UG als alleiniger geschäftsführender Gesellschafter gründen

zoz

Lt. Commander
Registriert
Mai 2010
Beiträge
1.727
Hallo, ich habe einige Fragen zur UG, vielleicht gibt es hier ja den ein oder anderen der damit Erfahrungen hat.

Gegeben sei folgendes Szenario: jemand möchte eine UG als alleiniger geschäftsführender Gesellschafter gründen. Die Arbeitszeit des GF innerhalb der UG soll dabei 40h/Woche betragen. Der zukünftige GF ist aktuell Student im letzen Semester, Ü25 und zahlt daher seinen gesetzlichen Krankenkassenbeitrag selbst.

Sind folgende Annahmen korrekt?

a) der GF ist wie ein normaler Angestellter sozialversicherungspflichtig und die UG muss daher die fälligen Beiträge für ihn abführen?
b) nach einer Auflösung/Liquidation der UG kann der (ehemalige) GF wieder ganz normaler Arbeitnehmer werden der per gesetzlicher KV versichert ist.

Desweiteren:
c) Gilt das Mindestlohngesetzt für einen geschäftsführenden Gesellschafter?
d) Ist der GF sozialverrsicherungspflichtig wenn sein GF-Gehalt <450€/Monat beträgt? Falls nein, wie ist er zu dieser Zeit Krankenversichert?


PS: selbstverständlich wird ein Anwalt rechtzeitig konsultiert, würde mich aber gerne bereits vorher etwas Schlau machen und habe auf die obigen Fragen bisher nichts konkretes gefunden
 
Zuletzt bearbeitet:
a) Wenn dir 100% der Firma gehören, dann hast du Veraicherungsfreiheit, ergo musst du dich wohl privat versichern. Ich glaube nicht, dass du dich dann freiwillig gesetzlich versichern kannst. Auch führt die UG keine Anteile an der KV ab.

b) Der Weg zurück in die gesetzliche KV ist kompliziert und teilweise auch gar nicht mehr möglich. Das hängt vom Alter und Verdienst etc. ab.

c) Wieder gilt, bist du beherrschender Geschäftsführer (50% +, oder weniger je nachdem wie die Anteile verteilt sind), dann bist du nich mindestlohnpflichtig.

d) Siehe a)

Zum lesen:

http://www.stb-hermanns.de/kanzlei/aktuelles/nachrichtenleser/mindestlohngesetz.html
http://www.finanztip.de/sozialversicherungspflicht-geschaeftsfuehrer-gmbh/
 
c) Wieder gilt, bist du beherrschender Geschäftsführer (50% +, oder weniger je nachdem wie die Anteile verteilt sind), dann bist du nich mindestlohnpflichtig.

Das stimmt zwar direkt, indirekt muss man aber trotzdem zahlen.
Kommt ja wiederum drauf an, was würdest du einem fremden dritten Zahlen. Niemand arbeitet freiwillig als GF 40Std die Woche für 3,50€. Bzw. Abhängig von der Firmenstruktur.

Mindestlohn ist echt nen Dreckskind.
 
a) Es besteht m.W. keine Pflicht in die private Krankenversicherung zu wechseln. Du kannst weiterhin auf freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Die Beiträge sind dann aber Pauschalen und richten sich nicht direkt nach dem Einkommen. Du hast dort Mindestbeiträge die du zahlen musst. Link

b) Du kannst sehr einfach wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln - dies geht solange du unter der Einkommensgrenze liegst, die einen ermöglicht in die private KV zu wechseln. Für 2016 reicht es aus, dass du weniger als 56.000 € verdienst. Link
Empfehlen würde ich aber, freillig GKV versichert zu bleiben.

c) kein Plan

d) wenn du angestellter Geschäftsführer bist, dann bist du auch SV Pflichtig. Du kannst aber auch freiwillig in das SV System einzahlen. Also auch einen freiwilligen Beitrag in die gesetzliche RV leisten um so Rentenpunkte zu bekommen


Jetzt aber mal eine ersthafte Frage: warum willst du eine UG gründen wenn du davon ausgehst, dass dein Einkommen so niedrig sein wird? Warum nicht einfach nur als simpler Selbstständiger arbeiten mit Gewerbeschein?! Was versprichst du dir für Vorteile von einer UG?
 
