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Ipad wo kaufen
- Ersteller aurum
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Darkwonder
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Hat keine Vorteile, außer der Preis ist niedriger.
Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung, der Händler könnte natürlich eine eigene anbieten, aber ob er das tut ^^. Heißt es bleibt wenn der Händler es nicht anders angibt bei 1 Jahr Garantie und 2 Jahren Gewährleistung, welche aber nach 6 Monaten irrelevant ist, da dann die Beweislastumkehr gilt.
Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung, der Händler könnte natürlich eine eigene anbieten, aber ob er das tut ^^. Heißt es bleibt wenn der Händler es nicht anders angibt bei 1 Jahr Garantie und 2 Jahren Gewährleistung, welche aber nach 6 Monaten irrelevant ist, da dann die Beweislastumkehr gilt.
moquai
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Bei Apple ist das etwas kompliziert, aber in Ordnung. Du hast mindestens 2 Jahre!
http://store.apple.com/de/browse/home/specialdeals/ipodwarranty_popupFür diejenigen Verbraucher, die die Vorteile von Verbraucherschutzgesetzen oder –verordnungen in dem Land, in dem der Kauf stattfand, oder ggf. in ihrem Wohnsitzland geniessen, gelten die Vorteile dieser Gewährleistungserklärung zusätzlich zu allen Rechten und Ansprüchen, die durch derartige Gesetze und Verordnungen begründet werden.
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Darkwonder
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@moquai
Gewährleistung != Garantie, den die Gewährleistung kann man nach 6 Monaten vergessen
Gewährleistung 2 Jahre vom Gesetzgeber geregelt -> nach 6 Monaten muss man beweisen, dass der Schaden bei Erhalt schon vorhanden war.
Garantie 1 Jahr, bei Apple problemlos zu verlängern -> Freiwillige Leistung des Herstellers
Gewährleistung != Garantie, den die Gewährleistung kann man nach 6 Monaten vergessen
Gewährleistung 2 Jahre vom Gesetzgeber geregelt -> nach 6 Monaten muss man beweisen, dass der Schaden bei Erhalt schon vorhanden war.
Garantie 1 Jahr, bei Apple problemlos zu verlängern -> Freiwillige Leistung des Herstellers
Darkwonder
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Beweisen kann man es durch ein Gutachten eines neutralen Gutachters, die Kosten musst du vorstrecken.
-> dies gilt bei jeden Hersteller
Apple wird dir aber viel auf Kulanz reparieren, so lange du das Gerät auch hier in Deutschland gekauft hast. Und solange es nicht offensichtlich ist, dass der Schaden selbst verursacht wurde (erkennt man ja relativ schnell). Wenn aber z.B. ein Schalter doch mal kaputt gehen sollte, gab es da bisher kein Problem den auch nach einem Jahr noch kostenlos reparieren zu lassen. Somit keine Panik
-> dies gilt bei jeden Hersteller
Apple wird dir aber viel auf Kulanz reparieren, so lange du das Gerät auch hier in Deutschland gekauft hast. Und solange es nicht offensichtlich ist, dass der Schaden selbst verursacht wurde (erkennt man ja relativ schnell). Wenn aber z.B. ein Schalter doch mal kaputt gehen sollte, gab es da bisher kein Problem den auch nach einem Jahr noch kostenlos reparieren zu lassen. Somit keine Panik
C
Cave Johnson
Gast
Mit einem Gutachter - ob sich das bei einem iPad lohnt ist die nächste Frage.
Ansonsten hast du eigentlich nur eine Chance, wenn der Mangel an der Sache so offensichtlich ist, dass jedem klar ist, dass das von Anfang an fehlerhaft war.
Ansonsten hast du eigentlich nur eine Chance, wenn der Mangel an der Sache so offensichtlich ist, dass jedem klar ist, dass das von Anfang an fehlerhaft war.
moquai
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Darkwonder schrieb:Apple wird dir aber viel auf Kulanz reparieren
Das hat nichts mit Kulanz am Hut. Die ursprüngliche Frage war ja, ob Apple nur 1 Jahr gibt, oder geben darf.
Ja, bei Apple gibt es eine freiwillige Garantie, das stimmt. Aber diese Garantie nennt sich bei Apple "Gewährleistung".
In der BRD werden aber durch den Begriff "Gewährleistung" andere Dinge abgedeckt. Und zwar die Haftung bei Mängel.
Ergo gibt es auch bei Apple 2 Jahre Gewährleistung. Die Beweispflicht nach 6 Monaten bleibt davon unberührt, ist mit "unserer" Rechtssprechung identisch.
Bei der Gewährleistung ist es in der Tat so, dass nach 6 Monaten der Kunde beweisen muss, dass der Mangel schon von Anfang an bestanden hat. Aber ich hatte hier noch nie Probleme, auch kurz vor Ablauf der 2 Jahre, größere Händler sind hier meistens sehr kulant. Kommt natürlich auch auf die Art des Defektes an, wenn deutlich erkennbar ist, dass der Schaden eigenverschuldet ist, sieht die Sache wieder ganz anders aus.
Darkwonder
Rear Admiral
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Sorry wenn ich auf dem Schlauch stehe, aber ich sehe weder in dem was direkt bei Apple zu finden noch deinem Zitierten einen Unterschied zum schon gesagten. Auch ist es nicht allgemein ersichtlich, dass Apple seine Garantie -> allgemeingültig Gewährleistung nennt.
