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StarCraft Starcraft 2 Sammelthread

Freut ihr euch schon auf Starcraft 2?

  • Ja, aufjedenfall. Finde Starcraft 1 schon absolut Klasse

    Stimmen: 469 53,6%
  • Ja, will mal ein neues Strategie Spiel ausprobieren.

    Stimmen: 148 16,9%
  • Nein, fande den ersten Teil schon scheise.

    Stimmen: 67 7,7%
  • Nein, was ist Starcraft?

    Stimmen: 57 6,5%
  • werde mir meine Meinung erst nach dem Release bilden

    Stimmen: 134 15,3%

  • Umfrageteilnehmer
    875
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
nDrej schrieb:
Seht ihr Probleme an einem battle.net Account mit falschen Angaben? Das einzige was mir einfällt ist einen gehackten Account wieder zurück zu bekommen.

Es wurden verhältnismäßig kaum BNet Accounts "gehackt". Auch besitzt Blizzard seit 2005 meine vollständige Anschrift samt Bankverbindung (wie von Mio. anderen), aber ich hab bisher keine erwähnenswert höhere Anzahl an Werbung im Briefkasten oder im Emailpostfach bemerkt. Mir wurde zwar mal das Nummernschild meines Autos vorm Haus geklaut, aber ich denke das lag weniger an Blizzard...
Sofern die meine Daten für Werbezwecke nutzen dann machen sie das recht ineffizient, von dem her sehe ichs unkritischer seine Daten bei Blizzard anzugeben als bei Facebook, StudiVZ und der sonstige Quark. Denn ander als dort sind deine Daten bei Blizzard nicht öffentlich (zumindest nicht legal) zugänglich.
 
Ich versuche einfach nur so wenig wie möglich anzugeben. Wenn ich das bei Amazon machen würde, hätte ich wohl niemals eine Lieferung bekommen. Aber bei einem battle.net Account lässt sich das wohl vermeiden.
 
bei amazon kostet SCII gerade 38,99€ inkl versand!
 
nDrej schrieb:
Ich versuche einfach nur so wenig wie möglich anzugeben. Wenn ich das bei Amazon machen würde, hätte ich wohl niemals eine Lieferung bekommen. Aber bei einem battle.net Account lässt sich das wohl vermeiden.

Ich habe bei meinem Battle.net Account sowohl einen falschen Namen, als auch eine falsche Adresse angegeben.

Vor allem deshalb, weil deren Datenschutzbestimmungen beschissen sind und auch ihre neueste Kooperation mit der Datenkrake Facebook hat mich dazu bewegt den Namen eines fiktiven Actionhelden anzugeben.

Nimm ein vernünftiges Passwort und fertig. Gehakt werden kann da nichts und im Zweifelsfall liegt das Originalspiel hier bei mir. Ich kann also jederzeit beweisen dass das Spiel meines ist.
 
Also ich würde das mit dem Fake-Account sein lassen:

Blizzard EULA schrieb:
7.1 Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen behält Blizzard sich das Recht vor, den Service fristlos zu kündigen, wenn Sie gegen irgendwelche in den vorliegenden NB enthaltenen Bestimmungen, die Spielbedingungen und/oder der für ein Spiel geltendes EULA verstoßen. Bei geringfügigen Verstößen gegen diese Regeln werden Sie vor der Kündigung des Service von Blizzard abgemahnt. Ist Ihr Verhalten jedoch vollkommen inakzeptabel, kann Blizzard auf eine solche vorherige Abmahnung verzichten. Ein Verhalten gilt als vollkommen inakzeptabel, wenn Sie in schwerwiegender Art und Weise gegen wesentliche Bestimmungen der NB, der Spielbedingungen und/oder der für ein Spiel geltenden EULA verstoßen. Als wesentliche Bestimmungen gelten eine Verletzung der Artikel 2, 5.2 und 9 der vorliegenden Vereinbarung.

5.2 Anlegen eines Accounts. Beim Anlegen bzw. bei der Aktualisierung eines Accounts für den Service werden Sie dazu aufgefordert, gegenüber Blizzard bestimmte persönliche Daten wie beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, und in bestimmten Fällen Zahlungsangaben anzugeben. Wenn Sie einem Account die Lizenzierung eines Spiels hinzufügen, werden Sie zur Angabe eines noch nicht verwendeten Authentifizierungsschlüssel aufgefordert, den Sie von Blizzard erhalten. Soweit anwendbar muss eine Spiellizenz dem Account hinzugefügt werden, bevor Sie das Spiel Online spielen können. Sie verpflichten sich dazu, gegenüber Blizzard auf Verlangen wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft zu erteilen und Ihre Daten bei Änderungen umgehend zu aktualisieren.
 
KoreaEnte schrieb:
Bei Amazon kostet es jetzt auch nurnoch 38,99 Euro, da werden alle Vorbesteller wohl Geld zurück bekommen.
Ui, danke für den Tipp.
Schnell bei amazon.co.uk storniert und hier wieder bestellt :D
 
Konti schrieb:
Also ich würde das mit dem Fake-Account sein lassen:

Das hatte ich seinerzeit schon gelesen und für irrelevant befunden. Ich bin nicht dazu verpflichtet beim Kauf eines Produktes meine persönlichen Daten preiszugeben.

