Quo vadis BTMG?

AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

@2883
Abschreckung durch Strafen ist ein anderes Thema, aber es ist eifgentlich ziemlicher Quatsch davon auszugehen, dass Abschreckung funktioniere, wo eben die Empirie bei der Verbrechungsbekämpfung das gerade nicht hat belegen können. (Re-) Sozialisierung funktioniert ettliche Dimensionen besser als Strafe im Sinne von Abschreckung. Strafe als Buße kann funktionieren - ist dann Teil der Sozialisierung und etwas, das dem Täter dient, sich von der Schuld zu befreien.
Wenn du in Kauf nimmst, dass Menschen sterben weil du zum Steuer gegriffen hast, dann gehörst du nicht Re-Sozialisiert, dann gehörst du einfach bestraft. Du hast es aus freiem Willen getan, und nicht weil dich jemand gezwungen hat. Hat dich tatsächlich jemand gezwungen, hast du ganz andere Probleme und kannst mit ner Strafe durchaus leben.

Und Sucht ist keine "freie Entscheidung", sondern eine psychische Krankheit - genau wie Depression, Manie oder Zwangsstörungen - vielleicht sind Süchte auch einfach eine Klasse von Zwangsstörungen. Gesagt haben wir damit aber auch noch nicht viel.
In dem Falle bin ich auch nicht schuld, wenn ich in ein Marmeladenbrot beiße während der Fahrt, weil ich süchtig nach Marmelade bin. Immer dann, wenn ich andere mit meiner Sucht oder meinem Konsum gefährde (außer mich selbst natürlich), muss das der Staat für die Allgemeinheit verhindern. Es gibt ja durchaus Menschen, die eben nicht am Steuer rauchen, trinken, essen, telefonieren, aufs Handy starren, am Radio drehen, mit dem Beifahrer unterhalten etc. etc. Was ist mit denen? Sind die dann gesund und alle anderen sind krank?

@2897
Und weil diese Auswirkung bei dir so war, sollten wir daraus den Schluss ziehen, dass man alle Autofahrer vorher kiffen lassen sollte?

Grund: überhöhte Geschwindigkeit / Raserei. Bekifft bin ich langsam gefahren, würde völlig defensiv gegenüber andere Verkehsteilnehmer, hielt mehr Abstand, und meine Risikobereitschaft verschwand. Also bei mänl. Jugentlichen würde es mich nicht wundern wenn die unter dem Einfluss sicherer fahren.
Dann gehörst du als Raser noch härter bestraft! Wenn man vernünftig fährt, und dabei ist es egal ob in einem Rausch oder in einem "normalen" Zustand, dann ist doch alles in Ordnung. Dann verhält man sich ja den Regeln konform und gefährdet keine Menschen. Ist man aber nicht in der Lage zu fahren, sollte man auch nicht fahren. Wenn man ein Raser ist, dann muss man eben aus dem Verkehr gezogen werden. Wenn das bedeutet, dass 10% aller Autofahrer dann mit Bus und Bahn und Taxi fahren müssen, dann ist das die Konsequenz. Ich kann aber nicht Leute durch meine eigene Dummheit gefährden. Dabei ist die Reaktionszeit oder sonstiges völlig wurscht.

@2898
In den letzten 4 Jahren wäre ich beinahe 3 mal über den Haufen gefahren worden! Von Autofahrern, die ihr Handy während der Fahrt am Ohr hatten !
Wenn man das analog umsetzt: Handy beim Autofahren am Ohr=1 Jahr Gefängnis, ohne wenn und aber, und lebenslänglich Autofahrverbot.
(Und nehmt die Ausrufezeichen mal 3. Man getraut sich ja nicht mehr 3 Ausrufezeichen zu posten, sonst gibt es gleich eine Verwarnung)
Ich selbst fordere die Umsetzung, dass jeder mit Drogen im Blut, mit Zigarette am Steuer, mit Handy am Steuer und wegen bewusst fahrlässiger Handlung (Rasen, Drängeln) den Führerschein abgenommen bekommt. Weil jeder von denen dafür mit verantwortlich ist, wenn etwas passiert. Und das bewusst (oder bewusstlos bei zuviele dieser Drogen, die man im bewussten Zustand genommen hat). Also alle weg von der Straße. Und nicht nur: Die bösen Kiffer. Oder: Die bösen Raucher. Oder: Die bösen Trinker. ALLE die das Leben anderer bewusst gefährden. Das sollte dann auch für die reiche Schicht gelten und nicht aufkaufbar sein. Zudem eine Bestrafung im Sinne des Monatslohns berechnen. Keine absoluten Strafen, 50€ tun keinem weh wenn man 5000€ verdient. Aber 50% des Monatslohns tun doch weh, ob das nun 700€ sind oder 2500€.

