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Im Juli hab ich trotz wechselhaften Wetters 4kWh pro Tag und kWp, also ca. 80kWh pro Tag (20kWp Anlage),
Die Stromerzeugung ist auch bei geschlossener Wolkendecke relativ hoch bei modernen Modulen.
Ich hab hier abends schon das Licht an, weil es duster ist, während die PV Anlage noch mit mehreren 100 Watt läuft.
Den Vergleich finde ich sehr hart. Eher mit Gelb über die Ampel und 1 Monat abgelaufenem TÜV. Ich sehe da keine gravierenden Überschreitungen. Der VDE (Versicherungsargumentation) aktzeptiert einen WR mit 800W an einem Einzelstromkreis. 20 WR an 20 Einzelstromkreisen machen elektrisch keinen Unterschied und DC bis 60V sind keinerlei Vorschriften, dass ein gelernter das gemacht haben muss oder vor Inbetriebname eine Prüfung durchführt. Ja, den DC Speicher muss man anmelden. Aber wie du selbst geschrieben hast, sind da anscheinend die Regeln beim MaStR simpler. Solange die Installation den VDE Regeln für die Durchführung folgt, stellt es m.M.n. kein Problem dar. Man sollte halt schon Wissen, was man macht.
Für mich stellt es technisch und elektrisch gar kein Problem dar, 10kW Module, 5kWh DC Speicher, 3x5kW WR Leistung. Mit 32A Drehstromsteckdose verbinden und bis zu 15kW ins Haus, Einspeisung ins Netz auf 800W begrenzt. Wäre für mich immer noch ein selbsgebautes BKW ohne "große" Anmeldung. Der Netzbetreiber mag das anders sehen, ich interpretiere die geltenden Regeln genau so.
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SaxnPaule schrieb:
Wenn Empfehlungen ausgesprochen werden, die offensichtlich gegen das Gesetz verstoßen, sollte da auch klar drauf hingewiesen werden
Ja, das sehe ich genau so. Allerdings glaube ich nicht, dass mein Plan gegen Gesetze verstößt. Es entspricht dem, was die VDE für ein BKW verlangt und erweitert die Anforderungen, ohne Netzseitig mehr wie 800W einzuspeisen. Verboten ist da, soweit mir bekannt, nichts. Nur die gesetzllich vorgeschrieben Anmeldung für weitere BKW geht einfach nicht. Es sei denn, man nimmt drei einfache WR mit max 266W.
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calippo schrieb:
Die Stromerzeugung ist auch bei geschlossener Wolkendecke relativ hoch bei modernen Modulen.
@SaxnPaule Das Limit gilt pro WR/BKW. Man kann also völlig legal 3x200W WR mit je 2kWp. Das reicht mir, über den zweiten Netzanschluß geht noch mal das Gleiche, damit könnte man also 12kWp realisieren, alles mit BKW Anmeldung. Da braucht man nur einen WR mit 200W um ein BKW zu melden. Dann ersetzen durch größeren mit SW Limit und den alten für die nächste Meldung. Wird die SN des WR im MaStR abgefragt und dann evtl auch geprüft und blockiert, weil schon mal gemeldet?
Solange am Netz nicht mehr wie 2x800W Gesamt erscheinen, wird keiner vorbeischauen um zu Prüfen. Ob eine so große Anlage nur mit 800W am Netz noch sinnvoll ist, werde ich im Betrieb bei Teilumsetzung sehen. Und entscheiden, wann der Eletriker vorbeischauen muss, weil die Anlage jetzt doch groß gemeldet werden muss um sinnvoll weiter zu arbeiten und nicht zu viel Energie liegen zu lassen.
Nein, pro Netzanschluss. Insgesamt max 800VA WR und 2kWp Gesamtmodulleistung.
§9 EEG
1. deren installierte Leistung insgesamt bis zu 2 Kilowatt beträgt,
2. deren Wechselrichterleistung insgesamt bis zu 800 Voltampere beträgt und
3. die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden.