Steuererklärung als Selbstständiger

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Lt. Commander
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Guten Tag zusammen,

vielleicht könnt ihr mir kurz weiter helfen. Ich bin im 2 Jahr selbstständig als Versicherungsvertreter und muss jetzt für 2015 die Steuererklärung abgeben. Mir ist klar das ein Steuerberater die bessere Wahl ist jedoch halten sich meine Probleme wohl in Grenzen und ich habe weder Büro noch Personal noch die Thematik Umsatzsteuer.

Da ich unter 50.000 EUR Gewinn liege, muss ich eine Einnahmen-Überschuss Rechnung aufstellen.

Also meines Wissens : Betriebseinnahmen - Betriebliche Ausgaben (Sprit da 1 % Regel beim KFZ, Büromaterial, Betriebshaftpflicht etc) = Betriebswirtschaftlicher Gewinn.

Dann leitet das Finanzamt vom Gewinn den Punkt Gewerbesteuerlast ab?

Die Einkommenssteuererklärung ist dann mein Betriebswirtschaftlicher Gewinn + 1 Prozent KFZ abzüglich der persönlichen Steuerminderungen wie Krankenversicherung, Basis-Rente anteilig usw. Vorrauszahlungen ans Finanzamt für die Einkommenssteuer?

Ist der Grundgedanke soweit richtig oder habe ich da einen Gedanken- oder Wissensfehler drinnen? Das ganze mach ich am PC mit der Wiso Steuersoftware.


Für jeden Tipp bin ich dankbar, zumal ich mir selbst auch die steuerliche Behandlung beibringen möchte!
 
Mal so als Idee -> das erste Jahr über den Steuerberater gehen - viele Fragen stellen - und dann kannst du die nächste Steuererklärung für 2016 selbst machen.
So setzt du auf die richtige Basis auf. ;)
 
So setzt du auf die richtige Basis auf.

Das sind mir die liebsten. WIR sollen die Arbeit machen und alle Tipps geben und am liebsten die Rechnungen noch bemängeln weil sie zu hoch ist.

btt.:
Die 4/3 Rechnung könnte man evtl so komprimieren, aber so würde ich einem Schüler in der 8 Klasse das nur erklären.
Gewerbesteuer nein, so einfach geht das bei Laibe nicht. DAS FA gibt immer nur den Gewerbesteuermessbetrag raus.
ESt siehe Punkt eins, aber auch nur SEHR SEHR weit umrissen.

Mal als kleiner Tipp, der steuerliche Berater hilft dir auch bei viel mehr als nur der ESt. Kann das die WISO CD auch?
 
@ P4ge

Warum auch nicht? Die Rechnung vom Steuerberater wird kostendeckend sein + Gewinnanteil beinhalten, fertig. Außerdem wollte der TE vorher alles ohne Steuerberater machen ... ich hab somit doch zu "Umsatz" beraten, ne?

Ansonsten hab ich nie Rechungen von Steuerberater als zu hoch bemängelt, bei mir reicht aber auch die WISO CD ;)
 
Warum auch nicht? Die Rechnung vom Steuerberater wird kostendeckend sein + Gewinnanteil beinhalten, fertig.

Weil so ein Verhalten asozial ist. Du kaufst dir doch auch nicht beim Bäcker ein Brot mit Zutatenliste um es zuhause jeden Tag selber zu backen.
Nein, so sollte es nicht laufen. Es ist vollkommen legitim sich im Netz und bei Berater Starthilfe zu suchen, aber nicht " Ich lasse es mir einmal vorarbeiten, danach mache ich das selber, weil es dann billiger ist".
Aber wie gesagt, StB machen weit aus mehr als nur die Steuererklärung. Einfach mal nach dem richtigen in deiner Umgebung suchen.
 
@ TE

Ja. Du siehst das alles soweit richtig.

Das mit der Gewerbesteuer geht vollkommen automatisch.

Deine Gemeinde bekommt vom FA den Steuermessbetrag übermittelt.
Diese wiederrum schickt dir dann den Gewerbesteuerbescheid.

Da brauchst du dich um nichts kümmern. Geht alles automatisch.

Ansonsten ist alles so wie du schreibst.

Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben ist der Gewinn.
Abschreibungen laut Afa Tabelle führen und ins Anlagenverzeichnis mit aufnehmen.

Wenn du Berufsspezielle fragen hast, nur her damit.
Auf deinem Gebiet bin ich fit!
 
was wird denn da gleich panik geschoben? selbst wenn deine STEK falsch ist komt sie zurück und du kannst sie korriegieren, mach dir da mal gar keinen kopf, vor allem nicht im Erstem Jahr.

Ein STB ist auch nicht viel wert wenn du wie schon erwähnt keine nennenswerten umsätze, mitarbeiter und sehr komplizierte rechnungsverfahren hast.

@Hainz

hehe, geil!
 
Weil so ein Verhalten asozial ist.

Ist deine Meinung. Aber hey, ohne dass der TE bei Steuerberater war, kann er auch nichts über weitere Dienstleistungen erfahren.
Und ansonsten wurde für eine Dienstleistung bezahlt - am Ende darf ja jeder selbst feststellen, ob er sich die Mühe machen möchte das Brot selbst zu backen oder die Steuererklärung selbst abzugeben. ;)
 
Ich danke euch schonmal für die Unterstützung :), ich werde mich nachher mal weiter vorarbeiten und wenn weitere Fragen auftreten mich wieder melden.

Braucht das Finanzamt Kopien von allen Belgen wie Benzinrechnungen etc oder genügt die genau Angabe der Belge in der EÜR? Die Belege muss ich ja sowieso 10 Jahre aufbewahren und im Falle einer Betriebsprüfung vorlegen.

Zu ChristianHainz:

Das ist ja klasse :D ich wette darauf muss ich auch noch mal zurück kommen :)

Zu P4ge:

1. Hier soll niemand die Arbeit für mich machen, sondern wenn man möchte, kann man mir weiterhelfen, und ich bin dankbar für die Tipps. Ich habe weder irgendwelche Rechnungen zur Prüfung hochgeladen noch sonstwas.

2. Wenn ich mir die Arbeit machen möchte, auch um die Steuerthematik zukünftig besser nachzuvollziehen, was als Kaufmann sicherlich wichtig ist, hat das nichts mit assozial oder sonstwas zu tun. Wenn ich mein Haus selber streichen will, mir die Zeit und Mühe mache und um Tipps zum Malern bitte, wäre das auch nicht assozial gegenüber allen Malerunternehmen. Will ich hingegen das Dachausbauen, wende ich mich an den örtlichen Zimmermann. Sollte sich die berufliche Situation hinsichtlich Personal und Büroräumlichkeiten verändern, bin ich der letzte der den Weg zum Steuerberater scheut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Zeiten meiner EÜR sind allerdings schon seit 2004 vorbei.

Aber soviel ich weiß, schicks du erst mal nur die EÜR.
Das FA fordert dann die Belege an, die es sehen möchte.

Aufbewahren musst du richtigerweise 10 Jahre. Also die Thermobelege von der Tanke immer schön daneben nochmals kopieren.
Sonst sind die unleserlich nach 2-3 Jahren.
 
Und ansonsten wurde für eine Dienstleistung bezahlt

Du musst aber zugeben, wenn das einleitende Worte sind, kommt bei mir nicht wirklich Arbeitseifer auf. Ich weiß dass meine Arbeit nur 1x angefordert wird, ich soll im besten Fall alles erklären und danach darf der Unternehmer meine Früchte weiterverarbeiten. Ja aus Kostengründen kann ich das schon verstehen, menschlich (asozial) finde ich das nicht ok. Wenn jemand mit der Arbeit nicht zufrieden ist, oder wirklich meint er kann das selber besser, ok. Aber wer bitte schön beschäftigt sich jedes Tag freiwillig mit Steuergesetzen und deren Ausnahmen?
Aber spätestens wenn eine Prüfung samt Schätzung droht kommen Sie dann ins Zittern und wir dürfen dann die glühenden Kohlen uns anschauen. Wieder mit dem Hintergedanken, ist das eine Einmalaktion? Wird es ein festes Mandat?