@2899
Andererseits, ein Nikotinabhängiger der während der Fahrt keine rauchen kann, bekommt vielleicht Entzugserscheinungen wenn der keine rauchen kann. Am besten wir verbieten den Tabakrauchern einfach das Autofahren.
Dann darf ein Nikotinabhängiger eben nicht mehr rauchen, wenn er sich nicht beherrschen kann. Oder er darf einfach nicht mehr fahren.
 
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

@ Seppuku
Nix Handy am Ohr, nix Gespräch, nix Ablenkung. Ich bin sogar dafür, das "Ohrstöpsel"und Freisprecheinrichtungen am Steuer verboten werden. Selbst das Senderwechseln am Autoradio ist eine Ablenkung.
@ Onkelhitman
Also alles, was 4 und mehr Räder hat, in der Umwelt verbieten. Und zusätzlich die restlichen Autos, die keine Lenker haben, weil es keine qualifizierten Fahrer gibt. Aber Flugzeuge dürfen fliegen?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

bad guy schrieb:
Ich meine gelesen zu haben dass die Reaktionszeitsverlängerung kaum messbar bzw nicht messbar ist. Für mich ist das ein Mythos wie "zerstört Gehirnzellen". Im Wissenschaftsmusseum in Amsterdam hatte ich die gleiche (sehr gute) Reaktionszeit wie meine nüchterne Freundin.

Ich persönlich habe keinerlei Efahrungen mit Cannabis und den Auswirkungen auf die Psyche bzw. deren Reaktionszeit. Doch kann ich aus Beobachtungen aus meinem Bekanntenkreis folgendes Ableiten (in Duisburg, wahrscheinlich bedingt durch die Nähe zu NL, kiffen sehr viele Menschen) :
Es gibt da die verschiedensten Auswirkungen die ich mal in Klassen einstufe:´

Die erste Gruppe sind die Gewohnheitsmäßigen starken Kiffer, welche entweder durch super starkes Cannabis oder nach einer großen Konsummenge Ausfallerscheinungen hat. Eine normale Konsummenge macht sich in dieser Gruppe nicht oder nur sehr wenig bemerkbar, woraus man ableiten kann das diese Gruppe trotz Rauschzustand sich nicht von Nichtkiffern bezüglich Reaktionszeit oder Intellektuellen Fähigkeiten unterscheidet. Trotzdem werden sie laut Gesetz als nicht Fahrtüchtig eingestuft ( in meinen Augen auch zurecht ).

Die zweite Gruppe sind weniger oft am Kiffen, allerdings aber auch Regelmäßig. In dieser Gruppe macht sich der Rausch nach einer normalen Konsumeinheit bemerkbar (natürlich auch abhängig von Qualität,Gemütszustand,etc.). Diese Gruppe hätte dann schon Abweichungen bezüglich der Reaktionszeit gegenüber Nichtkiffern. Auch Intellektuell würde sich diese Gruppe unterscheiden (z.b. durch ständiges Kichern, oder Mist erzählen usw.)

Die dritte Gruppe sind (ich nenn die jetzt mal so) die alle jubeljahre Kiffer. Da reicht es unter Umständen schon aus das einer zweimal am Joint zieht und dermaßen weggetreten ist um noch vernünftige Reaktionen zu zeigen (ebenfalls abhängig von der Qualität und Gemütszustand).

