Quo vadis BTMG?

Bei per Rauchen konsumiertem Cannabis ist es ja nicht nur die Sicht, sondern auch die Rauchausbreitung und der Geruch. Also ein ausreichender Abstand sollte da grundsätzlich eingehalten werden, um nicht Konsumierende nicht zu belästigen. Hinter einer Buchsbaumhecke gleich neben dem Kindergarten ist also kein geeigneter Ort.
 
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Incanus schrieb:
neben dem Kindergarten ist also kein geeigneter Ort.
Das sagt mir mein Anstand und Taktgefühl auch. Trotzdem sehe ich öfter, besonders an Maria Himmelfahrt, auch die Heranwachsenden bzw. jungen Erwachsenen mit Kästenweise Bier und anderen Alkoholika an und um Schulen. Dagegen wird komischerweise nichts gesagt.....Ich finde diese Doppelmoral einfach nur schrecklich!
 
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Wie kommst Du darauf, dass dagegen nichts gesagt würde?
Das ewige Ablenken auf anderes, um eigene Taten zu rechtfertigen ist einfach nur schrecklich.
 
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Jetzt denk doch einer an die ... checks notes ... KINDER!!!!!!!!!!!

Mit Extremen voller Polemik kann jeder argumentieren ... Ja, neben einem Kindergarten rauchen ist "kein geeigneter Ort" ... oder im OP-Saal oder was weis ich, was sich da noch aus den Fingern gesaugt wird.

Aber "A" wenn, dann für alle potentiell gefährlichen Sachen gleich, nicht nur fürs Rauchen ... Schuhe imprägnieren sollte man neben einem Kindergarten auch vermeiden, Grillen ebenso und bitte den Motor erst in 200m Entfernung anwerfen, da sonst potentiell krebserregende und geruchsbelästigende Stoffe im Bereich des Kindergartens landen könnten ...

Und "B" ... Offensichtliche Extreme sind eine Sache, aber wo genau ziehst du die rote Linie? Welche krebserregenden und geruchsbelästigenden Stoffe dürfen in der Nähe eines Kindergartens verteilt werden, was genau zählt als "Nähe" und welche Einrichtungen zählen abseits eines Kindergarten dazu?

Blinder Hass ist ja schön und Gut, hab ich kein Problem mit, aber dann doch bitte auf alles übertragen.

Und rein vom Grad der gesundheitlichen Gefährdung und Belästigung sind die ganzen Großstadtpanzer die jeden Morgen die Kindergärten belagern einfach aufgrund ihrer Menge signifikant schlimmer als Raucher. Mir gehts auch nicht um irgendwelchen Whataboutism oder so. Wenn dir das Wohl der Kinder so sehr am herzen liegt dann ist das toll, ehrlich, aber dann muss man halt den Faden auch zu Ende denken und ernsthaft sinnvolle Maßnahmen, inklusive Rauchverbot in Umkreis XYZ, fordern / umsetzen.
 
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In der PDF die @knoxxi verlinkt hat steht:

Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention
§ 5
Konsumverbot
(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, ist verboten.
(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
1. in Schulen und in deren Sichtweite,
2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der
in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben
.
(3) In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist der Konsum von Cannabis verboten.

Also 101 Meter gehen scheinbar klar.

Ab wann ist der Konsum denn öffentlich? Sobald man mich von außerhalb meines Grundstücks dabei sehen kann?

Ist der Sichtbereich auch hinter nicht einsehbaren Dingen wie Hecken, Mauern oder ganzen Häuserzeilen gegeben?

Wenn ein Kindergarten neben meinem Grundstück liegt müsste ich trotzdem in meinem Garten dampfen können bis der Arzt kommt. Solange man es nicht sieht?! :freak: Oder wie?

Vom Geruch steht da z.B gar nichts... scheint egal zu sein
 
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Relak schrieb:
Ist der Sichtbereich auch hinter nicht einsehbaren Dingen wie Hecken, Mauern oder ganzen Häuserzeilen gegeben?
Ganz klares Nein. In erster Linie zählt die Sicht. Da dann aber evtl einige auf die Idee kommen mönnten, in 2km die Strasse runter ist ein Kindergarten, die Strasse ist kein Sichthindernis, deswegen Ordungswidrigkeit. Deshalb steht darunter der Hinweis, dass die Sichtlinie spätestens nach 100m endet. Oder am nächsten Hindernis.

