Probleme mit Reklamation

rayman19 schrieb:
I... mir kann nur niemand eine Auskunft geben, wo es ist.
Das heißt verbummelt :D
Hast du die Original-Rechnung noch?
Dann würde ich, an deiner Stelle, selbst jetzt noch Cougar hinzuziehen.
Schaden kann das beileibe nicht.
 
Es handelt sich um das CM 700, das bis damals eigentlich gute Dienste geleistet hat. Ich hatte mich auch bei Cougar erkundigt, die mir doch geraten haben die Reklamation doch über Alternate abzuwickeln, da diese bevorzugt werden.

@Hellbend
Klar Rechnung ist alles noch da. Wie meinst du jetzt hinzuziehen? Solange die das nicht finden, kann ich doch nichts machen?

mfg rayman
 
Hallo zusammen,

das nennt man dann Abzug von Gebrauchsvorteil....
das tritt immer dann in Aktion, wenn der Artikel älter wie 1 Jahr ist aber immer noch im 2. Gewährleistungsjahr.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Gewährleistung gibt der Händler.

Der Zeitwert wird m.E. immer dann angeboten wenn das o.g. vorliegt UND der jeweilige Artikel (oder ein vergleichbarer (Preis/Leistung)) nicht mehr lieferbar ist.

Der Händler bekommt in solchen Fällen oftmals von seinem Lieferanten/Händler weit weniger
gutgeschrieben wie die Sache wert ist...
 
Hi,

die mir doch geraten haben die Reklamation doch über Alternate abzuwickeln, da diese bevorzugt werden.

Na dann...hast du das Cougar auch schon so am Telefon gesagt? Ich würde da echt Stunk machen. Da macht man das was einem empfohlen wird und am Ende steht man komplett ohne Netzteil da? Das kanns nicht sein.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

...und in diesem Fall 36 Monate.

VG,
Mad
 
Hoffentlich kannst du jetzt da schriftlich/mündlich noch was rausreißen. Und mach schön Druck! Nur so lernen dies...
 
Also da ich selber aus der Händlerecke mit technischen Geräten komme kann ich dir nur eins raten...nicht locker lassen.
Du hast erstmal als Endverbraucher 2 Jahre Gewährleistung nicht nur 1 Jahr. Ab den 7. Monat bist du in der beweispflicht das der fehler ab Werk bestand was für dich sehr schwierig wird.
Du must den hersteller/versandhaus 2x die gelegenheit geben dein netzteil zu reparieren.
Außerdem muss dir der hersteller/versandhaus einen vorschlag machen wie das ganze bereinigt werden kann( dein gutschein).

Aber wenn jetzt das versandhaus solche zicken macht und auch dir keine Auskunft über den verbleib deines netzteiles gibt hast du die möglichkeit deinen verkäufer aufzufordern dir ein Neues Netzteil+ einen aufschlag mit der differenz des zeitwertes deines alten netzteiles zu geben oder du kannst sogar vom kauf zurück tretten.

Die verbraucherrechte sind da recht stark ausgeprägt.Und das weis auch das versandhaus. Also hau auf den putz und forder dein recht ein.

ZuR Garantie sei noch zu sagen das dies ein freiwilliges versprechen des herstellers/verkäufers ist, das darfst du bei deinen Anspruch nicht verwechseln sonst stützt sich der verkäufer darauf was du in Anspruch genommen hast.
 
Ich werde morgen nochmals Cougar anrufen, wobei ich aber echt sagen musste das der Mitarbeiter sehr freundlich war und sich bemüht hat meine Netzteil zu finden, was ich von den Alternatemitarbeitern leider nicht sagen kann :(. Aber nochmals zur Gewährleistung, eigentlich ist es doch nicht mein Problem, dass das Netzteil nicht mehr auf Lager ist?

@Muadib
Danke für deine Antwort, genau das werde ich auch morgen machen ;). Wenn ich das richtig sehe mit Punkt 8.5 der AGB, muss ich mich mit den 56€ nicht zufrieden geben.

mfg rayman
 
Zuletzt bearbeitet:
rayman19 schrieb:
Wie meinst du jetzt hinzuziehen? Solange die das nicht finden, kann ich doch nichts machen?
Naja, die unterhalten Beziehungen zu Alternate, was deren Garantie-, Kulanz-, Austausch- und Verrechnungs-Formalitäten anbelangt.
Ich wette da gehen mal zig NT als defekte Lagerware über den Tisch etc. und Alternate wird als offizieller Händler da schon gelistet sein.
Versuch die einfach mal, im Stress um die Sache, an Bord zu holen.
Ich weiß garnicht mehr, wie oft wir, als ich noch bei den japanischen 4 Buchstaben war, schlichtend und kundenorientiert eingreifen mußten, weil der Verkäufer zu bräsig war, seiner Pflicht nachzukommen.

Kann nicht schaden.
 
Zuletzt bearbeitet:
bendonsky schrieb:
Hallo zusammen, das nennt man dann Abzug von Gebrauchsvorteil....