So und nun würde ich gerne wissen wo zieht man die Grenze? THC wirkt so komplex im Körper und wie ich beschrieben habe teilweise völlig unterschiedlich, so das es nur eine Lösung gibt und zwar im Straßenverkehr eine Totalabstinenz einzuführen (analog sollte auch Alkohol im Straßenverkehr verboten sein).

Natürlich gehören vernünftige Nachweiskontrollen ebenso dazu wie die Abschaffung von MPU´s oder Führerscheinentzüge bei Konsumdelikte die nicht mit dem Straßenverkehr im Zusammenhang stehen.
 
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

Nein, nur sollte sich der, der das Ding bedient sicher sein, dass er es bedienen kann. Und sich nicht mit anderen Dingen beschäftigen. Das hat aber ansich nur teilweise was mit diesem Thema zu tun. Ich seh nur nicht ein, wieso Cannabis im Vergleich zu "normalen" Autofahrern eine spezielle Rolle zugeschrieben bekommen sollen. Oder Fahrer unter Alkoholeinfluss. Ebenso kannst du mit nem Fahrrad jemanden umnieten oder mit nem Roller/Motorrad, Trecker, was auch immer. Es muss noch nichtmals aufs fahren beschränkt sein.

Sondern wer andere gefährdet, und das im Rauschzustand, der sollte dafür härter bestraft werden als ohne. Aber auch ohne sollten die Strafen erhöht werden. Nicht, dass man damit die Leute abschrecken kann, aber man kann sie dadurch in den finanziellen und sozialen Ruin treiben. Etwas, was ich in der Form begrüße, denn sie haben mit ihrem Verhalten gegenüber anderen Menschen bewusst in Kauf genommen, dass diese zu Schaden kommen, und dafür sollen sie nun einmal die Konsequenzen tragen. Wenn das bedeutet, mehr in den Knast zu stecken oder Strafen in Millionenhöhe zu verhängen, dann sollte das so passieren.

Einen Piloten möchte ich auch nicht betrunken/bekifft oder am Handy pimpern sehen. Das ist dann fahrlässig gegenüber den Passagieren und der Besatzung.
 
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

Es gibt deshalb auch nicht ohne Grund strengere Regeln für Busfahrer und LKW-Fahrer, für Piloten ebenso. Aber Regeln helfen nur solange wie sie auch eingehalten werden. Das heißt auch wenn man die Strafen anhebt, wird es weiterhin schwarze Schafe geben, die sich nicht daran halten.

Der Mischkonsum von Alkohol und THC ist jedenfalls noch gefährlicher als reiner Alkoholkonsum. Es ist zudem effektiver, wenn man das Fahren unter Alkoholeinfluss bekämpft und gleichzeitig die Leute von Mischkonsum abhält. Nicht zielführend wären beispielsweise "Pot-Bars", wodurch dann die Leute dazu ermutigt werden beim Fortgehen Alkohol und Pot gemeinsam zu konsumieren.
 
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

Naja, die strengsten Regeln gibt es wohl für Canabis im Straßenverkehr;-)