Relak schrieb:
in meinem Garten dampfen können bis der Arzt kommt. Solange man es nicht sieht?
Würde sagen ja. Sichtlinie wäre dann nicht mehr gegeben, hinter der Hecke/dem Zaun (evtl).
 
Damien White schrieb:
Blinder Hass ist ja schön und Gut, hab ich kein Problem mit, aber dann doch bitte auf alles übertragen.
Wovon sprichst Du bitte?
Samurai76 schrieb:
Weil ich es jedes Jahr wieder sehe.
Dass es gemacht wird? Ja, das ist so, aber es wird ja auch schon vor der Teillegalisierung Cannabis auch in der Öffentlichkeit konsumiert. Ist also auch kein Beweis dafür, dass nichts dagegen gesagt würde.
 
Incanus schrieb:
Wovon sprichst Du bitte?
Wir sprechen davon, dass du Graskonsum im Umkreis von 1km verbieten und kontrolliert haben möchtest, aber kein Problem mit Alkoholkosum zu haben scheinst und diesen auch immer wieder relativierst und verteidigst. Mit den gleichen Argumenten, die du bei Cannabis dagegen verwendest. Zweierlei Maß und so. Zeitweise klingst du so, als wenn in der Öffentlichkeit alles verboten werden müsste, ausser Alk und Rauchen.

Fakt: Kinder auf Hochzeiten wird vorgelebt, dass Alk dazugehört. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, Kinder hinterfragen den Grasgeruch oder das aussehen der Zigarette nicht wirklich. Mein Sohn ist zum Beispiel auch vom Glauben abgefallen, dass ich Jahrelang quasi vor seiner Nase und Augen geraucht habe. Beides, also Tabak und Gras. Er raucht nicht. Soviel dazu.

Auch einige Interpretationen von Aussagen anderer werden, sagen wir, interessant, was du davon denkst. Aussagen mit hätte/könnte/würde/dürfte (Konjunktiv!) wird bei dir zu hat gemacht.
Incanus schrieb:
eigene Taten zu rechtfertigen
 
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Immer wieder erstaunlich und auch erschreckend, was hier zusammenfantasiert und mir in den Mund gelegt wird. Mit dem was ich hier schreibe, hat das praktisch nichts zu tun.
Ich bin es auch echt leid, das jedes Mal wieder neu erklären zu müssen, bleibt es bei Dir z.B. nicht hängen oder ignorierst Du es absichtlich?
Ich sage oben z.B., dass auch gegen den exzessiven Alkoholgenuss Jugendlicher etwas gesagt wird, gemacht wird daraus ich verteidige oder relativiere den Alkoholmissbrauch. Also weiter weg von den Tatsachen geht es ja kaum.
 
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Ich lass das Video mal hier stehen (von einem Rechstanwalt Ressort: Strafrecht) - die ersten etwa 35 min reichen schon um einen Einblick in das undurchdachte Gesetz zu werfen ;) (habe selber noch nicht mehr gesehen):

https://invidious.nerdvpn.de/watch?v=vx1SwE9hgF8

Gleiche ohne vorgeschaltetes invidious per youtube:
 
Samurai76 schrieb:
Ganz klares Nein. In erster Linie zählt die Sicht.

Dein Wort in gottes Ohr! Ich befürchte ja dass die es hier mit der Sichtweite auslegen wie es ihnen gerade passt. Ich hoffe mal nicht.



Samurai76 schrieb:
Fakt: Kinder auf Hochzeiten wird vorgelebt, dass Alk dazugehört
So sieht es aus.

Kommt mal nach Erlangen wenn Bergkirchweih ist. Da stehen Grundschüler und hunderttausende Besoffene auf einem Areal. Die kotzen alles voll mit den Kindern daneben. Da wird der Lörres ausgepackt und irgendwo an den nächsten Baum gepinkelt... mit den Kindern daneben.
Der Spass geht hier um 11 Uhr los. Da siehst du die Leute schon um 9 Uhr mit dem Bierkasten rum laufen und um 10 dann die ersten Bierleichen.

Samurai76 schrieb:
Bier und anderen Alkoholika an und um Schulen

Bis vor ein paar Jahren gab es hier noch eine Brauerei schräg gegenüber eines Gymnasiums. :freak:


Incanus schrieb:
Wie kommst Du darauf, dass dagegen nichts gesagt würde?

