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@calippo ich werde einfach die abtretungserklärung von notebooksbilliger downloaden und das wort billiger durch mediamarkt ersetzen. Sieht gut aus das ganze, danke für deine antwort.
Dann schreibe es doch gleich richtig. Die gesetzliche Gewährleistung hat man gegenüber dem Händler
und die freiwillige Garantie beim Hersteller aber in beiden Fällen hat der Zweitbesitzer keinen Anspruch
(auch nicht mit einer schriftlichen Abtretungserklärung des Erstbesitzers) und muss auf Kulanz hoffen
Übrigens hat man als Käufer auch einen Gewährleistungsanspruch gegenüber einem (Privat)Verkäufer,
zumindest wenn der in seinem Angebot vergessen hat die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen.
Und bei Bezahlung per Paypal mit Käuferschutz hat man eine 180 Tage (6 Monate) Fantasie Garantie