Große Koalition findet Kompromiss bei Vorratsdatenspeicherung

Andreas Frischholz
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Beim Streitthema Vorratsdatenspeicherung haben sich CDU/CSU und SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf einen Kompromiss verständigt. Grundsätzlich soll die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden, entscheidende Details sind aber noch offen.

Demnach sollen Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate von den Providern gespeichert werden. Dabei sollen Provider dazu verpflichtet werden, die Verbindungsdaten auf Servern in Deutschland zu speichern. Der Zugriff auf die gespeicherten Daten soll „nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen“, heißt es in der entsprechenden Passage des Koalitionsvertrags, den Spiegel Online (PDF-Datei) veröffentlicht hat.

Damit versuchen die Parteien die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten. Nachdem die Richter die erste Variante der Vorratsdatenspeicherung im März 2010 als verfassungswidrig eingestuft hatten, wurde die entsprechenden Auflagen für eine Neuregelung vorgeschrieben.

Unklar ist derzeit noch, ob auch Mobilfunkdaten teil der neuen Vorratsdatenspeicherung sind. Mit diesen lassen sich präzise Bewegungsprofile erstellen, wie der Selbstversuch des Grünen-Politikers Malte Spitz aus dem Jahr 2009 verdeutlicht hat. Allerdings hatte die SPD im Wahlkampf (PDF-Datei; Seite 100) noch versprochen: „Die Speicherung von Bewegungsprofilen wird es mit uns nicht geben.“ Davon ist im aktuellen Entwurf aber genauso wenig zu lesen wie „die Datenarten und Speicherdauer hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität [zu] differenzieren“. Stattdessen lautet die Kompromissformel bei der Länge der Speicherdauer, dass die Parteien auf EU-Ebene „auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken“ wollen.

Weil die derzeitige Formel noch viel Spielraum lässt, wird die Umsetzung letztlich stark von den künftigen Justiz- und Innenminister geprägt, die für die Umsetzung verantwortlich sind. Ein genaues Datum liegt derzeit noch nicht vor. CDU und CSU wollen eine rasche Umsetzung, die SPD will bis zum Frühjahr 2014 warten, um das Urteil des EU-Gerichtshofs abzuwarten. Dieser prüft momentan, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der europäischen Menschenrechtscharta übereinstimmt.