Die Haftungsbeschränkung nehme ich an.

Ein Verdienst von z. Bsp. 460 Euro mit Sozialversicherungspflicht bringt automatisch für kleines Geld Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung für zusammen 150 Euro (AN+AG-Anteil), preisgünstiger als freiwillig gesetzlich nur krankenversichert. Allerdings fällt der Pflichtbeitrag zur IHK höher aus (z. Bsp. 160 Euro/Jahr). Weiterhin Anzeige Jahresabschluss beim Bundesanzeiger (rd. 40 Euro) und die Buchführung ist auch erheblich umständlicher und für einen Buchhaltungslaien gar allein nicht machbar. Hinzu kommen die ganzen Gründungsformalitäten und -kosten.

Ich empfehle ein Stammkapital von mind. 1000 Euro (besser 2000€), um in der Anlaufphase nicht so schnell überschuldet zu sein.

a) gilt als Automatismus, Freistellung muss beantragt werden
b) ja
c) keine Ahnung, kontrolliert aber kein Schwein in der Praxis bei nur 1 Angestelltem
d) Sache des AN (-->freiwillige Versicherung z. Bsp.)
 
@ Thomas

Mir ist schon klar, dass die UG eine Haftungsbeschränkung mit sich bringt. Wenn er aber z.B. bei einer Bank einen Kredit beantragt wird von ihm dennoch die persönliche Haftung verlangt ... in Form von Bürgschaft oder als weiterer Darlehensnehmer. Keine Bank der Welt gibt einer neu gegründeten UG ein Darlehen ohne persönliche Haftung der Gesellschafter.
Bei Lieferanten kann er ebenfalls auf persönliche Sicherung angesprochen werden. Die Frage ist also, zu welchem Zweck und gegenüber wem er eine Haftungsbeschränkung benötigt.

Ist er rein als Dienstleister tätig z.B. als Webdesigner - warum den Weg über die UG gehen? Mir geht es ja darum, dass er ein ziemlich komplexe Rechtsform wählt, er aber davon ausgeht kaum Umsätze zu machen bzw. noch gar nicht weiß wie lange er das Geschäft betreibt.
Ich persönlich würde deshalb eher den simpleren Weg gehen. Wenn man merkt, dass das Geschäft wächst, kann man immer noch eine UG gründen.
 
Jetzt aber mal eine ersthafte Frage: warum willst du eine UG gründen wenn du davon ausgehst, dass dein Einkommen so niedrig sein wird? Warum nicht einfach nur als simpler Selbstständiger arbeiten mit Gewerbeschein?! Was versprichst du dir für Vorteile von einer UG?

Ist er rein als Dienstleister tätig z.B. als Webdesigner - warum den Weg über die UG gehen? Mir geht es ja darum, dass er ein ziemlich komplexe Rechtsform wählt, er aber davon ausgeht kaum Umsätze zu machen bzw. noch gar nicht weiß wie lange er das Geschäft betreibt.
Ich persönlich würde deshalb eher den simpleren Weg gehen. Wenn man merkt, dass das Geschäft wächst, kann man immer noch eine UG gründen.

Ich habe vor ein Startup zu gründen. Keine klassische selbstständigen Tätigkeit wie Webdesigner etc.

Ich brauche keine Kredite von der Bank. Ich habe ca. 7k€ angespart um alle Gründungskosten, Kosten für Notar etc. zu tragen und die Kosten für den laufenden Betrieb sind erstmal minimal (<100€/Monat).

Ich gehe davon aus das die Firma in den ersten Monaten kaum Umsatz macht aber es besteht kurzfristig Potential für recht hohe, monatlich vier bis fünf-stellige Umsätze.

