Kaufe eine rtx 3080 in ca. einer Woche

T3d

Ensign
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Werde mir in einer woche wahrscheinlich ne rtx 3080 von gigabyte kaufen, von einem der die karte von mediamarkt hat, werde also fast 60km fahren um die karte zu kaufen. Er wird mir die rechnung von mediamarkt geben. Aber ich hab ihm gesagt dass ich auch ne abtrittserklärung brauche, dabei weiss ich selbst nicht genau was das ist.
"ich name übertrage die garantie und gewehrleistung an den zweitkäufer mein name" hab gesagt dass er das auf die rechnung schreiben soll :D oder soll ich ihm das lieber ausdrucken und er unterschreibt? Genau wie bei der ps5, hab ich auch hier keine geduld und will unbedingt eine haben endlich. Aber diesmal will ich es richtig machen ^^ und wie sieht das aus, wenn ich irgendwann die karte weiterverkaufe, kann ich auch so ne abtrittserklärung schreiben, oder geht das nur einmal? Wäre nett, wenn jemand schreibt der sich wirklich auskennt. Habe meine 2070 super für über 450 verkauft, aber keine ahnung ob ich als zweitkäufer auch so nen guten deal machen kann.
 
Soweit ich weiß ist die Garantie der Karten Seriennummern gebunden, und nicht an die Identiät des Käufers. Das heißt, nur die Original Rechung mit der Seriennummer darauf ist wichitg. Der Name ist egal.
Darf man fragen, was du bezahlst dafür?
 
Das kann man machen, ob die Garantie übertragbar ist, das ist die ganz andere Frage. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, kann die Übertragung durchaus ausgeschlossen sein.
 
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Hast du schon nach "abtretungserklärung" gegoogelt? Gibt ja zig Seiten die sich mit deinen Fragen beschäftigen.
 
20€ für eine neue Tastatur wären gut angelegt, deine Enter Taste ist wohl kaputt :lol:
 
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Am besten wäre gar kein Name auf der Rechnung.
Ich verkaufe und kaufe meist meine Geräte meist mit der Klausel das vom 1. Käufer die Reklamation eingeleitet wird. Bisher aber noch nie passiert.
Ach ja... ich kaufe wirklich viele gebrauchte Dinge.
 
Schau mal hier
https://support.notebooksbilliger.de/hc/de/articles/115001528185-Abtretungserklärung
Muss man natürlich anpassen.

Grundsätzlich geht es da aber nur um Gewährleistungsansprüche, nicht automatisch auch um die Garantie, die der Hersteller freiwillig einräumt. Die kann man vielleicht übertragen, vielleicht aber auch nicht, kommt auf die Garantiebestimmungen an (die sich keiner durchliest, oder?)

Zu beachten ist zudem, dass Recht haben und Recht bekommen zwei sehr unterschiedliche Dingen sein können.
Wenn sich der Verkäufer quer stellt, dann wäre als nächster Schritt der Gang zum Rechtsanwalt notwendig und der kann auch nur ein Schreiben aufsetzen und der Ernsthaftigkeit des Anliegens Nachdruck geben. Im Zweifelsfall müsste man das Einklagen und da es nur um die Gewährleistung geht (inkl. der Beweislastumkehr nach 6 Monaten), wird das niemals stattfinden.

TLDR: Man kann so einen Zettel mal besser ausfüllen, aber ob das was bringt, ist eine andere Frage.
 
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@Darkscream: Die Karte ist ja bereits gekauft worden... aber ja, der Text ist so gut verschlüsselt, da kann selbst die Enigma nicht mithalten...
 
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@calippo ich werde einfach die abtretungserklärung von notebooksbilliger downloaden und das wort billiger durch mediamarkt ersetzen. Sieht gut aus das ganze, danke für deine antwort.
 
