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Ensign
- Registriert
- Apr. 2010
- Beiträge
- 163
Hoi Forum,
heute ist mir ein Schreiben eines Inkassounternehmens eingegangen - dies ist mit dem Einzug einer Forderung beauftragt worden. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten ich noch nie Kontakt zu dem Gläubiger. Daraufhin habe ich den Gläubiger angerufen, um den Sachverhalt direkt zu klären.
Eine mit Vor- und Nachnamen identische Person hat eine Bestellung aufgegeben und diese nicht bezahlt. Der Gläubiger hat mir telefonisch das Geburtsdatum, die Anschrift und den registrierten E-Mailaccount genannt – ich konnte es auch nicht fassen wie leicht ich an die Daten gekommen bin!
Die Daten sind alle abweichend und die Forderung gegen uns somit unbegründet.
Der Forderung habe ich bereits schriftlich widersprochen.
Jetzt möchte ich vom Inkassounternehmen gerne Auskunft über meine erhobenen Daten bekommen.
Diese Auskunft würde ich mit §34 BDSG begründen.
Aber:
Der Landesdatenschutzbeauftragte in Baden-Württemberg hat in seinem Datenschutzrechtlichen Hinweise zu Inkassounternehmen und Auskunfteien folgendes geschrieben:
Daraus ergeben sich folgenden Fragen:
a.) Welche Möglichkeiten habe ich dennoch an meine gespeicherten Daten zu kommen?
b.) Falls Daten vorhanden sind, wie setzte ich eine Löschung durch?
c.) Muss ein Inkassounternehmen einen Datenschutzbeauftragten Bestellen? Wie komme ich an den Namen?
Was würdet ihr machen? Danke für euren Input ...
heute ist mir ein Schreiben eines Inkassounternehmens eingegangen - dies ist mit dem Einzug einer Forderung beauftragt worden. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten ich noch nie Kontakt zu dem Gläubiger. Daraufhin habe ich den Gläubiger angerufen, um den Sachverhalt direkt zu klären.
Eine mit Vor- und Nachnamen identische Person hat eine Bestellung aufgegeben und diese nicht bezahlt. Der Gläubiger hat mir telefonisch das Geburtsdatum, die Anschrift und den registrierten E-Mailaccount genannt – ich konnte es auch nicht fassen wie leicht ich an die Daten gekommen bin!
Die Daten sind alle abweichend und die Forderung gegen uns somit unbegründet.
Der Forderung habe ich bereits schriftlich widersprochen.
Jetzt möchte ich vom Inkassounternehmen gerne Auskunft über meine erhobenen Daten bekommen.
Diese Auskunft würde ich mit §34 BDSG begründen.
Aber:
Der Landesdatenschutzbeauftragte in Baden-Württemberg hat in seinem Datenschutzrechtlichen Hinweise zu Inkassounternehmen und Auskunfteien folgendes geschrieben:
„Ein Inkassounternehmen muss nach § 34 Absatz 7, § 33 Absatz 2 Satz 1 Nr. 7 b) BDSG Selbstauskunftsersuchen genauso wenig wie ein Anwalt beantworten, da es sonst u. U. die Prozesstaktik des Gläubigers offenbart werden müsste.“
Quelle: Datenschutzrechtliche-Hinweise-zu-Inkassounternehmen-und-Auskunfteien-.pdf
Daraus ergeben sich folgenden Fragen:
a.) Welche Möglichkeiten habe ich dennoch an meine gespeicherten Daten zu kommen?
b.) Falls Daten vorhanden sind, wie setzte ich eine Löschung durch?
c.) Muss ein Inkassounternehmen einen Datenschutzbeauftragten Bestellen? Wie komme ich an den Namen?
Was würdet ihr machen? Danke für euren Input ...
Zuletzt bearbeitet:
(Quelle Datenschutzrechtlichen Hinweise zu Inkassounternehmen und Auskunfteien)