Ich will die UG weil ich die persönliche Haftung weghaben will. Zudem kann die UG ja mittelfristig zur GmbH gemacht werden kann, welche eine gute Struktur hat um externe Investoren zu ermöglichen (nicht initial, nach einigen Monaten).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok. Aber auch als "Startup" kannst du simpel als Gewerbetreibener betreiben. Warum wartest du nicht ab wie dein Geschäft wirklich anläuft. Die Umschreibung auf eine UG oder GmbH geht ja auch noch nach Start des Geschäftsbetriebs.
Bis dahin kannst du mit dem gesparten Geld erstmal die Selbstständigkeit finanzieren ... du hast - wie du ja selbst schreibst - am Anfang wenig Umsatz. Ausgaben wirst du ja dennoch haben, da würde ich nicht alles für die Gesellschaftsstruktur verschwenden.

Bzgl. externe Investoren - aus dem Privaten Umfeld? Deutschland ist nicht grad Business Angel freundlich. Da musst du schon wirklich gute Zahlen präsentieren ... ob du dies nach ein paar Monaten schaffst - ich drück die Daumen.
 
Bevor du gründest solltest du dir überlegen, ob du nicht evtl. ein Exist-Stipendium abgreifen willst. Bringt ordentlich Kohle ohne das du irgendwas zurückzahlen musst oder dich sonst um irgendwas kümmern musst. Aber du darfst bevor die Förderung beginnt noch nicht gegründet haben ...
 
_killy_ schrieb:
Bzgl. externe Investoren - aus dem Privaten Umfeld? Deutschland ist nicht grad Business Angel freundlich. Da musst du schon wirklich gute Zahlen präsentieren ... ob du dies nach ein paar Monaten schaffst - ich drück die Daumen.

Habe viele Jahre in Startups gearbeitet (darunter welche mit Exits und 8-stelligen Fundingrunden). Zwar in einer technischen Rolle aber man bekommt ja auch viel von der Business-Seite mit. Würde sagen ich hab einen guten Durchblick und ein gutes Netzwerk um an externe Business Angels oder VCs zu kommen.

blablub1212 schrieb:
Bevor du gründest solltest du dir überlegen, ob du nicht evtl. ein Exist-Stipendium abgreifen willst. Bringt ordentlich Kohle ohne das du irgendwas zurückzahlen musst oder dich sonst um irgendwas kümmern musst. Aber du darfst bevor die Förderung beginnt noch nicht gegründet haben ...

Das Programm war mir nicht bekannt, klingt vielversprechend, danke für den Tip
 
Ich will die UG weil ich die persönliche Haftung weghaben will.
Deine gesparten 7000,-€ sind nicht dein Geld?

Zudem kann die UG ja mittelfristig zur GmbH gemacht werden kann, welche eine gute Struktur hat um externe Investoren zu ermöglichen (nicht initial, nach einigen Monaten).
???
Als Investor ist mir die UG/GmbH/Ag/Co AA sonst was erstmal total Hupe.
Ich investiere in eine Idee oder in ein Team, weil ich denke dieses Konstrukt kann mit ein wenig Geld wesentlich mehr erreichen.
Wenn die Idee etwas schwammig ist und die Striktur eine 1 Mann UG ist, dann würde ich erstmal nicht investieren. Welche Sicherheit hätte ich, dass mein Geld sich vermehrt?

Ich gehe davon aus das die Firma in den ersten Monaten kaum Umsatz macht aber es besteht kurzfristig Potential für recht hohe, monatlich vier bis fünf-stellige Umsätze.

Paradoxon?
Auf alle Fälle sollte man wissen, alles was bei der Gründung im Vertrag für die UG drin steht, "GF-Gehalt 500,-€mtl." muss auch so gezahlt werden. Ob es Umsätze gibt oder nicht.

