Hallo,
sollte ich das "Wort" XY Schützen lassen so kann ich doch Betreiber einer Homepage dazu bringen die Domain freizugeben oder sie zu verklagen oder?!
Unter Wortmarken laufen Microsoft/Apple etc
Computerbase konnte sich als WORTMARKE nicht Eintragen lassen:
Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft sowie beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs.2 Nr.1 u.2)
Die Kosten belaufen sich auf nur 400€
Danke im Voraus
sollte ich das "Wort" XY Schützen lassen so kann ich doch Betreiber einer Homepage dazu bringen die Domain freizugeben oder sie zu verklagen oder?!
Unter Wortmarken laufen Microsoft/Apple etc
Computerbase konnte sich als WORTMARKE nicht Eintragen lassen:
Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft sowie beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs.2 Nr.1 u.2)
Die Kosten belaufen sich auf nur 400€
Danke im Voraus
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