Hier soll niemand die Arbeit für mich machen, sondern wenn man möchte, kann man mir weiterhelfen

Nein das habe ich schon verstanden. Ich bin nur der Meinung man sollte sich wirklich die Mühe machen und einen guten StB sich suchen. Der gilft einem von der Unternehmensgründung bis zum Testament. Er schaut sich deine BWA an und sagt dir wo dein Aufschlag nicht stimmt, wo du Steuern einsparen kannst. Bzw. ob eine Umfirmierung nicht besser wäre. Eine Software kann da nur bedingt helfen.

Wenn ich mir die Arbeit machen möchte, auch um die Steuerthematik zukünftig besser nachzuvollziehen, was als Kaufmann sicherlich wichtig ist, hat das nichts mit assozial oder sonstwas zu tun.

Jeder StB ist eigentlich sehr hilfreich dir diese Thematik beizubringen. So hast du weniger Fragen und kannst dir schon viel früher viel bessere Ideen zu deinem Unternehmen machen.

Die Zeiten meiner EÜR sind allerdings schon seit 2004 vorbei.

JA das ist doch mal nen super Vorzeichen. Dir ist schon klar, dass ist 12 Jahre her?
 
@ P4ge

Kann es sein dass du Steuerfachangestellter bist? :D
Ergänzung ()

P4ge schrieb:
JA das ist doch mal nen super Vorzeichen. Dir ist schon klar, dass ist 12 Jahre her?

Ja und?

Seit dem Zeitpunkt bin ich halt Bilanzierungspflichtig.

Ich will jetzt fairerweise mal nicht damit anfangen, was ein Steuerberater angeblich so alles macht, oder eben auch nicht!

Der bucht auch nur die Belege, die ich ihm bringe.
Wenn ich selber an der Kasse am Edeka nicht weiß, welchen Beleg ich aufheben muss, dann bringt der Steuerberater auch nicht viel.
 
Zur Bilanzierungspflicht komme ich hoffendlich auch bald :D ;)

Zum Thema PKW.

Das Fahrzeug wurde im Nov. 2014 angeschafft für die künftige Selbstständigkeit. Diese Begann am 01.02.2015.
Normalerweise wird ein PKW ja über 6 Jahre abgeschrieben, das der Wagen aber EZ 12/2013 ist und ich über 30.000km im Jahr unterwegs bin, ist es doch legitim den Wagen über 4 Jahre abzuschreiben. Kaufpreis war 2014 glatt 24.000 EUR (finanziert).

Sprich ich kann von den 24.000 : 4 =6000 EUR als Abschreibung übers Anlagenverzeichnis geltend machen?

Den 1 Prozent geldwerten Vorteil füge ich später bei der Einkommensteuererklärung wieder hinzu vom BLP.
 
Normalerweise wird ein PKW ja über 6 Jahre abgeschrieben,

Einen Schritt mal zurück. Darf der Wagen überhaupt als Betriebsvermögen gerechnet werden? Sprich wie viel fährst du mit dem wirklich betrieblich. Unter 10% betrieblich -> Privatvermögen. Mehr als 10% aber weniger als 50% gewillkürtes BV. Erst bei mehr als 50% betrieblicher Nutzung muss es zwangsläufig rein.
 
Bei 30.000 KM im Jahr sollte klar sein, dass es sich um ein Betriebsfahrzeug handelt.

Er macht ja eh die 1% Regelung. Somit kann das FA eh nicht prüfen, was er wo genau fährt und dem Steuerrecht ist damit auch genüge getan.

Ansonsten würde ich das Auto nur bis zu dem Wert abschreiben, den es beim Verkauf vorraussichtlich noch hat.

Wenn man das Teil möglichst schnell bis 1 Euro abschreibt, dann kommt der Bumerang beim Verkauf vom Fahrzeug.
Da hat man dann plötzlich wieder eine Betriebseinnahme, die es zu versteuern gibt.
 
Bei 30.000 KM im Jahr sollte klar sein, dass es sich um ein Betriebsfahrzeug handelt.

Und das weiß du auf welcher Grundlage? Wenn du in einem abgelegenen Ort wohnst, könnte es wahrscheinlicher sein, dass 30k betrieblich sind. Sollte er in der Nähe von z.B. Hannover wohnen und arbeiten, würde ich sagen sind die 30k womöglich eher Privater Natur. So einfach ist das nicht.