Bringt ordentlich Kohle ohne das du irgendwas zurückzahlen musst oder dich sonst um irgendwas kümmern musst. Aber du darfst bevor die Förderung beginnt noch nicht gegründet haben ...

Es bleibt aber die grundsätzliche Frage, wie und warum man etwas gründen will.
 
Zur Gründung muss kein GF-Anstellungsvertrag vorgelegt werden.
Der kann im Nachgang ausgefertigt werden.
Lohn muss auch keiner zwingend gezahlt werden.
Im Extremfall trotz Lohnabrechnung und Abführung der Sozialabgaben für den Rest Lohnverzicht erklären.
Man hat schon Gestaltungsspielraum.

Wenn man später verkaufen will und keinen Namenswechsel durchführen möchte /muss hat eine UG schon Vorteile. Das UG ist durch GmbH schnell ersetzt und UG-Anteile lassen sich rechnerisch auch schneller/besser aufteilen als ein eingetragener Kaufmann/Gewerbeschein o.ä.
 
Niemand bei klarem Verstand will ernsthaft mit einer "UG" Geschäfte machen. Ich kann schon verstehen, warum man seine pers. Haftung unbedingt begrenzen möchte, aber bei der "UG" schrillen immer sofort Alarmglocken, denn auch der Kunde muss ja davon ausgehen das auch seine Gewährleistungsansprüche an eine versaubeutelte Arbeit niemals durchgesetzt werden.
Einer "UG" haftet immer was unseriöses an, und den klotz sollte sich ein 1-Person-StartUp nicht ans Bein binden.
Von einer "UG" würde Ich persönlich nur so viel erwarten wie von einem Händler der aus dem Kofferraum seines Wagens verkauft.

Wobei die Haftung udn Gesellschaftsform ja dann schon der zweite Schritt vor dem Ersten ist. Erstmal brauchst du einen Plan wie du Aufträge durchführst und eine realistische Einschätzung welche Aufträge du überhaupt allein bewältigen kannst. Dazu dann noch eine Produktpräsentation und wenigstens potentielle Kunden.

https://www.youtube.com/watch?v=9STeegpxSb0

Viel Glück ^^
 
Niemand bei klarem Verstand will ernsthaft mit einer "UG" Geschäfte machen.
Ich kenne sogar einige (!) Millionäre, die für sich als Ausgründung/Neugründung eine UG gemacht haben und deren Geschäfte dort florieren!

Es kommt doch ganz auf den Geschäftszweig an.
So wie zum Beispiel die Leute hier im Internet bei den dollsten Geschäftsanbietern aus Staaten, die sie nicht mal auf der Landkarte sofort zeigen können, bestellen (limited o.ä.) sehe ich kaum Einschränkungen, sofern die UG immer in Vorleistung geht. Ein Startup wird doch heute meist für Internetfirmen oder Firmen die übers Internet Leistungen anbieten gemacht. So lange man eine neue gefragte Leistung anbietet oder den billigsten Preis macht, rennen dir die Leute doch die Webseite ein.
Speicherplatz, Webserver, Betriebsstrom, Büroräume usw. bekommt auch als UG auf Rechnung.

Gibt es mehr UG-Pleiten als Pleiten von Privatpersonen?
Ich weis es nicht. Könnte man bestimmt recherchieren.
 
Das ist doch auch ein ganz normaler Weg. Die wenigsten Startups können am Anfang die 12.500€ für die GmbH aufbringen und ich würde auch niemals den Weg über einen Kaufmann/GbR gehen.

