Notebook umtauschen?!

HaXan

Cadet 4th Year
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Apr. 2004
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Hallo,

hab mir im dezember letzten jahres ein gebrauchtes notebook von einer freundin von mir gekauft! Nun geht leider der VGA ausgang hinten nicht mehr! Da ich den aber zwingend brauche, müsste ich das notebook umtauschen!
Ne kopie der Rechnung hab ich noch, gekauft wurde es bei einem elektronik grosshandel am 20.04.04. Meine fragen sind eigentlich nur:
- Reicht eine Kopie der Rechnung (Orginale ist noch bei der freundin, braucht sie fürs finanzamt
- Hab ich überhaupt noch garantie?
- Und was muss ich da alles mitnehmen? Hab die OVP nicht mehr, nur noch die cds, netzteil und notebook selbst...

MFG und Danke

HaXan
 
also eigentlich sollte eine kopie der rechnung genügen! es gibt nämlich auch rechnungen die auf thermopapier gedruckt werden und kopiert werden müssen, da sie ansonsten innert wenigen monaten unlesbar werden.

ob du noch garantie hast kann ich dir leider nicht beantworten! das muss auf der rechnung stehen bzw. du findest es bestimmt auf der hersteller homepage heraus!

neben dem notebook selbst musst du eigentlich nichts mitnehmen! austauschen oder umtauschen werden die dir wohl sowieso nichts. das notebook wird eingeschickt und dann repariert. für eine gewisse zeit wirst du also darauf verzichten müssen! orignialverpackung ist aber auf jeden fall nicht nötig!
 
ja diese papier kenn ich! Könnte natürlich die orginale besorgen, allerdins nicht sofort, und wenn ich schon morgen frei hab, fahr ich da gleich mal vorbei!
Ja ne ist klar das die es einschicken werden, ist mir auch egal, hauptsache es funktioniert dann wieder!
Wird wohl das komplette mainboard getauscht, da der VGA augang auf die platine gelötet ist, aber solange es über garantie geht solls mir egal sein!

MFG

HaXan
 
naja. also das mit der garantie ist halt von hersteller zu hersteller verschieden! gest am besten mal nachfragen! auf jeden fall viel erfolg!
 
garantie ist doch gesetzmäßig 2 jahre also dürfte es keine probleme geben
 
falsch!
Garantie is nicht Gesetz sondern immer freiwillig und erfolgt nur durch den Hersteller!
Gewährleistung durch den Händler is Gesetz und dabei erfolgt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. D.h bei nem defekt muß der Kunde beweisen das der defekt beim Kauf schon vorlag sonst gibts nix. Der Beweis is für den kunden in aller Regel fast nicht möglich.
 
Ach, das wird schon hinhauen, zumindest media markt müsste doch 2 jahre geben!
Und wenn nicht, dann werd ich mal direkt zu acer fahren, und denen in den a... treten, das ist nämlich schon das 2te notebook von denen was defekt ist!

MFG

HaXan
 
MM macht da glaub ich wenig Probleme...die werden das Ding dann wohl einschicken und reparieren lassen.
 
Sicher das es auch kein Softwareproblem ist, das am VGA nix rauskommt ?

Manchmal ist es schon nicht so einfach, mal kurz umzuschalten auf den zweiten Bildschirm....

bin da auch mal blöd dagesessen weil der Beamer nicht gewollt hat.

es war ein falscher treiber installiert, mit dem man gar keine optionen auf einen zweiten bildschirm hatte. mit den funktionstasten ging es auch nicht....
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit der Garantie und der Rechnung ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Bei Toshiba ist es so, dass anhand der Seriennummer geprüft wird, wann das Gerät gekauft wurde. Ich brauchte die Rechnung also nie.

Wie es bei Acer ist, kann ich nicht sagen. Da solltest du am Besten mal beim Support fragen (E-Mail oder Anruf). Aber ich denke mal, dass du noch Garantie in Anspruch nehmen kannst. Es sind ja noch 2 Monate.

Allerdings sollte da Acer selbst am ehesten eine genaue Auskunft geben können, was du machen kannst/solltest.

Gruß

Micha
 
Woher weis den Toshiba denn die Seriennummer ?

Solche Registrierungskarten habe ich bis jetzt noch nie benutzt, hatte aber noch nie einen garantiefall.

Muss ich die Karten einschicken oder bekomme ich die garantie auch so gegenvorlage der rechnung?
 
Ich bin dazu in eine Service-Werkstatt gegangen.
Ralfii schrieb:
Woher weis den Toshiba denn die Seriennummer ?
Die haben meinen Laptop ja hergestellt, also vergibt Toshiba auch die Seriennummer für das Gerät (nicht für Windows, falls das deine Frage war).
Die Seriennummer steht auf dem Gerät. Beim Kauf des Laptops wurde vermutlich das Datum mit Seriennummer an Toshiba weitergeleitet. Hatte auch nichts ausgefüllt.

Ich weiß nicht, ob das Einschicken der Karten immer erforderlich íst. Allerdings kann es sicher nicht schaden, wenn es um Garantie geht. Allerdings sollte auch mit Rechnungsvorlage eine eventuelle Inanspruchnahme der Garantie möglich sein, da dort ja alles draufstehen sollte, was wichtig ist.

Gruß

Micha
 
Ichn weis auch nicht, ob der versender (cyberport.de) die nummer aufgeschrieben hat auf der rechnung.

da wir in der nähe einen arlt.com shop haben und ich da öfter einkaufe sehe ich, das sie die seriennummern der verkauften artikeln immer auf der rechnung mit eintippen, damit kein schmuh getrieben wird.

ob das bei den onlineversendern auch der fall ist weis ich nicht.

aber die kümmert die garantie ja eh wenig, weil es meist, zumindest bei NBs einen Herstellersupport gibt.
 
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