Er macht ja eh die 1% Regelung. Somit kann das FA eh nicht prüfen, was er wo genau fährt und dem Steuerrecht ist damit auch genüge getan.

Nein, die prüfen das nicht, da arbeiten ja nur hirnlose Affen. Nur als Tipp für dich Hainz, als Vertreter bekommt er eine Provisionsabrechnung, dort steht dann der jeweilige Name des Kunden. Am ersten Tag der Prüfung wird das DIE Berechnungsgrundlage des Prüfers werden.

Ansonsten würde ich das Auto nur bis zu dem Wert abschreiben, den es beim Verkauf vorraussichtlich noch hat.

Und das rechtfertigst du wie?

Wenn man das Teil möglichst schnell bis 1 Euro abschreibt, dann kommt der Bumerang beim Verkauf vom Fahrzeug.
Da hat man dann plötzlich wieder eine Betriebseinnahme, die es zu versteuern gibt.

Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung mach ich nicht mit.
 
Das der Wagen mit der 1% Regel versteuert werden darf, habe ich damals in der Berufsschule gelernt. Grundsätzlich will das FA einen nachweiß wie hoch der berufliche Anteil an den Fahrten ist, ausnahme sind meines Wissens jedoch die Berufe aus denen ersichtlich ist das ein hoher Anteil beruflich zurückgelegt wird (Wie eben auch Handelsvertreter).
Von den 30.000km sind mindestens 20.000 beruflich also stellt sich da auch die Frage eigentlich nicht.
Die Provisionsabrechnung umfasst keine Kundenangaben, das steht auf anderen Listen. Aber auch davon unabhängig kann man ja nicht anhand der Kundentermine die Fahrleistung zurück rechnen. Bei vielen Kunden, gerade Firmen, ist man gerne mehrmals um letztendlich ein Erfolg verbuchen zu können. Und es gibt ja auch ganz selten mal Termine bei den garnichts rausspringt :o ;)

Vielleicht sollte ich das KFZ dann weiterhin doch über 6 Jahre ab 2015 abschreiben.
 
@ P4ge

Stell dir vor.
So eine Provisionsabrechnung bekomme ich auch jeden Monat seit über 15 Jahren.
Aber noch keine einzige hat bis jetzt das Finanzamt zu sehen bekommen.
Auch steht auf der Provisionsabrechnung keine Adresse vom Kunden mit drauf.

P4ge schrieb:
Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung mach ich nicht mit.

Ich rate ihm doch nur, den Wagen nicht schnellstmöglich abzuschreiben, sondern tatsächlich realistisch.

Wenn er den Wagen jetzt auf 4 Jahre abschreibt, dann ist der bei einem Buchwert von 1 Euro.

Verkauft er den Wagen dann, so muss er die Einnahme wieder versteuern. Und zwar alles in dem Jahr in dem er die Einnahme realisiert.

Daher ist es in der Praxis besser sich zu überlegen, was der Wagen nach den 4 Jahren tatsächlich noch Wert ist.
Eine Abschreibung auf 5 oder 6 Jahre kann daher besser sein, weil man dann von Haus aus noch einen Restwert stehen hat, wenn man das Auto verkauft und nicht dann wieder eine Einnahme generiert.

Was das jetzt mit Steuerhinterziehung zu tun haben soll, müsstest Du mir jetzt mal erklären!

Ansonsten ist es einfach auch praxisfremd, bei einem Handelsvertreter mit 30.000 KM im Jahr zu diskutieren, ob es sich beim Auto jetzt um ein Betriebsvermögen handelt oder nicht.
 
Das mit dem Restwert sehe ich wie ChristianHainz, ob ich jetzt mehr Steuern zahle wo der Steuersatz niedriger ist (vermutlich) oder später beim Verkauf draufzahle wo der Steuersatz (vermutlich) höher ist, hat doch nichts mit Steuerhinterziehung sondern kaufm. denke zu tun.



Ein Kassenbuch benötige ich nicht oder? Da ich ja "nur" eine EÜR aufstellen muss, interessiert des das FA bestimmt herzlich wenig ob ich die Tankrechnung mit Bargeld oder EC Karte vom Geschäftskonto beglichen habe oder?

Eine Kasse in Form von Bargeld Einnahmen gibt es ja sowieso nicht.
 
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