Ermittlungen gegen Telekom wegen Router-Vertriebspraktiken

Patrick Bellmer
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Nachdem die Deutsche Telekom in den vergangenen Tagen vor allem aufgrund einer Sicherheitslücke in mehreren Routern in den Schlagzeilen war, droht dem Konzern nun weiteres Ungemach. So meldet die Wirtschaftswoche, dass eine Ermittlung seitens der Bundesnetznetzagentur, bei der erneut die Router im Mittelpunkt stehen, droht.

Dabei geht es aber nicht um die bereits bekannten Probleme, sondern die Vertriebspraktiken der Deutschen Telekom. In einem Anfang März verschickten internen Schreiben hat das Unternehmen alle Vertriebspartner angewiesen, den sogenannten IP-Anschluss nur dann an Kunden zu verkaufen, wenn diese entweder einen passenden Router vom Typ W723V oder W921V mitbestellen oder einen solchen bereits besitzen.

Internes Telekom-Schreiben
Internes Telekom-Schreiben (Bild: wiwo.de)

In allen anderen Fällen sei es aus Qualitätsgründen „nicht zulässig, IP-basierte Anschlüsse zu buchen, wenn der Kunde Fremd-Hardware oder veraltete Speedport-Router nutzen möchte“. Dann darf lediglich ein Analog- oder ISDN-Anschluss angeboten werden. Entscheidend ist, ob die Einschränkung tatsächlich aufgrund der Qualität erfolgt. Laut dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen darf jeder Kunde frei über die zu nutzenden Endgeräte entscheiden, sofern sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Aber auch in Bezug auf die Sicherheitslücke gibt es Neuigkeiten, die ein juristisches Nachspiel für die Telekom bedeuten könnten. Wie die Wirtschaftswoche weiter schreibt, habe ein Nutzer des offiziellen Support-Forums schon im September 2011 auf die Lücke hingewiesen.

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