Man darf sich zwar gelegentlich anhören, dass man nur eine uG ist. Aber in der Regel spielt das für die wenigsten Kunden/Partner eine Rolle. Dafür muss lediglich das Produkt ziehen, also lass dich nicht verunsichern! Die uG-Gründung ist schon in Ordnung :)
 
Je nach Branche mag das vielleicht anders sein, und auch Vorleistungen bringen wenig, wenn im Nachhinein Schäden entstehen die schnell den Rahmen sprengen was die UG wegarbeiten oder bezahlen könnte.
Nen Gärtner kann jetzt meine Petunien überwässern, nen Elektriker das Haus abfackeln, und wenn ich die Software eines Startups einkaufe, diese aber nach 3 Wochen wegen einem Lizenzstreit implodiert dann nützt mir das als Kunde wenig.
Letztlich ist das bei einer "Gesellschaft mit begrenzter Hoffnung" nicht anders. Ich kann als Kunde auch nicht überblicken für wie viele Fälle
die GmbH im falle von Schmuh haften müsste.
Letztlich ist das eben VIEL VERTRAUEN.
Und da es alternativen gibt, würd ich mir den Klotz halt nicht ans Bein binden mit den angesprochenen unseriösen "Unternehmern" in einen Topf geworfen zu werden.
Wenn das gerade für Start-Ups total en vogue ist eine UG zu sein, dann will ich nichts gesagt haben.


Wenn Millionäre eine UG/GmbH gründen, dann doch meist um ein Geschäft steuerlich vorteilhafter zu gestalten, und gleichzeitig ihr Privatvermögen zu schützen. Klassische Geldgeber brauchen sie nicht oder geben ihr Privatvermögen als Sicherheit an.
"Banken sind Institute, die dir gerne Geld leihen, wenn du zeigen kannst, dass du es nicht brauchst."

Beispiel Steuern:
http://www.faz.net/aktuell/finanzen...p-steuern-sparen-mit-immobilien-14295598.html
 
Zur Gründung muss kein GF-Anstellungsvertrag vorgelegt werden.
Der kann im Nachgang ausgefertigt werden.
Lohn muss auch keiner zwingend gezahlt werden.
Im Extremfall trotz Lohnabrechnung und Abführung der Sozialabgaben für den Rest Lohnverzicht erklären.
Man hat schon Gestaltungsspielraum.

Selten so gelacht......

Würdest du das mit einem Fremden so machen und ihm kein Geld zahlen, wäre ich gerne mal dabei wie lange er dein GF wäre.
Ich habe nicht geschrieben das man tausende Euro angeben muss, oder alles fix aufschreiben muss. Aber es sollte logisch, nachvollziehbar und auf fremde Übertragbar sein.
Und 1€ GF-Gehalt sind nicht logisch.

Einer "UG" haftet immer was unseriöses an
Genauso wie einer GmbH und Co KG/ Co AA, GbR OHG. Jede Firmung kann seltsam aussehen.

Das mit der Haftung finde ich persönlich immer nur sehr kurz gedacht. Wenn ich die Firma gründe gebe ich persönliche finanzielle Mittel frei. Sollte die UG sterben ist das Geld weg, sollte man als Freiberufler aufhören, ist das Geld genauso weg. Wo ist da der unterschied. Kommt mir jetzt nicht mit Klagen hinten raus. Mir geht es rein ums Gründungkapital. Wer mit Geld spielen will, sollte es nicht Notaren, Anwälten und Co für Verträge hinterher werfen, nur für den Deckmantel des Haftungsschutzes.

Ich kenne sogar einige (!) Millionäre, die für sich als Ausgründung/Neugründung eine UG gemacht haben und deren Geschäfte dort florieren!

Schön, dass du die kennst. viel entscheidender wäre eher die Frage welche Wirtschaftszweige wären das. Denn im Handwerk ist dies nur sehr langsam möglich. Im Dienstleistungssektor kann man mit der richtigen Idee, guten Verbindungen innerhalb von einem Jahr zur Million kommen. Ob die nachhaltig ist, fragt ja hier eh keiner.
 
@ zoz

Aus meiner Sicht sollte zuerst das Geschäft laufen, danach kannst du eine Rechtform wählen um auch externe Kapitalgeber einzubinden. Aus meiner Sicht würde ich die deutlich geringeren Gründungskosten wählen und nur ein simples Gewerbe anmelden.

Sonst machst du den zweiten Schritt vor dem ersten.