Sollte Blizzard versuchen meinen Account zu sperren, wird meine Rechtschutzversicherung eingeschaltet und dann werden wir sehen ob der Passus vereinbar mit der deutschen Rechtssprechung ist.
 
oder man sagt, man ist einfach umgezogen und die adresse stimmt deswegen nicht.:D
 
Die wahrheitsgemäßen Angaben sind mMn nur dann wichtig, wenn es um Zahlungen geht (Shop, WoW Abo). Abgesehen davon ist es irrelevant, da selbst die SC2 Progamer mehrere Bnet Accounts in den verschiedenen Regionen haben und deren Angaben natürlich nicht der Wahrheit entsprechen, da man jeweils einen anderen Standort angeben musste. Und da dies öffentlich getan wird scheint es kein Thema zu sein.

Wie gesagt, spätestens bei der ersten Rechnung schießt man sich selber ins Bein, sofern zB die Bankverbindung nicht stimmt ist es zuküntig nicht mehr möglich den Betrag per Lastschrift abbuchen zu lassen. So darf man sich (im Falle von WoW) monatlich eine GameCard kaufen oder mit einem anderen Zahlungsmittel bezahlen (ist nem Freund von mir versehentlich passiert).
 
Zivilrechtlich hat jeder Mensch das Recht auf Anonymität, z.B. wenn man in einem Hotel logiert und beim Einchecken sofort bezahlt. Dann kann man auch einen falschen Namen angeben.

Blizzard schreibt deshalb auch:

Aus den oben genannten Gründen kann Blizzard Sie um die Angabe bestimmter persönlicher Daten bitten, die Ihren Namen, Ihre Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ihr Alter und/oder Ihr Geburtsdatum umfassen können. Wir verlangen diese Informationen nicht als Zugangsvoraussetzung zu unseren Webseiten, aber einige Bereiche und Angebote (z.B. Newsletter-Abonnements, Foren), für die eine Registrierung notwendig ist, sind nicht zugänglich, wenn Sie diese Informationen nicht zur Verfügung stellen.

Da das Spiel zur Aktivierung an einen Battle.net Account gebunden ist, muss der Kunde zwangsläufig einen Account erstellen. Ich bin aber weder an den Foren, noch an den Newsletter-Abonnements von Blizzard interessiert. Ergo bekommen die von mir garantiert nicht den Realname, zumal mein Nachname derart selten ist das sich sofort gezielte Suchanfragen im Netz durchführen ließen, um ein Persönlichkeitsprofil zu erstellen.
 
Fall noch jemand einen Probekey übrig hat, würde ich mich auch sehr über eine PN freuen :)

lG
 
Die Beta ist geschlossen, du wirst das Spiel erst am 27.07.2010 spielen können, wenn du dir das Spiel kaufst.
 
@ Stefan
Mach das mal mit dem Hotel, keine rechtschutz wird dir da helfen wenn du scheiße baust und falsche angaben gemacht hast.
Du solltest etwas weiter gehn, recht auf anonymität hin oder her, Vertragsrecht spielt hier auch eine rolle, und gerade bei deinem Beispiel würdest du dich damit Strafbar machen.
(hatten solche "Spezialisten" in unserm Hotel des öftern gehapt, egal ob se direkt bezahlt haben oder später, das hat ihnen vor Gericht genau GARNIX genutzt. Haben ausnahmslos alle eins aufm sack bekommen, stichwort Urkundenfälschung.
eine Hotelübernachtung fällt unters Mietrecht teilweise, sowie Dienstleistungsvertrag, und hier bist du zu Wahrheitsgemäßer angabe Gesetzlich zu verpflichtet)


Ansonsten sind hier einige wohl "etwas" Paranoid.

Ps: Man kann wählen ob man Newesletter etc. bekommt oder nicht.
Und hey selbst wenn nicht? Spamfilter und gut ist.
 
Slup schrieb:
@ Stefan
Mach das mal mit dem Hotel, keine rechtschutz wird dir da helfen wenn du scheiße baust und falsche angaben gemacht hast.
Du solltest etwas weiter gehn, recht auf anonymität hin oder her, Vertragsrecht spielt hier auch eine rolle, und gerade bei deinem Beispiel würdest du dich damit Strafbar machen.

Falsch! Strafrechlich gibt es nur den Tatbestand der Täuschung bei Datenverarbeitung (§ 270 StGB). Diese Vorschrift gehört zum Abschnitt der Urkundenfälschungen und die sind allesamt nur im Rechtsverkehr relevant. Diese Urkundsdelikte treten im Zusammenhang mit anderen Vermögens- oder Eigentumsdelikten, wie Betrug, Diebstahl und Sachbeschädigung auf. Hier liegt weder der Tatbestand des Betruges nach § 264 StGB vor, noch der des Diebstahls. Ersterer geschieht in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen oder das Vermögen eines anderen dadurch zu beschädigen.

Also, du siehst ich kann dort angeben was ich will.
 
Stefan_Sch schrieb:
Sollte Blizzard versuchen meinen Account zu sperren, wird meine Rechtschutzversicherung eingeschaltet und dann werden wir sehen ob der Passus vereinbar mit der deutschen Rechtssprechung ist.
Ok, da hast du wohl auch wieder Recht. Aller Wahrscheinlichkeit nach muss dir Blizzard dann entweder das bezahlte Geld zurück erstatten oder den Service trotzdem weiterhin anbieten.
Viele solcher Klauseln in solchen EULAs sind ja eh nur dazu da, sich bei ganz speziellen Fällen abzusichern.

Also macht euch ruhig Fake-Accounts. Falls man sich so einen Account dann jedoch phishen lässt oder der sonst irgendwie gehackt wird, ist man wahrscheinlich angeschmiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Stefan_Sch
kann ich bestätigen, mache ich genauso. - Wenn ich auch keinen Action-Helden als Pseudonym verwende! :D
 
An dieser Stelle vielen Dank an Arno für den Probekey!
Ich werde mir das Spektakel am Dienstag anschauen :)
 
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