VDSL 50K auf 100k

H3llF15H schrieb:
Ganzs simpel: das Wiederrufsrecht beginnt erst ab Leistungserbringung ;) Andernfalls wäre das Wiederrufsrecht nur scheinheilig.
Das ist leider nicht richtig bzw. mag vielleicht bei Kaufverträgen stimmen.
Aber ein Widerrufsrecht ab Leistungserbringung - quasi ein Testen - ist nicht gesetzlich verankert.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/...eht-und-wie-sie-einen-widerruf-erklaeren-5117

Das Recht zum Widerruf besteht ja nicht, damit du das Produkt testen kannst - sondern um bei einem fernmündlichen Vertragsabschluss die Möglichkeit einer Prüfung der bestätigten Leistungen hast - also ob eine übereinstimmende Willenserklärung tatsächlich vorliegt.

Im konkreten Fall bekommt er den Hinweis, dass das der Vertrag im Rahmen 54 bis 100 Mbit läuft - also eine fest definierte Vertragsleistung. Kann Vodafone diese Leistung nicht erbringen, hat er das Recht zur Nachbesserung - zweimal. Anschließend ein Sonderkündigungsrecht.
 
TheTrapper schrieb:
Das ist überhaupt nicht vergleichbar

Natürlich ist das Vergleichbar.
DSL hat bei mir damals mit 109/38 synchronisiert aber aufgrund des Tarifs waren nur 25/5 erlaubt.
Beim TE synchronisiert DSL aber nur mit 58/26, wie sollen dann 100Mbit durchkommen?

Aber wie sagt man so schön, probieren geht über studieren. :)
Muss der TE wohl testen ob da was geht, aber bei 572m, ich wäre da nicht optimistisch.
 
Weil nur das maximum für das aktuell geschaltete Profil angezeigt wird.
Das aktuell geschaltete Profil muss aber nicht das maximal verfügbare sein.
Die Leitungslänge wird auch nur geschätzt, vll. kommen keine 100 an aber irgendein zwischending wird schon klappen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Frequency schrieb:
Das Recht zum Widerruf besteht ja nicht, damit du das Produkt testen kannst
Völlig unstrittig und stimme dir da zu. Jedoch wissen wir alle was einem versprochen wird. Das Thema ist bei mir keine sechs Wochen her, da wurden mir effektiv 102MBit versprochen. Als bei mir dann was schief lief und ich den Support in Anspruch nehmen musste versprach man mir ebenfalls wieder das volle Programm. Das war auch gelogen.

und für 54MBit die als Minimumversprochen werden 10€ mehr zu zahlen ist einfach nur frech. Damit möchteich sagen, dass der Unterschied zu den funktionierenden 50MBit einfach zu gering ist (ungeachtet dessen dass der TE mehr Upload bekommt den er nicht braucht).
 
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Hier die Fotos :)
 
@Starlord85 bei 7dB SNR im Downstream wird da nicht viel mehr gehen. Das wird auf 2-10 Mbit/s mehr rauslaufen.
Der Vollständigkeit halber, mache noch einen Screenshot vom Spektrum, einen Reiter weiter.
 
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Andreas_ schrieb:
Welcher wiederum erst bei Leistungserbringung zustande kommt.

Der Unternehmer muss Ihnen unverzüglich per E-Mail bestätigen, dass ihm Ihre Bestellung zugegangen ist. Diese Eingangsbestätigung ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Abschluss des Vertrags. Dieser kann erst später zustande kommen, zum Beispiel durch den Versand der Ware durch den Anbieter. Der Betreiber eines Online-Shops muss Sie aber bereits vor Abgabe einer Bestellung auf seinen Internetseiten darüber informieren, welche einzelnen Schritte zu einem Vertragsschluss führen und wie Sie mögliche Tipp- oder Eingabefehler erkennen und korrigieren können. In der Regel finden Sie diese Informationen innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Quelle

Ein Vertrag kommt erst bei Leistungserbringung zustande. Praktisches Beispiel: Bei 1&1 habe ich am 18.12.19 bestellt und geschaltet wurde am 31.12.19 (Vertragsabschluss). Ende der Vertragslaufzeit ist der 30.12.2021. Hättest du Recht, wäre der Vertrag am 18.12. zustande gekommen und hätte somit eine Laufzeit bis zum 17.12.2021. Eine Bestätigung ist kein Vertragsabschluss.