Heißt doch lediglich, dass Apple wenn es vom Gesetzgeber etwas weiter reichendes vorgeschrieben dieses gilt und Apple zu diesen Rechten zusätzlich seine freiwillige Hersteller Garantie gibt. Zumal der von dir verlinkte "Artikel" nur für den iPad und iSight (Kamera) von Relevanz ist. (Aber das selber steht ja auch so allgemein gültig auf der "Hilfe" Seite zur Garantie.
http://www.apple.com/de/legal/warranty/
Somit heißt es doch, dass die je nach Land geregelten Gesetze gelten (was eh klar ist auch wenn man es nicht dazu schrieben würde) und dass es die Apple Garantie zusätzlich zu diesen Verbraucherschutzrechten gibt.
-> Heißt für mich, dass Apple die Gewährleistung des jeweiligen Landes durch die Apple Garantie nicht ausschließt, das aber ist per Gesetz hier gar nicht erst möglich.
Somit ändert sich an dem schon gesagten erst mal gar nichts oder übersehe bzw. überlese ich hier etwas?
Die Gewährleistung für Deutschland ist nach dem Gesetz geregelt und zu dieser Regelung gibt es von Apple die freiwillige Herstellergarantie.
=> Zur Ursprünglichen Frage, die freiwillige Hersteller Garantie darf Apple geben wie Apple möchte. Die vom Gesetzgeber gegebene Gewährleistung, darf Apple aber nicht nach eigenen Gunsten regeln, sondern diese ist vom Gesetzgeber schon geregelt. Somit kann Apple aber wie jeder andere Hersteller "nur" ein Jahr Garantie geben, aber muss die vollen 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung geben.
Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun, sondern ist lediglich ergänzend.
Heißt doch lediglich, dass Apple wenn es vom Gesetzgeber etwas weiter reichendes vorgeschrieben dieses gilt und Apple zu diesen Rechten zusätzlich seine freiwillige Hersteller Garantie gibt. Zumal der von dir verlinkte "Artikel" nur für den iPad und iSight (Kamera) von Relevanz ist. (Aber das selber steht ja auch so allgemein gültig auf der "Hilfe" Seite zur Garantie.
http://www.apple.com/de/legal/warranty/
Zusätzliche gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherschutzrechte
Kunden, für die in ihrem Kaufland, oder, wenn abweichend, in ihrem Wohnsitzland Verbraucherschutzgesetze oder -vorschriften gelten, erhalten die Vorteile der Apple Garantie zusätzlich zu allen Rechten und Rechtsmitteln, die ihnen durch solche Verbraucherschutzgesetze und -vorschriften zugestanden werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf folgende
[...]
Somit heißt es doch, dass die je nach Land geregelten Gesetze gelten (was eh klar ist auch wenn man es nicht dazu schrieben würde) und dass es die Apple Garantie zusätzlich zu diesen Verbraucherschutzrechten gibt.
-> Heißt für mich, dass Apple die Gewährleistung des jeweiligen Landes durch die Apple Garantie nicht ausschließt, das aber ist per Gesetz hier gar nicht erst möglich.
Somit ändert sich an dem schon gesagten erst mal gar nichts oder übersehe bzw. überlese ich hier etwas?
Die Gewährleistung für Deutschland ist nach dem Gesetz geregelt und zu dieser Regelung gibt es von Apple die freiwillige Herstellergarantie.
=> Zur Ursprünglichen Frage, die freiwillige Hersteller Garantie darf Apple geben wie Apple möchte. Die vom Gesetzgeber gegebene Gewährleistung, darf Apple aber nicht nach eigenen Gunsten regeln, sondern diese ist vom Gesetzgeber schon geregelt. Somit kann Apple aber wie jeder andere Hersteller "nur" ein Jahr Garantie geben, aber muss die vollen 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung geben.
Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun, sondern ist lediglich ergänzend.
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moquai
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@gigges91;
Dies wird wohl auch kein kluger Händler verlangen, das wäre viel zu kompliziert und aufwendig, bringt nur Ärger ein. Vom persönlichen Unverständnis "Ich weiß, wo Dein Haus wohnt, ich mach Dich platt." rede ich erst gar nicht.
@Darkwonder;
Wir reden von der gleiche Sache, nur in einer anderen Sprache. Einfach erklärt: Auch Apple muss sich an deutsche Gesetze halten.
Dies wird wohl auch kein kluger Händler verlangen, das wäre viel zu kompliziert und aufwendig, bringt nur Ärger ein. Vom persönlichen Unverständnis "Ich weiß, wo Dein Haus wohnt, ich mach Dich platt." rede ich erst gar nicht.
@Darkwonder;
Wir reden von der gleiche Sache, nur in einer anderen Sprache. Einfach erklärt: Auch Apple muss sich an deutsche Gesetze halten.
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(Ergänzung hinzugefügt.)
Darkwonder
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Gut
die Sprache sollte ja irrelevant sein, solange dabei das gleiche raus kommt.
moquai
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Ja, gell. Und überlege mal folgendes: Hat aurum bei seiner Aussage in #1 "2 Jahre Garantie oder beschränkt es sich auf das eine Jahr von Apple?" tatsächlich von Garantie (UGS) gesprochen oder von der Gewährleistung?
Dann wäre seine Frage so zu verstehen: "Darf Apple nur 1 Jahr Gewährleistung geben, da doch in der BRD 2 Jahr vorgeschrieben sind?"
Antwort: Nein, das darf Apple nicht machen.
Dann wäre seine Frage so zu verstehen: "Darf Apple nur 1 Jahr Gewährleistung geben, da doch in der BRD 2 Jahr vorgeschrieben sind?"
Antwort: Nein, das darf Apple nicht machen.
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