PayPal Erfahrung als Verkäufer

h_r

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parteiische Rückerstattung​

Käufer hat nach eigener Aussage persönlich von Hermes den schon äußerlich stark deformierten Karton ohne Reklamation angenommen, obwohl er über dessen Ankunft und den Inhalt informiert war. Das intakte gebrauchte von mir ordentlich verpackte Notebook-Display soll gebrochen sein. Hermes verweigert eine Erstattung.
Ware wurde dann angeblich zurück gesendet. Für angegebene Hermes Rücksendungs-Nr. kann Empfänger und Adresse nicht abgefragt werden. Angeblich zugestellt, aber zu dieser Zeit war bei uns keiner zu hause, es gibt keine Ablagezustimmung, bei Nachbarn wurde nichts abgegeben und auch keine Karte im Briefkasten.
Alles das interessiert PayPal nicht. Trotz Widerspruch wurde sogar ein höherer Betrag zurückgebucht, als ursprünglich gutgeschrieben. Damit ist der Artikel weg, ich habe Porto, Aufwand und Ärger investiert und noch drauf gezahlt. So werde ich als Privatperson nie wieder etwas mit PayPal-Käuferschutz verkaufen. Dann werfe ich die Teile lieber gleich in die Tonne. Ist einfacher und billiger.
Mich stört, dass PayPal hier gleichzeitig parteiischer Entscheider und auch Richter ist und es keine Schiedsstelle oder weitere Eskallationsstufe gibt. PayPal hat den Käufer von jeglicher Mitverantwortung frei gestellt und diese ausschließlich mir als Verkäufer zugewiesen, nichts hinterfragt, geprüft oder begründet. Es besteht lediglich das Interesse den Käufer zu befriedigen und nicht nach einer gerechten Lösung zu suchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
h_r schrieb:
Mich stört, dass PayPal hier gleichzeitig parteiischer Entscheider und auch Richter ist und es keine Schiedsstelle oder weitere Eskallationsstufe gibt.

Es gibt Gerichte und daran hat sich auch PayPal zu halten. Der Aufwand und das Risiko entspricht nur meist nicht dem Nutzen, vor allem da PayPal vor einer Klage nicht reagiert. Natürlich stellt sich auch die Frage was die Rolle von PayPal als Zahlungsdienstleister sein kann und darf. Sie haben sich entschieden den vermeintlich schwächeren, den Käufer zu bevorzugen - eine Partei werden sei in so einer Situation immer bevorzugen, denn abschließend klären kann es nur ein Gericht. Und ich denke mit dieser Argumentation kommt PayPal vielleicht recht weit, auch weil sie es so bewerben.

Die Alternative den Käufer direkt zu klagen ist sogar weniger mühsam.
 
@h_r

Du kannst dir die Lastschrift vom geforderte Geld von Seiten PayPal auch wieder zurück holen wenn die von Deinem Girokonto abgeht. Nur darfst du dich denn auch von deinem PayPal Konto verabschieden. Denn solange das nicht ausgeglichen ist und im Minus steht bleibt es gesperrt.

Es kommen denn noch ein paar Bettelbriefe vom Inkasso (PayPal gibt diesen Fall an das Inkassounternehmen ab) die Du widersprichst und denn war's das. Mehr passiert da nicht. Eine Klage und co wird da nicht kommen weil es denn einen Präzedenzfall gäbe den PayPal aber nicht will.

So einen beschriebenen Fall wie Deinen haben wir hier oft auf CB und im Netz findet man allgemein genug dazu. Dein Fehler war schon als Verkäufer PayPal (mit Käuferschutz) anzubieten. Nun weisst du auch warum man es NICHT macht! Hole dir den Betrag zurück und pfeife auf das PayPal Konto.
 
