Bundesrat: Einschränkung des Datenschutzes im Internet

Markus Hoffmann
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Am heutigen Freitag wird der Bundesrat aller Voraussicht nach alle deutschen Telefon- und Internet-Provider per Gesetz dazu zu verpflichten, alle Daten bezüglich Verbindungs- und Nutzungsdaten auf längere Zeit zu speichern.

Eine Speicherung ist dabei unabhängig von einem gegebenen Anlass zur Kontrolle oder ob der Provider diese Daten für eigene Zwecke benötigt und erfolgt somit permanent. Eine Befürwortung für diese Maßnahme ist bereits von den Innen- und Rechtsausschüssen abgegeben worden, am morgigen Tage soll diese Einschränkung dann mehrheitlich in der Länder-Vertretung abgesegnet werden.

Zweck dieser Maßnahme ist, dass alle Daten für sofortige Einsicht für Polizei, Verfassungsschutz und Strafverfolgungsbehören verfügbar sein sollen. Über welchen Zeitraum hinweg diese Daten gespeichert bleiben müssen soll mittels Mindest- und Höchstfristen im Rahmen einer Rechtsverordnung definiert werden.

Bereits gestern kritisierten viele Landesbeauftragte sowie der Bundesbeauftragte für Datenschutz diese geplante Einschränkung des Datenschutzes. Datenschutz-Beauftragter Hans-Hermann Schrader würde es selbst für sehr erfreulich halten, wenn diese Maßnahme am heutigen Tage noch vom Bundesrat abgelehnt werden würde.