YouTube: Keine Weitergabe persönlicher Daten

Andreas Frischholz
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Im Streit zwischen den Medienkonzernen Google und Viacom über die Herausgabe von Nutzerdaten der Online-Videoplattform YouTube ist nun eine Einigung erzielt worden. Demnach muss Google lediglich Daten zum Nutzerverhalten weitergeben, nicht aber die Namen oder IP-Adressen von Nutzern des Portals.

Vor kurzem hatte ein Bundesgericht des US-Bundesstaates New York ein Urteil gefällt, gemäß dem Google alle Daten aus der Logging-Datenbank an Viacom übergeben müsse. So könnte nachvollzogen werden, zu welcher Zeit ein Nutzer mit was für einer IP-Adresse ein bestimmtes Video angesehen hat. Der Medienkonzern, zu dem auch der Musiksender MTV und die Paramount-Studios zählen, hatte im Frühjahr 2007 gegen Google geklagt, weil Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material bereitstellen, mit dem Google per Werbeeinblendungen Geld verdient. Mit Hilfe der Nutzerdaten wollte der Medienkonzern den Beweis erbringen, dass diverse YouTube-Videos gegen das Urheberrecht verstoßen.

Das Urteil sorge jedoch für heftige Kritik, unter anderem von der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Diese veranlasste die Streitparteien, das Urteil in so fern aufzuweichen, dass Google lediglich Angaben über Nutzungsdaten von YouTube weitergibt, persönliche Nutzerdaten werden nicht zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter von YouTube zeigen sich in einem Blog-Eintrag erfreut darüber, dass die Prozessbeteiligten ihre Forderungen zurückgezogen haben und versprechen, dass keine persönlichen Daten weitergegeben werden. Für den Schutz der Privatsphäre will man sich weiterhin einsetzen.