Vorratsdatenspeicherung kommt vorerst nicht

Sasan Abdi
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Geht es nach dem Koalitionsvertrag, wird die umstrittene Vorratsdatenspeicherung definitiv kommen. Justizminister Heiko Maas (SPD) spielt allerdings auf Zeit und will erst dann ein Gesetz vorlegen, wenn der Europäische Gerichtshof in der Causa geurteilt hat.

Das sagte der SPD-Politiker dem Spiegel: „Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht“, zitiert das Wochenmagazin Maas.

Dabei sieht er auch die Möglichkeit, dass die Richter die Richtlinie vollständig einkassieren: „Damit wäre die ‚Geschäftsgrundlage‘ für den Koalitionsvertrag komplett entfallen. Dann müssten wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden. Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis“, sagte Maas.

Hintergrund ist, dass der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Pedro Cruz Villalón, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Dezember als Verstoß gegen europäische Grundrechte kritisiert hatte. Nun muss der Gerichtshof darüber entscheiden.