Hat er es online im Mediamarkt gekauft? Dann kann es bei Garantie Fall Probleme geben. Z.b. das das Geld für die Ware so zurück gezahlt wird wie die Ware bezahlt wurde. Wenn die Karte im Markt, Bar bezahlt wurde hast du keine Probleme, da es hier keine Zuordnung zu irgendeiner Person gibt. Da zählt nur die Rechnung.

aber vor allem musst du selber bei Mediamarkt nachschauen ob sie ein Weiterverkauf ihrer Waren grundsätzlich ausschließen und sich von der Gewährleistung zurück ziehen. Dies machen viele Online Shops. Dann hilft auch auch keine Abtrittserklärung. Garantie vom Hersteller, geht in vielen auch nur wenn diese über den damaligen Händler(wenn es ihn noch gibt) abgewickelt wird. Das ist nicht bei jedem Hersteller/Händler unterschiedlich.

Verlass dich nicht auf Aussagen anderer sondern erkunde dich selbst beim Händler/Hersteller über die Webseiten Garantie Bedingungen, oderper email. Denn nur dann hast du Sicherheit. Und wenig Ärger wenn es doch zu Problemen mit der Hardware kommt.

Wie heißt es doch so schön. Recht zuhaben ist das eine, Recht zubekommen ist das andere!
 
@Northstar2710 werde mal mediamarkt eine email schreiben, mal sehen was sie sagen. Die karte kriegt er erst am 1.12, und hat es online bestellt.
 
T3d schrieb:
von einem der die karte von mediamarkt hat, Er wird mir die rechnung von mediamarkt geben.
Wenn sein Name auf der Rechnung steht dann hat nur er einen Gewährleistungsanspruch bei Media Markt
und Garantieanspruch bei Gigabyte also beide Firmen könnten dich trotz Abtrittserklärung abblitzen lassen
weil dafür gibts leider keinen gesetzlichen Anspruch und man muss auf Kulanz hoffen. Wäre mir zu unsicher.
 
@0ssi Hab jetzt media markt eine nachricht geschrieben. Hab gefragt ob ich als zweitkäufer anspruch auf gewehrleistung habe. Jetzt mal gucken was gigabyte dazu sagt.
 
@T3d

Sei Dir halt bewusst, dass Du in diesem Fall schlechter gestellt bist als wenn Du direkt beim Händler gekauft hättest.
Ich würde das Risiko pi mal Bauchgefühl abschätzen: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Karte innerhalb der nächsten zwei Jahre ein Problem bekommt und wie hoch ist dann das Risiko, dass sich der Händler oder Hersteller unkooperativ zeigt.
Das Risiko des Kaufs von einer mir unbekannten Person kommt ja auch noch dazu, bestimmt ein netter Kerl mit ehrlichen Absichten vielleicht aber auch nicht.
Dazu noch 60km (einfach oder hin- und zurück) Strecke.

Das muss man schon ziemlich Leidensdruck haben, um sich auf so ein Geschäft einzulassen bei einer 1000€ Karte. ;)
 
@T3d

hey :) ich stehe gerade vor dem gleichen Problem wie du. Ich kann eine RTX 3070 auf eBay Kleinanzeigen kaufen welche ebenso im Media Markt erworben wurde. Hast du eine Antwort von Media Markt erhalten? Und hast du die Karte gekauft?

danke und viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
@fuchsey Der Kundenservice von Mediamarkt hat mir geschrieben dass ich nur den Kaufbeleg des Verkäufers brauche. Hab eine 3070 von notebooksbilliger.de gekauft.
 
@T3d vielen dank für die schnelle Antwort. Bei der geplanten 3080: stand da der Name des Erstkäufers auf dem Vertrag von Media Markt bzw. würde das die Sache ändern?


Darf ich fragen was dich jetzt davon abgehalten hat die Karte zu kaufen als Zweitkäufer?
 
@fuchsey Ich hab gefragt ob ich als Zweitkäufer Anspruch auf Garantie habe und das kam als Antwort vom Kundenservice:
Guten Tag ....,
Vielen Dank für ihre Anfrage ,


Sie benötigen für die Gewährleistungsansprüche nur den Kaufbeleg des Verkäufers .

Damit können sie die Gewähleistung im Falle eines Falles in Anspruch nehmen.
Ich hatte Kontakt mit mehreren Verkäufern die ne 3080 angeboten haben, als dann die 3070 für ne kurze Zeit auf NBB verfügbar war hab ich zugegriffen. Ich kann dir nur sagen kauf nichts ohne Käuferschutz, oder hol selbst ab und bezahl bar.
 
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