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h_r schrieb:
Alles das interessiert PayPal nicht.
Richtig. Dem Bot ist das egal. Der arbeitet nach Plan.
h_r schrieb:
Mich stört, dass PayPal hier gleichzeitig parteiischer Entscheider und auch Richter ist und es keine Schiedsstelle oder weitere Eskallationsstufe gibt.
Paypal sagt doch explizit, dass beiden Parteien der Rechtsweg offen steht. Du kannst klagen, was vermutlich unverhältnismäßig sein wird. Hätte der Käufer überwiesen, dann müsste er gegen dich klagen. So liegt der Ball jetzt in deinem Spielfeld.
Ergänzung ()

hallo7 schrieb:
Es gibt Gerichte und daran hat sich auch PayPal zu halten.
Ja, aber warum sollte er gegen Paypal klagen? Das Vorgehen von Paypal entspricht sicher zu 100% der AGB, welcher der Verkäufer zugestimmt hat.
hallo7 schrieb:
Die Alternative den Käufer direkt zu klagen ist sogar weniger mühsam.
Das ist imho nicht die Alternative, sondern die einzige Möglichkeit.
Ergänzung ()

Yiasmat schrieb:
Hole dir den Betrag zurück und pfeife auf das PayPal Konto.
Kommt imho auf den Betrag an. Für 12,50€ würde ich nicht lebenslang auf ein Paypal-Konto verzichten wollen.

Ich versuche zwar Paypal so wenig wie möglich zu nutzen. Manchmal ist es aber ganz praktisch. Wenn ich zB in China bestelle, dann will ich nicht unbedingt mit Kreditkarte zahlen.

---

Es gibt auch noch die unrealistische Möglichkeit, dass das Panel wirklich defekt ankam. Panels sind ja wirklich fragil. Wenn jemand ein Sixpack Limonade geordert hat und dieses dann beim Versand auf den Karton geworfen wurde, dann ist das Panel wohl danach curved. DHL geht nur bis 10 kg. Hermes bis 25kg.

(Hier wäre die Annahmeverweigerung eigentlich das Mittel der Wahl gewesen.)

Ich sage immer: Ich versende nur Dinge, deren Verlust ich quasi schon einkalkuliert habe. Ist zwar ärgerlich, aber mehr auch nicht. Den Rest stelle ich dann zur Abholung ein. Bei einem Panel wird es natürlich lange dauern, bis es jemand abholen möchte. Letztlich hätte der Käufer den Verkäufer vermutlich wegen Betrugs angezeigt, wenn er ein intaktes Panel bestellt und ein defektes geliefert bekommen hat. So hat der Käufer sein Geld zurück, der Verkäufer ärgert sich 3 Tage und danach ist die Sache vergessen. Und die Justiz kann sich um die wahren Probleme kümmern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
WH95 schrieb:
Ja, aber warum sollte er gegen Paypal klagen? Das Vorgehen von Paypal entspricht sicher zu 100% der AGB, welcher der Verkäufer zugestimmt hat.

Die AGB könnten aber rechtswidrig sein. Ein Gericht könnte feststellen, dass PayPal nicht eigenmächtig Geld zurückbuchen darf, immerhin ist PayPal nur ein Zahlungsdienstleister wie eine Bank.

Bei so einem Ergebnis wäre ein wichtiger Aspekt vom Geschäftssystem von PayPal (Käuferschutz) in Gefahr.

Das könnte man sehr wohl gerichtlich überprüfen lassen, würde aber Jahre dauern, da PayPal sicher bis zur letzten Instanz gehen wird und wäre natürlich ein enormes Risiko. Ein Risiko das PayPal aber vllt durch eine außergerichtliche Einigung frühzeitig beenden würde.
 
WH95 schrieb:
Kommt imho auf den Betrag an. Für 12,50€ würde ich nicht lebenslang auf ein Paypal-Konto verzichten wollen.
Muss er auch nicht. Einfach ein neues Paypal Konto mit anderer E-Mail Adresse erstellen. Habe ich genauso gemacht.
 
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hallo7 schrieb:
Die AGB könnten aber rechtswidrig sein.
Das wäre möglich, sofern die Rechtsabteilung mit Hobbyjuristen besetzt wäre. Halte ich aber für unwahrscheinlich. Letztlich ist es ja auch Vertragsfreiheit.
Ergänzung ()

leesmercenary schrieb:
Muss er auch nicht. Einfach ein neues Paypal Konto mit anderer E-Mail Adresse erstellen. Habe ich genauso gemacht.
Meiner Kenntnis nach kann man nur ein Paypal-Account haben. Und der besteht auch ewig. Gelöscht wird nix. Man kann ihn nur schließen und später wiedereröffnen.

Mit neuer Wohnadresse & häufigen Namen sollte das aber möglich sein. Falls die das aber merken, dann wird der neue Account gesperrt.
 
WH95 schrieb:
Meiner Kenntnis nach kann man nur ein Paypal-Account haben. Und der besteht auch ewig. Gelöscht wird nix. Man kann ihn nur schließen und später wiedereröffnen.