Hab das bei nem Arbeistkollegen mit bekommen. Auf dem Weg zum Ski fahren wurden sie zu viert auf einer Autobahnraststätte von Zivilpolizisten angepsrochen. Offenbar hat es ausgereicht, dass einer von ihnen ein Bob Marley Shirt an hatte und eine selbst gedrehte Zigarette rauchte, um verdacht zu erregen. Bei den beiden auf dem Rücksitz wurde wohl ein bisschen Gras gefunden. Keine Ahnung wieviel, aber so wenig, dass das Strafverfahren sofort eingstellt wurde. Der Fahrer selbst musste pissen, war aber negativ. Also dachten alle damit hat sichs.
Da der Staatsanwalt bei geringen Mengen wenig machen kann gehts aber inzwischen scheinbar direkt zur Führerscheinstelle. Ein paar Wochen später bekamen die beiden vom Rücksitz ein Schreiben von der Führerscheinstelle, dass sie innerhalb von drei Tagen eine Pissprobe abzugeben hätten. Es gäbe aufgrund des Canabisconsums Zweifel an der Fahrtauglichkeit. Wohl gemerkt, keiner von denen ist je bekifft gefahren. Aber da in der Pissprobe Abbauprodukte gefunden wurden die auf 1-2 Joints die Woche schließen lassen wurde unterstellt, dass sie es früher oder später tun würden?!?
Also wurde in Folge eine MPU angeordnet. Das Ergebnis davon gibts noch nicht. Aber bezahlen mussten sie schon. Und wenn man mal im Netz liest wie in ähnlichen Fällen (nein, scheint kein Einzelfall zu sein) entschieden wird, dann werden die beiden wohl erstmal den Führerschein verlieren und das volle Programm machen müssen. Mindestens kommen aber enorme Kosten auf die beiden zu. Denn sie müssen mindestens einen kompletten MPU durchlauf machen.
Würde man die selben Regeln für Alk anwenden würden wohl 90% der Autofahrer sofort ihren Lappen verlieren. Ist schon assi. Wehren kann sich ein Kiffer nicht, denn die gesetzliche Basis deckt das Vorgehen wohl. Und die MPI's freuts, denn die verdienen ein schweine Geld damit. Vor allem dann, wenn bei der ersten MPU die "Einsicht" fehlt.

Und wozu führts? Wer kifft hat unweigerlich über Wochen und Monate Abbauprodukte im Blut und verliert eh den Führerschein (selbst wenn er garnicht am Steuer sitzt!). Egal ob er breit Auto fährt oder nicht. Also kannst du genausogut stockebreit fahren. Macht keinen eh Unterschied. Dass kanns doch nicht sein oder?
 
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

Seppuku schrieb:
@ MountWalker

Und das hat jetzt was genau mit meiner Aussage zu tun?....
Es ging um um eine MPU als Folge eines positiv getesteten Abbauprodukts 72 Stunden nach dem Rausch als Rechtfertigung für eine MPU und damit imho auch implizit für ein sofortiges, vorübergehendes Einbehalten der Fahrerlaubnis durch den Verkehrspolizisten - denn das dürfte doch wohl, wenn auch hier bisher nicht expliziert, zu der Anordnung einer MPU dazugehören.

Und @ diram

Nö, um klar zu belegen, dass die Aussage falsch war, musst du belegen, dass die Stoffe tatsächlich einen relevanten Rauschzustand 72 Stunden nach dem rauchen des Joints bewirken und die Studie möchte ich dann bitte auch direktz verlinkt sehen, die Probanden auch tatsächlich dermaßen lange überwacht um den Abbaustopff in der relevanten Situation zu testen. Gibts keine solche Studie, gibts auch keinen Grund zu behaupten, es wäre zweifelssfrei falsch, dass in einer solchen Situation jemandem eine Fahruntüchtigkeit bei bestehender Fahrtüchtigkeit unterstellt werde.

@ Onkelhitman

Wenn man schon philosphisches Name-Dropping betreibt, sollte man auch die Bereitschaft zum Philosophischen Untersuchen mitbringen. Du tust so, als wäre der freie Wille unmstritten - das ist er aber auch in der philosophischen Debatte nicht und bestimmte Bottom-Up-Constraints aus der Psycholohgie einfach zu verleugnen, weil man gerne Schuld anprangert, ist sowieso nur Quatsch - oder willst du mir erzählen, jemand, der unter der Zwangsstörung leidet, zwischen seinen Schritten auf einem gepflasterten Weg stets nur eine gerade und niemals eine ungerade Anzahl an Pflastersteinen zu lassen, sei "einfach selbst schuld", dass er sich beim Gehen solche Aufwände mache?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

