Forenhaftung: MeinProf.de erfolgreich vor Gericht

Christoph Becker
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Erfolg für die Verfechter einer beschränkten Forenhaftung: Wie die Internetplattform MeinProf.de mitteilte, habe man vor dem Berliner Landgericht ein Verfahren in zweiter Instanz gewonnen. Die Betreiber der Webseite müssen beleidigende Kommentare damit erst nach Kenntnisnahme löschen und sich nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen bereiterklären.

Das Urteil geht auf einen erstinstanzlichen Rechtsstreit zurück, dessen Auslöser ein Professor einer Fachhochschule aus Brandenburg war, der sich durch Kommentare wie „Psychopath“ und „echt das Letzte“ auf der Plattform MeinProf.de beleidigt fühlte und – bereits nachdem die Beleidigungen durch die Webseitenbetreiber entfernt worden waren – die Betreiber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufforderte. Diese hatte die Zahlung von 3.000,- Euro bei jeder weiteren unzulässigen Äußerung zum Inhalt.

Die Betreiber von MeinProf.de weigerten sich allerdings diese zu unterzeichnen, da sie die entsprechenden Kommentare bereits im Vorfeld nach Kenntnisnahme gelöscht und damit die rechtlichen Pflichten erfüllt hatten. Der betroffene Professor vertrat allerdings eine andere Rechtsauffassung und klagte. In erster Instanz gewann er auch, das Berliner Landgericht beurteilte die rechtliche Lage nun aber anders. So führte der Richter in seiner Urteilsbegründung vom 31. Mai aus, dass sich Hochschuldozenten in ihrer Funktion öffentlicher Kritik stellen müssten. Um bereits im Vorfeld kritische Kommentare zu verhindern, könne keine pauschale Unterlassungserklärung abgegeben werden. Auf Basis der bisherigen Rechtsprechung des BGHs könne dem Webseitenbetreiber auch keine Pflicht zur Vorabprüfung von Kommentaren zugemutet werden. Die schriftliche Urteilsbegründung steht derzeit noch aus.