Da klingelt was bei mir... ich hab hier noch einen Zeitungsschnipsel zu dem Thema. Dieser Abzug von Gebrauchsvorteil innerhalb der Garantiezeit widerspricht dem europäischen Verbraucherrecht. (BGH-Urteil von 2005) Man hat Anspruch auf vollwertigen Austausch, ohne Einbußen hinnehmen zu müssen..
 
Ja ich hab mich da mal erkundigt und laut irgendeinem Urteil gilt dieser Abzug des Gebrauchsvorteils anscheinend als rechtens.

@Hellbend
Ok, werde ich mal versuchen.

mfg rayman
 
rayman19 schrieb:
Ich werde morgen nochmals Cougar anrufen, wobei ich aber echt sagen musste das der Mitarbeiter sehr freundlich war und sich bemüht hat meine Netzteil zu finden, was ich von den Alternatemitarbeitern leider nicht sagen kann :(. Aber nochmals zur Gewährleistung, eigentlich ist es doch nicht mein Problem, dass das Netzteil nicht mehr auf Lager ist?

@Muadib
Danke für deine Antwort, genau das werde ich auch morgen machen ;). Wenn ich das richtig sehe mit Punkt 8.5 der AGB, muss ich mich mit den 56€ nicht zufrieden geben.

mfg rayman

genau das machst du richtig, ganz wichtig ist das du daran denkst das dir der verkäufer zu nix ne rechnung stellt.
in der zeit der gewährleistung trägt der verkäufer den vollen umfang von Reparatur/Versand/Umtausch usw. .
Also kannst du gleich in deinen schreiben reinsetzten das du die Versandkosten welche du sicher selber getragen hast rückerstatten haben möchtest.

Immer dran denken, du hast rechte, und das weis der Händler ganz genau :), versucht aber immer die unwissenheit7Faulheit der käufer zu seinen gunsten auszunutzen.
 
Versand hatte ich ja nicht gezahlt, da ich den Rücksendeservice von Alternate genutzt habe. Deswegen will ich auch versuchen, das Verbleiben des Netzteils herauszufinden und mich nicht mit dem Angebot inklusive des Abzugs des Gebrauchvorteils zufrieden zugeben.

mfg rayman
 
@Eisbrecher99

Das stimmt wieder nicht....:-)

Also wenn das Versandhaus eine Kaufrückabwicklung anbietet, dürfen die auch einen Nutzwert abziehen und deswegen bekommst du auch nur 56€( im Gewährleistungsfall), denn du hattest 1,5 Jahre einen Nutzen vom Gerät!

Die sind auch nicht verpflichtend einen Austausch, Reparatur oder gleichwertigen Ersatz zu liefern, wenn dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist!

Also Rechtens ist das was das Versandhaus macht...Kundenfreundlich eher weniger...:-)
 
Um Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer zu haben, müsstest du als Käufer beweisen können, dass das Netzteil bereits bei Übergabe mangelhaft gewesen ist, was nur schwerlich zu machen sein dürfte.

Ansprüche gegen den Verkäufer fallen also grds. aus, sein Angebot ist also grds. eher kulant.

Allerdings muss dieses Angebot nicht angenommen werden und dann wiederum ist der Verkäufer verpflichtet, das Eigentum zurückzugeben.

Kann er das nicht, macht er sich ggf. schadensersatzpflichtig.

Besteht darüber hinaus eine Herstellergarantie, dann ist dabei grds. der Hersteller auch der richtige Ansprechpartner, allerdings braucht der für die Abwicklung selbstverständlich das Netzteil.
 
Das dieser Beweis problematisch ist und teilweise auf die Kulanz des Händlers beruht ist mir leider auch bewusst :(. Was mir aber jetzt noch nicht ganz bewusst ist, was passiert oder auf was hab ich ein Recht, wenn das Netzteil wirklich verloren gegangen ist oder es nicht repariert werden kann?

mfg rayman
 
@rayman19

Hat ja schon Foster beantwortet, entweder unrepariert zurück schicken lassen oder das Angebot annehmen vom Versandhaus.

Wenn die das Gerät nicht mehr haben bzw. verloren haben oder nicht mehr finden:
"Kann er das nicht, macht er sich ggf. schadensersatzpflichtig."

Das muss du dann mit deinen Anwalt besprechen.....wie die Rechtslage etc. ist, gehe aber zu einem Rechtsanwalt den du auch vertrauen kannst.....

@Heretic Novalis:

Stimmt zwar nicht aber lasse ich mal im Raum stehen:
"Interessant, dass es 36 Beiträge braucht, bis ein einziger richtiger dabei ist..."
 
Also wie ich das jetzt so sehe ist, das Problem wirklich die Nachweispflicht, die kann man so drehen wie man sie brauch, somit muss mir Alternate eigentlich gar nichts geben, wenn ich das richtig sehe. Nun kann ich dann auf Kulanz hoffen.

Aber wenn jetzt Cougar mein Gerät doch findet und nachgewiesen wird, dass der Fehler nicht durch mich zustande gekommen ist, wäre ja somit der Nachweis getan?

PS: Anwalt werde ich hier nicht einschalten, die Mühe werde ich mir nicht machen, wenn gar nichts mehr passiert, werde ich das Angebot von den 56€ wohl annehmen.

mfg rayman
 
Zurück
Oben