Es ging mir ausschließlich um folgende Aussage, welche faktisch einfach falsch ist.
"Und Abbauprodukte=nicht aktives THC. THC bleibt eh nicht lange im Körper. Bei jemandem der mal im Jahr einen durchzieht 6-72 Stunden nach Konsum. "
Weder sind Abbauprodukte per se nicht aktiv noch wird THC schnell aus dem Körper eliminiert (alleine, dass für THC mindestens ein 4-Kompartimentenmodell postuliert wurde, sollte einem schon zu denken geben).
Wenn man sich zumindest 5 min mit der Pharmakokinetik und dem Metabolismus auseinandergesetzt hätte, würde man solche einfach zu überprüfende falsche Behauptungen nicht tätigen. Aber hier zählen ja oft persönliche Meinungen und Erfahrungen mehr als in diversen Publikationen aufgezeigte Daten...
 
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

@2907
....oder willst du mir erzählen, jemand, der unter der Zwangsstörung leidet, zwischen seinen Schritten auf einem gepflasterten Weg stets nur eine gerade und niemals eine ungerade Anzahl an Pflastersteinen zu lassen, sei "einfach selbst schuld", dass er sich beim Gehen solche Aufwände mache?
Wenn jemand unter der von dir genannten Zwangsstörung leidet, und deswegen Leute vom Gehsteig schubst, dann muss derjenige sich behandeln lassen, da er die Allgemeinheit gefährdet. Er ist nicht schuld an der Störung. Er ist aber Schuld wenn etwas passiert, weil er trotz seines Wissens um die Störung, und trotz des Wissens um die Straftat "vom Gehsteig schubsen" (evtl. auf die Straße), sowie die Benimmregeln, dass man dieses nicht macht, in Kauf nimmt, dass Leute gefährdet werden. Ein Betrunkener weiss vielleicht auch nicht, was er da macht, weil er ja betrunken ist. Dass er aber betrunken ist, und dass das Risiko besteht, dass er Dinge tut, die er in diesem Zustand nicht in einen logischen Denkprozess bringen kann, daran trägt er schuld. Und daher muss er härter bestraft werden. ;)
 
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

Onkelhitman schrieb:
Sondern wer andere gefährdet, und das im Rauschzustand, der sollte dafür härter bestraft werden als ohne. Aber auch ohne sollten die Strafen erhöht werden. Nicht, dass man damit die Leute abschrecken kann, aber man kann sie dadurch in den finanziellen und sozialen Ruin treiben. Etwas, was ich in der Form begrüße, denn sie haben mit ihrem Verhalten gegenüber anderen Menschen bewusst in Kauf genommen, dass diese zu Schaden kommen, und dafür sollen sie nun einmal die Konsequenzen tragen. Wenn das bedeutet, mehr in den Knast zu stecken oder Strafen in Millionenhöhe zu verhängen, dann sollte das so passieren.

Du beziehst dich hier auf Unfälle und dergleichen?
Woher weißt du, was sich im Bewusstsein anderer Menschen abspielt? Nicht jeder der Drogen zu sich nimmt, wird sich nach der Einnahme noch bewusst sein, dass er sich in einem Zustand befindet, in dem man nicht mehr fahren sollte. Außerdem muss vor der Einnahme nicht die Absicht bestanden haben zu fahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

@MountWalker
Wie ich bereits erläutert habe, wird mit jeder Blutentnahme eine ärztliche Untersuchung durchgeführt. Deren Befund ist entweder positiv oder negativ auf Ausfallerscheinungen, unabhängig davon wie lange nach dem letzten Konsum diese Untersuchung stattfindet. Durch den Arzt werden dabei allgemeine Reaktions- und Koordinationstests durchgeführt. Was soll mir also eine Studie bringen, wenn man doch den konkreten Einzelfall beurteilen will (spätestens vor Gericht)? Genau deswegen und wegen der individuell unterschiedlichen Wirkweise von Drogen, werden sodann Gutachten angefertigt, die die individuellen Rahmenbedingungen berücksichtigen und alle Einflussfaktoren, statt nur die Reaktionszeit, betrachten.