Auch hast du viele von deinem beschriebenen Problemen nicht. Mit einem Gewerbeschein brauchst du dir nicht selbst ein fiktives Gehalt zu zahlen bzw. den Mindestlohn beachten.
 
Es freut mich, wenn ich Dir den Tag mit meinen Ausführungen erheitern konnte.

Warum der GF-Anstellungsvertrag mit sich selber, der im übrigen nicht einmal schriftlich sein muss, auf fremde Dritte übertragbar/vergleichbar sein soll, weist vermutlich nur Du allein. Im übrigen muss auch gar kein fester Lohn in den Vertrag geschrieben werden, sofern man einen Vertrag schreibt. Variable Auszahlungen je nach Geschäftslage sind rechtlich vereinbar.

Das Du in Bezug auf Haftung den Freiberufler (auch Selbständigen) auf eine Stufe mit einer Kapitalgesellschaft stellst (=..ist das Geld genauso weg. Wo ist da der Unterschied.), ist sachlich einfach nicht haltbar.

Aber trotzdem schön, wenn auch dies Dich erheitert hat.
Ich kann ja nichts für Bildungslücken. ;)
 
Warum der GF-Anstellungsvertrag mit sich selber, der im übrigen nicht einmal schriftlich sein muss, auf fremde Dritte übertragbar/vergleichbar sein soll, weist vermutlich nur Du allein. Im übrigen muss auch gar kein fester Lohn in den Vertrag geschrieben werden, sofern man einen Vertrag schreibt. Variable Auszahlungen je nach Geschäftslage sind rechtlich vereinbar.

Ok nehmen wir deine These einmal auseinander. Wir halten nichts schriftlich fest. Woher wissen wir bei der Lohnabrechnung wieviel Gehalt gezahlt worden ist? Anhand der Auszahlung? Ist dies ungekürzt?
Du zahlst dir also nach gutdünken jeden Monat mal 200, mal 300, dann nichts und dann wieder 200€.
Schon einmal eine Prüfung mit dem FA mitgemacht ohne schriftliche Unterlagen zu solchen Vorgängen? Da wandelt man aber dich zwischen verdeckter Einlage und Gehaltsverzicht.
Klar kann man alles später erklären und evtl. beweisen. Aber warum es immer so weit kommen lassen? Schriftstück aufsetzen, unterschrift und gut ist. Eine Vorlage schreibt man sich in 10 Minuten und die wird die nächsten Monate abgeändert jeweils in 10 sec.

Das Du in Bezug auf Haftung den Freiberufler (auch Selbständigen) auf eine Stufe mit einer Kapitalgesellschaft stellst (=..ist das Geld genauso weg. Wo ist da der Unterschied.), ist sachlich einfach nicht haltbar.

Ja wenn man wie du auch nicht von seinem hohe Ross absteigen kann wohl möglich.

Der TE möchte eine UG gründen zum Zwecke des Haftung. Was passiert im Falle eines Falles bei der UG mit den 7000,-€? richtig sie sind weg. Was passiert wenn sie keine UG gegründet hätte und wäre Freiberufler? JA privat wäre sie zwar dran, aber in den jungen Jahren hat sie nichts. Die Wahrscheinlichkeit das sie verklagt wird mit Privat Insolv. spart sich ein guter Anwalt. Warum jemanden verklagen wo nichts zu holen ist? für eine Quote von 12,60€ im Monat??? Komm hör auf.

Aber trotzdem schön, wenn auch dies Dich erheitert hat.
Ich kann ja nichts für Bildungslücken.

Beherzige mal lieber deinen Avatar-Spruch, wirklich freundlich ist dein Umgangston nicht.

Ps.:
Gibt es mehr UG-Pleiten als Pleiten von Privatpersonen?
Ich weis es nicht. Könnte man bestimmt recherchieren.

Link
Zitat:
Im relativen Vergleich führt die UG mittlerweile die Insolvenzstatistik an. Die Quote liegt bei 225 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.
 
Zurück
Oben