Mit neuer Wohnadresse & häufigen Namen sollte das aber möglich sein. Falls die das aber merken, dann wird der neue Account gesperrt.
Puh, ich habe damals (2014) nachdem mein Account gesperrt wurde einfach einen neuen mit anderer E-Mail Adresse aber sonst identischen Daten (Adresse, IBAN etc.) eröffnet. Ob ich einfach nur Glück hatte kann ich natürlich nicht sagen. Der alte Account existiert auch nicht mehr, zumindest kann ich mich nicht mehr einloggen oder das Password resetten.
 
@WH95 dein Verständnis für Recht erscheint mir recht subjektiv. Nur weil man einer AGB zustimmt, heißt es bei weitem nicht das sie auch gültig oder in einzelnen Passagen gültig sind. Und Firmen nutzen auch gerne Formulieren die nicht haltbar sind und lassen es drauf ankommen. Das machen sie auch über ihre Rechtsabteilung. Wo kein Kläger da kein Richter. Und genau deswegen hat noch keiner ein Urteil zu/über PP deswegen gelesen, weil sie es dann lieber im Stillen abwickeln anstelle von einem rechtskräftigen Urteil.

Und warum sollte der Käufer den VK wegen Betruges belangen. Bitte lies dir den entsprechenden § dazu durch.
 
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Ich denke es ist der Käufer der das Geld zurückforderte. Demnach ist es nicht Paypal's Entscheidung gewesen. Die profilieren sich höchstens damit ,den kleinen Mann im Regen stehen zu lassen wie alle grossen Firmen es tun.

Und in dem Fall ist natürlich der Käufer derjenige der immer noch zahlungspflichtig ist, falls alles richtig lief. Als privater musst du nur korrekt also auf vereinbarte Art und Weise an den vereinbarten Versand übergeben. Mehr nicht.

Für Paypal eine gute Position, die kassieren nur. Die Kunden verklagen sich gegenseitig.
 
Zhalom schrieb:
Und in dem Fall ist natürlich der Käufer derjenige der immer noch zahlungspflichtig ist, falls alles richtig lief. Als privater musst du nur korrekt also auf vereinbarte Art und Weise an den vereinbarten Versand übergeben. Mehr nicht.

Für Paypal eine gute Position, die kassieren nur. Die Kunden verklagen sich gegenseitig.
Das Problem ist halt das alles Gerichtsfest zu belegen. Wie belegt man, dass das Panel bei Abgabe intakt war? Wie belegt man, dass es defekt ankam? Letztlich bleibt natürlich immer die Frage, wem der Richter dann glaubt.

PayPal ist das alles egal. Klagen ist für beide Seiten eigentlich unsinnig. So hat man als Käufer sein Geld wieder und weiß relativ sicher, dass der Verkäufer meistens nicht klagen wird.

Ich denke Mal, dass es hier um ein Panel für irgendein altes Notebook geht. Verkaufspreis ~100€? Dafür macht man sich den Ärger nicht. (Übrigens auch nicht als Käufer. Daher denke ich schon, dass es defekt ankam. Versandschaden.)
 
Ich würde mir halt überlegen wer eigentlich beweisbelastet ist. Wer trägt z. B. beim Privatverkauf das Versandrisiko?

Ich halte nichts von PayPal. Als Verkäufer würde ich meine Ware lieber anzünden, mit dem Auto überfahren oder in den Keller legen als irgendwas über PayPal zu verkaufen.
 
Ich akzeptiere als Verkäufer auch schon lange kein PayPal mehr - eben aus besagten Gründen. Denn für betrügerische "Käufer" ist es dafurch viel zu einfach, sich das Geld wiederzuholen und den Artikel zu behalten.

Seit ihr konsequent nur noch Banküberweisung akzeptiere, habe ich deutlich weniger derartige Probleme mit Käufern.
 
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h_r schrieb:
Mich stört, dass PayPal hier gleichzeitig parteiischer Entscheider und auch Richter ist

Sorry, aber das ist seit Tag 1 der PayPal Gründung so und man sollte meinen, dass das im Jahr 2022 zum Allgemeinwissen gehören würde. PayPal entscheidet immer für den Käufer. Betrüger haben hier leichtes Spiel.

Die Foren sind gefüllt mit Geschichten wie deinen. PayPal in Zukunft meiden!
 
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