Deine Aussage zum "vorübergehenden Einbehalten" des Führerscheins ist übrigens falsch. Da fehlt es schon an der Rechtsgrundlage.
 
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

@Ochse
Nicht jeder der Drogen zu sich nimmt, wird sich nach der Einnahme noch bewusst sein, dass er sich in einem Zustand befindet, in dem man nicht mehr Fahren sollte.
Derjenige war nicht verpflichtet, Drogen zu nehmen. Er hat aber bewusst die Drogen genommen. Und wenn Drogen als Auswirkung haben können, dass man nicht mehr fahren kann, und man es nicht weiss, ob man das unter Drogen kann, darf man nunmal keine Drogen nehmen.

Es wird ja niemand zu hause eine Schlaftablette nehmen und sich dann urplötzlich ins Auto setzen. Es ist dabei natürlich auch ein gewisser Spielraum vorhanden. Nehmen wir nur jemanden, der eine Schlaftablette nimmt und auf einmal schlafwandelnd in sein Auto steigt und losfährt. Der ist ja gar nicht haftbar zu machen, da er ja nicht bei bewusstsein ist. Da es zum ersten Mal aufgetreten ist, kann man ihm auch keinerlei Vorwurf machen. Wie soll man beweisen, dass die Person nicht geschlafen hat? Und dennoch ist ein solcher Fall bis zu einer gewissen Grenze nachvollziehbar.

Jemand der aber Drogen genommen hat, und DANN unzurechnungsfähig ist, der nimmt seine Unzurechnungsfähigkeit nach dem Drogenkonsum in Kauf, und damit ja auch die Gefährdung anderer Menschen.
 
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

@Onkelhitman
Ja bis zum einem gewissen Grad stimmt das. Aber auch nur wenn derjenige sich der möglichen Wirkungen, also der evtl. auftretenden Unzurechnungsfähigkeit, bewusst war. Es könnte sich aber als schwierig herausstellen das nachzuvollziehen.
Also im Prinzip, dass was du in deinem Beispiel angesprochen hast...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

Das ginge aber nur bei Medikamenten so, und verschriebenen Medikamenten. (Hustensaft mit Alkohol, Tabletten zum schlafen etc.) Bei allem anderen wäre man automatisch "selber schuld".
 
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

Nach so viel hitzige Diskussionen ist es mal wieder Zeit für ein paar kühle "Fakten" ;)

Es gab am 05.11. (mal wieder) eine Anhörung im Bundestag zum Thema Drogenpolitik. Die Mehrheit der Fachleute plädiert für eine Revision des BTMG


Auch der Focus der eigentlich immer pro Verbot war hat heute am 11.11. in einem Artikel folgendes Zusammengefasst:

"Krieg gegen Drogen gescheitert"
http://www.focus.de/videos/diverses...rieg-gegen-drogen-gescheitert_id_4266794.html

Dann habe ich noch eine interessante Nachricht die den größten Cannabisumschlagplatz in Deutschland am Görlitzer Park in Berlin betrifft:

Polizei scheitert beim Kampf gegen Drogen im Görlitzer Park
http://www.morgenpost.de/bezirke/fr...im-Kampf-gegen-Drogen-im-Goerlitzer-Park.html

Oder wie ich es nenne: "Außer Spesen nix gewesen!"

Und zu guter Letzt eine etwas ältere Meldung vom 06.11. aber dennoch sehr bemerkenswerte News die das Scheitern in der Drogenproblematik gut beschreibt:
600.000 tägliche Konsumenten
219 Tonnen! So viele Drogen nehmen die Deutschen........Mindestens 219 Tonnen werden pro Jahr eingenommen
http://www.focus.de/gesundheit/ratg...e-drogen-nehmen-die-deutschen_id_4249327.html

Vergleicht man das mit den Sicherstellungen der Polizei merkt man das wirklich nur ein Bruchteil der Drogen abgefangen werden und der wirklich größte Teil ungehindert, ohne Jugend-, und Konsumentenschutz trotz nutzloser Repression und Milliardenkosten für den Steuerzahler von denjenigen die es wollen konsumiert werden.

