Erste Erfolge für AMD im Prozess gegen Intel

Andreas Frischholz
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Einen ersten Erfolg konnte AMD bei seiner kartellrechtlichen Klage gegen Konkurrenten Intel verzeichnen. Das US-Bezirksgericht in Delaware hat einem Antrag von AMD betreffend die Bereithaltung beweiskräftiger Dokumente stattgegeben.

Mit diesem richterlichen Antrag hat AMD nun erreicht, dass man Dritt-Unternehmen dazu auffordern kann, beweiskräftige Unterlagen aufzubewahren. Angesichts der jetzt vorliegenden richterlichen Zustimmung werden AMDs Anwälte 30 Unternehmen kontaktieren, um mit ihnen geeignete Maßnahmen zur Aufbewahrung von Beweismaterial zu besprechen. Man wird bei der Durchführung darauf achten, dass den jeweiligen Unternehmen so wenig Verwaltungsaufwand wie möglich entsteht.

Laut Heise Online gaben mittlerweile zehn Unternehmen bekannt, mit AMD kooperieren zu wollen. Nach US-Medienberichten sind das Best Buy, Sony, Sun, Acer, Circuit City, Gateway, Lenovo, NEC-CI, Rackable sowie Tech Data. Dell, Hitachi und CompUSA haben das Eintreffen der Aufforderung bestätigt, allerdings bisher nicht weiter reagiert. Von Toshiba wurde jegliche Zusammenarbeit abgelehnt, Aldi und Vobis haben bislang gar nicht reagiert. Seitens AMD ist man aber zuversichtlich, dass noch weiter Unternehmen sich der gerichtlichen Aufforderung beugen und mit den Texanern zusammenarbeiten.

Die Kartellklage hat AMD vor einer Woche gegen Intel eingereicht und in ihr den kalifornischen Halbleitergiganten beschuldigt, mit unsauberen Methoden den Markt beeinflusst zu haben. So soll Intel Unternehmen Rabatte geboten beziehungsweise Sanktionen angedroht habe, wenn diese auf AMD-Produkte verzichten oder zumindest in den Hintergrund stellen. Kurz darauf folgte eine Klage in Japan auf ähnlicher Basis, bei der man 50 Millionen US-Dollar Schadensersatz verlangte. Intels CEO und Präsident Paul Otellini hat sich allerdings schon zu der Klage geäußert und die Vorwürfe zurückgewiesen.