Laptop Wasserschaden

Bei SMD-Bauteilen stehen die Chancen auch mit Lötkolben schlecht. Es sei denn man hat einen speziellen Lötkolben, ein Mikroskop und eine extrem ruhige Hand mit extremer Präzision.

Und bei BGA-Komponenten hilft einem auch der Lötkolben nichts mehr.
 
Sollte tatsächlich nur das Mainboard beschädigt sein, die gibt es manchmal relativ günstig auf ebay aus ausgeschlachteten Notebooks, zumindest für weit verbreitete Modelle.
 
Für die Abwicklung als Versicherungsschaden ist auch unglücklich dass der Laptop selbst geöffnet wurde.
Normaler Weg ist:
1. Meldung an Versicherung
2. Versicherung bestimmt weiteres Vorgehen - z.b. Untersuchung durch einen Gutachter. Und bis dahin macht man genau gar nichts mit dem Gerät.

Da das nicht geschehen ist, wirst du dich darauf einstellen müssen, dass die Versicherung sich verweigern wird, da du den Laptop ja auch selbst beim Öffnen oder nachträglich kaputt gemacht haben könntest (aus deren Argumentation).

Das wird wohl am Ende zwischen dir und deinem Freund ausgehandelt werden müssen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: iSight2TheBlind
species_0001 schrieb:
Für die Abwicklung als Versicherungsschaden ist auch unglücklich dass der Laptop selbst geöffnet wurde.

Wäre in dem Falle natürlich ein Punkt. Argumentation "zum sichern meiner Daten öffnete ich das Gerät" kann aber wenigstens die Kulanz auf den Punkt rufen. Das soll keine Anstiftung zum Lügen werden, aber ich würde in einem solchen Falle wohl ebenfalls eher so argumentieren als zur Begründung warum ich das aufmache "Wollte mal gucken ob mans selbst irgendwie heile machen kann" oder so zu schreiben.
Ergänzung ()

species_0001 schrieb:
Und bis dahin macht man genau gar nichts mit dem Gerät.

Doch, Daten sichern. Und das darf man, da man glaubhaft weitere Schäden und Ansprüche abwenden möchte. Nennt sich Schadenminderungspflicht. Prinzipiell wäre eine Datenrettung dann später erheblich aufwändiger und eben auch teurer.
Das darf sogar die Versicherung anders sehen, ist in einem solchen Fall unerheblich.

Als kleine Anekdote wer da Bock drauf hat: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: species_0001
ok, ja, Datensicherung
das beinhaltet aber nicht: Gerät weiter zerlegen als es nötig ist um an die SSD/HDD zu kommen. :)

Wie auch immer. Wenn noch irgendwie versucht werden soll, das über die Haftpflicht abzuwickeln --> Schaden und Istzustand melden, wie es weiter geht bestimmt ausschließlich die Versicherung.

Wenn man den Weg Versicherung aufgeben will, dann siehe die gemachten Vorschläge zu Reinigung und Bilder machen etc.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: UNDERESTIMATED
species_0001 schrieb:
Gerät weiter zerlegen als es nötig ist um an die SSD/HDD zu kommen.

Das hat man gemacht? Würde ich wohl leider vergessen haben bis [im Nachgang] der Fall eintritt, dass sowas behauptet wird. In Einzelteilen einsenden sollte man den dann trotzdem nicht wirklich ;)
Driftet aber ab, mal schauen ob noch was konstruktives von ganz oben kommt (Vom TE). :=)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: species_0001
Es ging mir mehr darum jetzt eventuell ihn technisch mit ein paar Tricks wieder ans laufen zu bekommen.
 
Das halte ich in dieser Konstellation für den falschen Ansatz. Weil wenn Deine Versuche fehlschlagen, war's das, und der Weg zur Versicherung ist endgültig zu. Zudem: Wenn mir jemand anderer den Laptop beschädigt, bastele ich nicht plötzlich daran rum, und versuche die Schadwirkung eines anderen zu beheben. Dafür muss der Schadensversursacher aufkommen. Denn je nach Schadensbild werden "Tricks" nicht reichen.

Wie auch immer: Dann poste bitte die angeforderten Fotos bei guter Belichtung und Detailschärfe!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Nochneuhier und species_0001
Zurück
Oben