die Prozesstaktik des Gläubigers offenbart werden müsste.“
Quelle: Datenschutzrechtliche-Hinweise-zu-Inkassounternehmen-und-Auskunfteien-.pdf

Daraus ergeben sich folgenden Fragen:

a.) Welche Möglichkeiten habe ich dennoch an meine gespeicherten Daten zu kommen?
b.) Falls Daten vorhanden sind, wie setzte ich eine Löschung durch?
c.) Muss ein Inkassounternehmen einen Datenschutzbeauftragten Bestellen? Wie komme ich an den Namen?

Was würdet ihr machen? Danke für euren Input ...
 
Zuletzt bearbeitet: (Quelle Datenschutzrechtlichen Hinweise zu Inkassounternehmen und Auskunfteien)
Kann es sein, dass vielleicht nicht du gemeint bist? Meinem Vater ist das passiert. Wir bekamen ständig schreiben von einem Inkasso Unternehmen, dass doch bitte eine Telekom-Rechnung aus dem Jahre 2006 bezahlt werden sollte. Das lief dann ständig so weiter. Telefonisch dort natürlich keiner zu erreichen. Zum Schluss wollten sie 2680 Euro haben.
Die Telekom kümmer sich um den Sachverhalt. Das haben sie aber nicht getan. Erst, als endlich mal jemand bei diesem Inkasso-Unternehmen erreichbar war, wurde nur gesagt: Warum melden Sie sich erst jetzt?... ... ... Oh, Sie sind ja viel älter, als der Mann, den wir meinen.

Du hast dem ganzen widersprochen, das ist ja soweit ganz nett. Was ist denn das große Problem? Hast du irgendwelche Ängste, zwecks Schufa oder was? Die haben auch ihre Richtlinien. Du hast deine endgültige Frage doch schon selbst beantwortet: genauso wenig wie ein Anwalt beantworten. Sprich, sie dürfen die Daten nicht raus geben.

Inkasso-Unternehmen kaufen häufig die Daten der Schuldner. Das ist der Knackpunkt.

Gruß Andy
 
Ich würde erstmal Auskunft anfordern.

Vielleicht bekommst du diese ja. Wenn nicht, dann wird das Inkassounternehmen sicherlich begründen, weshalb nicht. Diese Argumentation kannst du dann versuchen zu entkräften bzw. zu umgehen.


Generell ist das Kommenlassen der Gegenseite dann eine sehr gute Strategie, wenn man u. U. nicht voll überlegen ist, nicht voll im Thema ist oder schlicht keine Frist oder anderweitiger Zeitdruck dahinter steckt.


Wahrscheinlich würde ich aber durchaus noch den 25.05. abwarten. Dann tritt die neue DGSVO mit dem neuen BDSG in Kraft. U. U. wären meine Chancen auf Auskunft (bzw. die Strafen bei Verstößen für die Gegenseite) höher... Eventuell ergäben sich auch ganz neue oder weitreichendere Auskunftsansprüche.
 
Eine mit Vor- und Nachnamen identische Person hat eine Bestellung aufgegeben und diese nicht bezahlt. Der Gläubiger hat mir telefonisch das Geburtsdatum, die Anschrift und den registrierten E-Mailaccount genannt – ich konnte es auch nicht fassen wie leicht ich an die Daten gekommen bin!
Die Daten sind alle abweichend und die Forderung gegen uns somit unbegründet.
O.K damit is das Thema an sich quasi durch.

Ich würd bei dem Inkasso anrufen und drauf hinweisen, dass Du Dich mit dem Gläubiger telefonisch besprochen hast und dass wohl ne Verwechslung vorliegt und die sollen das prüfen.
Dann würd ich die bitten Deine (also die falschen Daten) zu löschen.
Warum die Dich aber anschreiben, wenn der Gläubiger ne andere Adresse hat... aber gut kann sein das der Typ da verzogen ist.

Ansonsten würd ich auch aufs DGSVO warten.
 
@Andy4: Ja, die Person, die bei dem Händler gekauft hat gibt es wirklich – hat den selben Namen. Hab ja auch die Anschrift, Bankverbindung, Geburtsdatum …
Panik habe ich keine, ist ja alles unbegründet und somit nicht haltbar. Mich hätte es einfach nur interessiert ob es eine bekannte Möglichkeit gibt, an genau diese Daten zu kommen.

@Idon: An den 25.05. habe ich auch schon gedacht – ist schon in meinen Kalender markiert, an diesem Tag werde ich vermutlich einigen Unternehmen auf den Sack gehen …
Ergänzung ()

U-L-T-R-A schrieb:
Warum die Dich aber anschreiben, wenn der Gläubiger ne andere Adresse hat... aber gut kann sein das der Typ da verzogen ist.

Genau das hat mir zu denken gegeben! Hab auch nie mit dem Inkassounternehmen zu tun gehabt …
 
Ich würd nich gleich auf Krawall gehen - erstmal nett und sachlich (hol Dir n Kumpel als Zeugen wenn Du anrufst (sicher is sicher).
Dann am besten das ganze nochmal schriftlich per Einschreiben an die Inkasso mit dem dezenten Hinweis, dass die Kiste damit für Dich erledigt is.

Was natürlich sein kann is, dass die Dir nich glauben (schließlich könnte ja auch der echte Schulder denen Quatsch erzählen).
Du siehts ja von wann die Forderung is und wie lange Du schon an Deiner Adresse wohnst :D
Im Zweifel n netter Hinweis, die sollen sich die Daten vom Einwohnermeldeamt holen (kost was - is aber nich Dein Problem).
Kopie vom Perso oder so würd ich denen nich schicken - is nich Deine Baustelle!

Persönlich halt ich nix von den Inkasso-Abzockern, aber es muß nich jeder n Arsch sein.

Genau das hat mir zu denken gegeben! Hab auch nie mit dem Inkassounternehmen zu tun gehabt …
Naja kann passieren, Kumpel wurd auch verwechselt - war auch komplett andere Adresse, Alter usw.
 
Auf Krawall mach ich grundsätzlich nicht - zumindest nicht, wenn es nicht angebracht ist 😉 …
Danke für eueren Input und euch ein schönes Wochenende
 
Andy4 schrieb:
Das ist ja deren und ggf. dein Schutz. Da wirst du nicht drann kommen. An die Daten.

Gruß Andy

Das Inkassounternehmen wird sich doch wohl kaum erfolgreich auf ein vielleicht mögliches Auskunftsverweigerungsrecht wegen Prozesstaktik berufen können, wenn gegen die auskunftsuchende Person gar keine Forderung im Raum steht...

Weiterhin muss dann sicherlich im Einzelfall geprüft werden, welche Daten erfasst sind und welche davon nicht weitergegeben werden dürften, z. B. weil Ausnahmen dies zulassen, und welche Daten davon nicht betroffen sind. Ein Generalismus wird hier wohl kaum ohne Einzelfallbetrachtung greifen dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Datenschutz ist und bleibt auch im "DSGVO" ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.
Wann hast du denen die Erlaubnis zur Verarbeitung deiner Daten eingeräumt oder welche Rechtsgrundlage regelt die Verwendung deiner Daten bei einer falschen Zuordnung innerhalb eines Forderungsmanagers? Genau.

Deswegen auf §35 BDSG berufen und die Daten löschen lassen und am 25. Mai die Bude anonym anzeigen.
Solche Unternehmen müssen saubere Prozesse haben. Der Fall zeigt, dass sie keine haben und bereits jetzt schon auf den Datenschutz keinen Wert legen.
 
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