Nothing so needs reforming as other people’s habits. Fanatics will never learn that, though it be written in letters of gold across the sky. It is the prohibition that makes anything precious. Mark Twain
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

Um mal die Einseitigkeit der Cannabislegalisierung als einseitige Manipulation, von Drogenkonsumenten einer viel schlimmeren Droge zu entlarven:

http://www.t-online.de/regionales/i...t-kippt-alkoholverbot-an-weiberfastnacht.html

Was traurig ist: Handys am Steuer und SMS beim fahren schicken wird ignoriert.
Siehe https://www.computerbase.de/forum/threads/quo-vadis-btmg.795430/page-145#post-16530978

Es gibt schlimmere Drogen am Steuer , die einfach, weil allgemein üblich und auch von Politikern gebraucht, ignoriert werden. So sollte doch jedem vollgesoffenem Politiker, der sich von seinem, durch Steuergelder befördertem Chauffeur, durch die Gegend fahren läßt, sofort der Führerschein entzogen werden. Getreu dem, was Cannabiskonsumenten unterstellt wird....
 
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

Unfassbar, es muss letztlich immer der arme arme Cannabiskonsument leiden. Die Anderen werden ja zu wenig bestraft.

Nein traurig ist, dass man generell Menschenleben gefährdet. Ob man raucht, trinkt, kifft, Radio einschaltet, telefoniert oder Nase popelt ist dabei völlig unerheblich.

So sollte doch jedem vollgesoffenem Politiker, der sich von seinem, durch Steuergelder befördertem Chauffeur, durch die Gegend fahren läßt, sofort der Führerschein entzogen werden. Getreu dem, was Cannabiskonsumenten unterstellt wird....
Der vollgesoffene Politiker setzt sich aber nicht vollgesoffen ans Lenkrad, sondern er lässt einen fahren, ähm er lässt sich fahren. Der Cannabiskonsument kann sich ja auch fahren lassen....
 
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

Onkelhitman schrieb:
Der Cannabiskonsument kann sich ja auch fahren lassen....
Nützt nichts. Der Cannabiskonsument bekommt den Führerschein entzogen, selbst wenn er auf dem Rücksitz saß. Getreu dem Motto: Er hat geraucht, also fährt er auch wenn er geraucht hat. Obwohl er nicht gefahren ist.
 
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

Dann muss auch das geändert werden, dass das nicht mehr gilt. Man kann aber Unrecht nicht mit Unrecht gleichsetzen und Unrecht fordern. Wenn ein Gesetz Schwachsinn ist, muss man sich dafür einsetzen, dass der Schwachsinn aufhört, und nicht, dass der Schwachsinn dann für alle gilt....
 
AW: Quo vadis Cannabislegalisierung?

seebear schrieb:
Nützt nichts. Der Cannabiskonsument bekommt den Führerschein entzogen, selbst wenn er auf dem Rücksitz saß. Getreu dem Motto: Er hat geraucht, also fährt er auch wenn er geraucht hat. Obwohl er nicht gefahren ist.


Das ist ja nur halb richtig.
Wenn jemand mit über 1.6 Promille Fahrrad fahren kann, aber eine Fahrerlaubnis hat, dann kann man diese Entziehen.
Grund: Wer mit über 1.6 Promille Fahrrad fahren kann, der muss ans Trinken gewöhnt sein. Und Trinker haben nichts hinterm Steuer verloren, da sie zwar durch die Gewöhnung scheinbar auch Betrunken fähig sind zu fahren, aber eben dennoch Reaktionszeit und Aufmerksamkeit MASSIV gestört ist.
Gilt übrigens auch für Leute die mit 1.6 Promille noch normal gradeaus laufen...

Ich denke diese Logik wird auch ZURECHT auf Konsumenten von anderen Drogen zutreffen und darum ist beim Nachweiß von regelmäßigem Konsum auch die Fahrerlaubnis zu entziehen oder eben MPU anzuordnen.
 
Zurück
Oben