"Unreal Tournament" (englisch sprachige Fassung), VB: Epic Megagames, NC/USA; Infogrames Deutschland GmbH, Dreieich-Sprendlingen Durch das Stadtjugendamt Erkelenz am 10.12. zur Indizierung beantragt, wobei der Vergleich mit dem indizierten Spiel "Quake-Arena" gezogen - und eine desensiblisierende und verrohende Wirkung von detaillierten Gewaltdarstellungen (gezielter Kopfschuss; Zerlegen in Fleisch, Blut- und Knochenreste) und der Inszenierung des
gezielten Abschlachtens menschlicher Gegner in form eines sportliche Wettkampfes unterstellt wurde. Das 3er-Gremium hat sich dieser Einschätzung nach umfangreicher Würdigung des Spieles sowie des Vorgutachtens der UnterhaltungssoftwareSelbstkontrolle/USK angeschlossen und "UT" als offenbar jugendgefährdend i.S. von § 1 Abs.1 Satz 1 GjS in Verbindung mit § 15 a Abs. 1 GjS) eingestuft. UT gehört nach Auffassung des 3er-Gremiums zu einer neuen Generation von Ego-Shootern,die ihre Töte-oder-werde- getötet-Philosophie mit großer Selbstverständlichkeit verficht und auf
moralische Rechtfertigung in form eines übergelagerten Kontext keinerlei Wert legt. Insbesondere in den Death-Match-Modi ist die rasant schnelle Tötung der vorgeschriebenen Anzahl an Gegnern reiner Selbstzweck. Der immense Stress, der aus der beständig lauernden Gefährdung durch Mit-Wettbewerber sowie permanentem Zeitdruck entsteht, erhält durch die Möglichkeit des splatter-artigen Zerlegens der Gegner ein vermeintlich "positives"- und Genugtuung verschaffendes Gegengewicht, was zu einer
wohlwollenden Wahrnehmung an sich grausam angelegter Tötungsszenarien beiträgt. Die Indizierung trat mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger-Nr. 41 am 28.02.2002 in Kraft