Strafverfolgung: EU-Kommission will keine neue Vorratsdatenspeicherung

Andreas Frischholz
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Strafverfolgung: EU-Kommission will keine neue Vorratsdatenspeicherung
Bild: EU

Vorerst will die EU-Kommission keine neue Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Stattdessen soll es den Mitgliedsstaaten überlassen werden, ob diese die nationalen Gesetze beibehalten oder neue Initiativen starten, berichtet Heise Online.

Demnach ist dieser Standpunkt das Resultat einer Orientierungsdebatte zur europäischen Sicherheitsagenda, die die EU-Kommission am vergangenen Mittwoch geführt hat. Obwohl derzeit an keiner Richtlinie gearbeitet werde, will die EU-Kommission jedoch „ein waches Auge auf die nationale Gesetzgebung haben“, wie eine Sprecherin der EU-Kommission gegenüber dem Online-Magazin bestätigte. So müssen nationale Vorratsdatenspeicherungen etwa den strikten Vorgaben entsprechen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgelegt hat, als die alte EU-Richtlinie gekippt wurde. Zudem müsse auch allgemeines EU-Recht wie etwa die Vorgaben zum Datenschutz eingehalten werden.

Infolge der Anschläge von Paris forderten allen voran Sicherheitspolitiker und Vertreter von Sicherheitsbehörden, dass die Vorratsdatenspeicherung wieder europaweit eingeführt wird. Entsprechende Pläne kursierten ohnehin, nachdem der verantwortliche Innenkommissar Dimitris Avramopoulos bereits im Herbst angekündigt hatte, eine neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verabschieden zu wollen – allerdings mit der Einschränkung, dass diese die Vorgaben aus dem EuGH-Urteil einhalten soll. Und zuletzt soll auch der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger anlässlich einer Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) verkündet haben, dass die EU bis März einen Entwurf für eine europäische Vorratsdatenspeicherung vorlegen will.

Doch an diesen Meldungen wäre nichts dran, betonte nun die Sprecherin. So heißt es in dem Bericht von Heise Online, dass „in allen entscheidenden Kommissionsdiensten garantiert keine Vorbereitungen für einen einheitlichen Ansatz zur Vorratsdatenspeicherung“ laufen würden.

Für die deutsche Politik bedeutet das: Der jahrelange Streit um die Vorratsdatenspeicherung wird nahtlos weitergehen. Denn Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte angekündigt, dass er erst einen Gesetzentwurf vorlegen wolle, wenn die EU-Kommission eine entsprechende Richtlinie beschlossen habe. Dafür wurde Maas von Vertretern der Unionsparteien einschließlich Bundeskanzlerin Merkel zum Teil scharf kritisiert. Diese fordern eine rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.