Verbraucherschutz: Unternehmen für Nutzung des Facebook-Buttons abgemahnt

Jan-Frederik Timm
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Verbraucherschutz: Unternehmen für Nutzung des Facebook-Buttons abgemahnt
Bild: zeevveez | CC BY 2.0

Die Verbraucherzentrale NRW hat sechs große Unternehmen abgemahnt, die auf ihrer Webseite Like-Buttons von Facebook eingebunden haben. HRS, Nivea, Payback, Eventim, Peek & Cloppenburg sowie KIK hatten dabei auf das bereitgestellte Widget zurückgegriffen, das bei jedem Seitenaufruf Daten an Facebook weiterreicht.

Die Übernahme der von Facebook bereitgestellten Buttons ist einfach, hat aber einen Nachteil: Wird eine Internetseite mit diesem Button geladen, dann bekommt Facebook das mit und kann diese Information beziehungsweise daraus abgeleitete Interessen mit dem Facebook-Profil des Nutzers verknüpfen – ohne dass der etwas davon mitbekommt. Beides hat die Verbraucherzentrale zum Anlass genommen, sechs Großkonzerne stellvertretend abzumahnen. „Wenn mit der Implementierung dieser sogenannten Social Plug-ins alle Nutzungsdaten automatisch, unbemerkt und ohne vorherige Einwilligung bei dem Betreiber landet, schlagen die Unternehmen eine Brücke zu Facebook, die im Ausverkauf der informationellen Selbstbestimmung endet“, argumentieren die Verbraucherschützer.

Eventim und HRS haben inzwischen Unterlassungserklärungen abgegeben und sich verpflichtet, die Widgets zu entfernen. Mit KIK und Nivea befinden sich die Verbraucherschützer aktuell noch in Gesprächen, um „eine außergerichtliche Klärung zu erreichen“. Gegen Peek & Cloppenburg und Payback hat die Verbraucherzentrale NRW hingegen Klagen bei den Landgerichten Düsseldorf und München eingereicht.

Zumindest P&C scheint mittlerweile aber ebenfalls reagiert zu haben. Beim Aufruf der Webseite Fashion ID ist das Facebook-Widget auf der Startseite deaktiviert und Verweise auf den Artikelseiten als Link umgesetzt. Die Datenschutzerklärung wurde allerdings noch nicht angepasst. Auf Nachfrage teilte die Verbraucherzentrale mit, der Konzern habe zwar Änderungen vorgenommen, sich aber nicht per Unterlassungserklärung rechtlich binden lassen wollen – die Klage wird aufrechterhalten.

Die Datenschutzerklärung einer Webseite muss nach deutschem Recht in jedem Fall Informationen über die Verwendung der Widgets geben. Besucher, die sich nicht sicher sind, ob Widgets der Netzwerke zum Einsatz kommen, können sich an dieser Stelle darüber informieren.

Auf ComputerBase mussten Leser die Widgets seit dem Jahr 2011 erst aktivieren, um sie zu nutzen. Ohne manuelle Aktivierung fand kein Datenaustausch mit den sozialen Netzwerken statt. Seit dem neuen Design sind alle auf ComputerBase eingebundenen Social-Media-Buttons gewöhnliche HTML-Links. Durch bloßes Aufrufen einer ComputerBase-Seite werden keinerlei Daten an die sozialen Netzwerke übertragen. Erst beim Klick auf die Links wird ein Kontakt hergestellt. Der Standard ist eine solche Verlinkung im Netz noch nicht.

25 Jahre ComputerBase!
Im Podcast erinnern sich Frank, Steffen und Jan daran, wie im Jahr 1999 alles begann.