Das wird hier in der Öffentlichkeit so gut wie gar nicht, bis gar nicht angesprochen weil es hier normal ist.
Dass das nicht alle in Ordnung finden ist klar. Aber ne große Show wie beim CanG machen die hier nie wenn es alle Jahre wieder heiß: O'zapft is!

Weil: MONEY!

Alkoholexzesse auf der Wiesn? -> Kein Problem!

Dass da haufenweise Kinder rumlaufen? -> Kein Stress!

Kiffen erlauben? -> Geht mal gar nicht! Da bettelt die Union beim Bundespräsidenten er möge das Gesetz doch bitte nicht unterschreiben.

Kannste dir nicht ausdenken.
 
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Für regelmäßige Konsumenten mag es das gleiche sein, für Menschen die bisher keinen bis wenig Kontakt zu Rauschgiften hatten, ist es aber eben ein großer Unterschied. Das muss doch jedem klar sein.

Und wenn man schon mal was in der Richtung gesehen hat, dann lief es in der Illegalität ab, da Verkauf und Besitz eben unter Strafe standen. Wie kann man dann erwarten, dass jeder im Land die Änderung freudig begrüßt und Konsumenten sowie Clubs in seiner Nähe willkommen heißt?

Wenn ich selber zu Hause schon mal das eine oder andere Bier trinke, ist es mir doch trotzdem vermutlich nicht egal, dass neben der Schule meiner Kinder ein Kiosk steht, an dem von morgens bis abends Alkoholiker stehen, die sich volllaufen lassen und ungeniert an die Bäume pinkeln. Auch muss ich nicht Alkoholexzesse auf Kirchweihfesten, Oktoberfesten oder an Karneval gut finden, nur weil ich keine allgemeine Prohibition fordere.
 
Incanus schrieb:
Wie kann man dann erwarten, dass jeder im Land die Änderung freudig begrüßt und Konsumenten sowie Clubs in seiner Nähe willkommen heißt?
Wie kann man davon ausgehen, dass die aktuellen Kiffer dann Ihr Verhalten plötzlich alle ändern und alle so kiffen, wie Alk 'genossen' wird.....
Auch gehe ich davon aus, dass der allergrößte Teil der Cannabis-Hasser gar nicht wissen, wie eine Tüte aussieht oder gar riecht. An denen kannst du konsumierend vorbeigehen, ohne dass Diese es bemerken.
 
Nö, das ist nicht möglich, der Geruch ist penetrant. Das riecht man ja schon auf größere Entfernung.

Was soll zudem schon wieder so eine polarisierende Bezeichnung wie 'Cannabis-Hasser'? Hast Du kein Interesse an Sachlichkeit?

Und hier kamen ja schon Beiträge, wo man am liebsten gleich am 01. April sich eine Tüte anzünden möchte, dass sich also das Verhalten mit der Änderung an die neuen Gegebenheiten anpasst, kann man schon annehmen.
 
Relak schrieb:
Ab wann ist der Konsum denn öffentlich?
Sobald du in der Öffentlichkeit bist.

Du könntest selbst dann einen Dübel auf deinem Balkon rauchen wenn der nur 5 Meter vom Kindergarten entfernt ist. Ergibt sich aus Artikel 13 des Grundgesetzes.
 
Das glaube ich nicht, es geht um Sichtweite, wenn Dein Balkon weniger als 100m von einem Kindergarten entfernt und ihm zugewandt ist, gehe ich davon aus, dass Du drinnen kiffen musst. Das hat doch mit der Unverletzlichkeit der Wohnung nichts zu tun.
 
Naja, doch, die Wohnung ist keine Öffentlichkeit, und die Regel mit den 100m gilt explizit für öffentlichen Konsum. Außerhalb der Öffentlichkeit, also im eigenen Wohnraum, aber auch sonstigen nicht öffentlichen Räumlichkeiten, kannst du also rauchen wie ein Schlot.

Der Balkon gehört, je nach Rechtssprechung, bis zur Brüstung zur Wohnung und ist somit nicht öffentlicher Raum, auch wenn er von außen einsehbar ist.
 
Nun mal wieder zu was substanziellem:

das Verkehrsministerium hat eben offiziell 3,5ng/ml als Grenzwert vorgeschlagen.
 
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