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Offiziell ist man soviel mir bekannt ist erst mit 14 "eingeschränkt geschäftsfähig". Demnach müsstest du wohl bis zu deinem 14. Geburtstag warten oder dich bei den Verwandten umhören ob es nicht Arbeit zu erledigen gibt.
@SpartanerTom
Nein, da liegst du falsch.
Ich habe mich extra nochmal erkundigt und ich weiß nicht ob Bundesweit, aber aufjedenfall darf man in Berlin schon mit 13 Jahren Schülerjobs machen.
schau mal beim evangelischen oder katholischen gemeindeblatt in deiner region vorbei. Ham vielleicht auch ne HP. Ist einer der besten Zeitungsjobs, neben der täglich erscheinenden Zeitung.
Oder wenn du jemanden kennst, der jemanden kennt vllt in einem PC laden? Irgendwas in der Richtung Systemadministration - nach ner kurzen Einführungszeit kann man diese 0815 Sachen (drucker geht nicht etc) auch erledigen. Hör dich mal bei deinen Bekannten/Freunden um.
http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/index.html
Hier steht alles drin, was Du bzw. der künftige Arbeitgeber beachten muss.
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.
Bleibt also für einen 13 jährigen fast nur "Zeitungen austragen" übrig oder beim "Schafe hüten" auf dem elterlichen Hof helfen.