Aus den AGBs von 1&1 (Beispiel, wird bei den anderen Providern nicht anders sein)

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Quelle: 1&1 AGBs Seite 7
 

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7db Störabstand....das ist schon an der Grenze. wie befürchtet bei der Länge :/
 
Das Spektrum sieht soweit in Ordnung aus, hinten eine leichte Unstetigkeit, aber ansonsten ok.

DPBO "klaut" dir im vorderen Frequenzbereich enorm Bandbreite, das wird mit den 100 Mbit/s nichts werden.
 
Da Vectoring bereits aktiv ist, kannst du nach dem Tarifwechsel etwas unter der heute angezeigten Leitungskapazität erwarten.
Würde ich wenn überhaupt nur machen wenn du den zusätzlichen Upload dringend brauchst. Der Download wird sich nicht bis kaum verbessern.
 
H3llF15H schrieb:
Welcher wiederum erst bei Leistungserbringung zustande kommt.
Du verwechselst da schon wieder etwas. Das Zustandekommen bei Leistungserbringung (Lieferung) gilt nur für Verbrauchsgüterkaufe. Kannst Du in § 356 BGB nachlesen ...

Meiner Erfahrung nach warten Telekommunikationsanbieter entweder die Widerrufsfrist ab, bevor sie tätig werden, oder sie bieten an, dass der Kunde auf den Widerruf verzichtet. Das war zu mindestens bei den letzten beiden Verträgen so, die ich über das Internet abgeschlossen habe.
 
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Andreas_ schrieb:
Du verwechselst da schon wieder etwas. Das Zustandekommen bei Leistungserbringung (Lieferung) gilt nur für Verbrauchsgüterkaufe. Kannst Du in § 356 BGB nachlesen ...
Ok, werde ich mal nachholen. Schließlich lasse ich mich gerne eines besseren belehren ;)

Andreas_ schrieb:
Meiner Erfahrung nach warten Telekommunikationsanbieter entweder die Widerrufsfrist ab, bevor sie tätig werden, oder sie bieten an, dass der Kunde auf den Widerruf verzichtet. Das war zu mindestens bei den letzten beiden Verträgen so, die ich über das Internet abgeschlossen habe.
Da scheint es dann tatsächlich Unterschiede zu geben, denn mein erstes Beispiel habe ich oben mit 1&1 geschildert. Das andere Beispiel ist Unitymedia. Der Verein war nicht in der Lage mir das HD+-Modul zukommen zu lassen. Nach vier Wochen war man dann der Meinung, dass ich vom Widerrufsrecht kein Gebrauch machen kann da die 14 Tage überschritten wurden. Nach einer längeren Diskussion hatte ich jemanden am Telefon der mir meine Ansicht bestätigte. Das Widerrufsrecht greift erst nach Leistungserbringung. Dies wat nicht der Fall weil das Modul nicht geliefert wurde.

Aber nun gut. Auch wenn ich (noch) meine Meinung habe, ich werde mir §356 BGB zu Gemüte führen.

cheers :schluck:
 
Übrigens muss der Vertragsabschluss nicht mit dem Vertragsbeginn identisch sein. Das 1&1 Beispiel passt deshalb nicht wirklich zum Thema Widerrufsrecht.
 
Danke für die Hilfen, denke dann lass ich das... nur mal hoffen das die das in Zukunft schneller machen. Hatte irgendwann aber auch mal 100k unter Leitungskapazität stehen (darauf hin hatte ich mich schon mal erkundet ob das geht und da hieß es nein)
 
Wie sieht denn deine Hausverkabelung aus?
Ist die FritzBox an der 1. TAE angeschlossen?
Sind keine weiteren Dosen parallel geschaltet?
Bei dem Spektrum gehe ich zwar nicht davon aus, aber besser mal nachgefragt.
 
Also im Haus haben wir nur den Anschluss (steckt dann an der TAE Dose)
 
Wenn es euer Haus ist würde ich mal testweise direkt an den APL anklemmen. Mein Eindruck ist, dass die Hausverkabelung oftmals ziemlich schlecht ist. Als ich damals 250 MBit SVVDSL bestellt hatte, hat er mit 220 synchronisiert. Direkt am APL waren es 270.
 
Ok das müsste ich mir mal angucken (hab da nicht soviel Ahnung von)
 
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