Mittels einfacher Signatur elektronisch signieren

C

cnubby

Gast
In der Hoffnung, dass hier im Forum jemand den Amtsschimmel reiten kann, folgende Frage:

Ein Bekannter soll ein Angebot an ein Bundesministerium per E-Mail abgeben. Dazu heißt es im Anschreiben:

Das Angebot muss schriftlich per E-Mail erfolgen und auf dem beigefügten Formular rechtsverbindlich unterschrieben bzw. mittels zumindest einfacher Signatur elektronisch signiert sein.

Wenn ich nicht vollkommen daneben liege, besteht eine "einfache" Signatur aus hinzufügen von (vollständiger) Name und Anschrift am Ende der PDF.

Kann das jemand bestätigen oder mich entsprechend belehren?

Vielen Dank
 
Ich würde das anders sehen. Ich denke es braucht zwingend eine elektronische Signatur. Die gibt es in verschiedenen Stufen.

  • Einfach Signatur
    • Ist eine elektronische Signatur ohne prüfung der Identität
  • Fortgeschrittene Signatur
    • Hier hat der Zertifikatsersteller die Identität des Unternehmens/Person geprüft.
  • Qualifizierte Signatur
    • Die ist im Grunde identisch mit der fortgeschrittenen Signatur, nur dass sie von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt werden muss die (in DE vom BSI) kontrolliert wird.
 
Wie sähe denn deiner Ansicht nach die "einfache Signatur" (Zitat: Ist eine elektronische Signatur ohne Prüfung der Identität) in der Praxis aus?

Mehr als "mittels einfacher Signatur elektronisch signiert" wird ja nicht gefordert.
 
Naja ihr müsst einen Dienstleister findetn, der euch ein Digitales Zertifikat zur Verfügung stellt um die Dokumente zu signieren.
Bei einer einfach Signatur reicht wohl die Verifizierung per E-Mail Adresse. Danach könnt ihr mit Adobe Acrobar (oder ähnlichem Programm) eure Signatur nutzen um PDFs zu signieren.

Ich kann euch da keinen Anbieter empfehlen dafür müsst ihr Googeln. Ich bin in der Schweiz zuhause und nutze dafür SwissID -> das wird euch in DE aber nichts nutzen.

Digitale Signaturen sind bei öffentlichen Ausschreibungne schon eine Weile normal. Bei privaten -> gerade bei grösseren Aufträgen ist das auch immer wieder ein Thema.
 
Das entspräche ja einer "qualifizierten Signatur". Davon ist aber doch nicht die Rede.
 
Eine einfache elektronische Signatur bedarf keiner besonderen technischen Vorkehrungen. Sie wird mittels frei zugänglicher Software oder im Internetbrowser erstellt.

Durch ihre Einfachheit hat sie in juristischen Streitfällen nur eine kleine Beweiskraft. Die einfache elektronische Signatur wird überwiegend zur internen Kommunikation in Unternehmen und für formfreie Vereinbarungen genutzt. Bereits eine gescannte Unterschrift als Bilddatei ist ausreichend und kann für die digitale Kommunikation verwendet werden.
Quelle

Ich würde einfach (z.B. mit dem Adobe Acrobat Reader DC) eine Unterschrift drunter setzen und gut ist.
 
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Einfach Signatur ist für mich immer noch ein elektronisches Zertifikat. Qualifiziert bedeutet für mich das die Person/Unternehmen die das Zertifikat verwendet von der Zertifizierungsstelle validiert wurde:

z.B. Ausweiskontrolle, Test der Telefonnumer, Test der ladungsfähigen Anschrift, etc.

Die einfache Signatur ist einfach nur ein Zertifikat wo z.b. geprüft wurde ob die angegeben E-Mail Adresse funktioniert -> aber keine wirkliche Identitätskontrolle stattgefunden hat.

Ein bisschen ähnlich wie bei den SSL/TLS Zertifikate für Domains. Da gibt es Zertifkate wo nur die Inhaberschaft der Domain geprüft wurde -> und wiederum welche die eine genaue Identitätsprüfung durchführen.
 
@Schredderr

d.h., wenn ich die Fliege doppelt erschlagen will, dann so:

Bild Unterschrift
Max Mustermann
Musterweg 99
99999 Musterstadt
 
@cnubby
Meiner Meinung nach wäre das ausreichend, ja.
 
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OK - dann machen wir das so.

Vielen Dank für die schnellen Antworten und ein geruhsames Wochenende.
 
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Alternativ:
Sign-me ist der Dienst der Bundesdruckerei dafür. Sollte sogar kostenlos und schnell machbar sein mit der Onlinefunktion des Ausweises:
Registrieren und identifizieren Sie sich einmalig direkt auf unserem Portal www.sign-me.de. Nach Ihrer Registrierung und Bestätigung Ihrer Registrierungsmail erhalten Sie ein Startguthaben von 10 Coins – damit können Sie zwei qualifizierte Signaturen erstellen. Um dieses Startguthaben nutzen zu können, müssen Sie sich vorher identifizieren. Aktuell ist dies im Portal kostenlos über die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises möglich.
Quelle
 
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