Windows 10 Update: Verbraucherschutz bringt „Zwangsupdate“ vor Gericht

Jan-Frederik Timm
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Windows 10 Update: Verbraucherschutz bringt „Zwangsupdate“ vor Gericht
Bild: Microsoft

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Microsoft für den automatischen Download der Installationsdateien für das Update auf Windows 10 unter den Betriebssystemen Windows 7 und Windows 8 abgemahnt. Das gab der Verband heute bekannt und kündigt weitere Schritte an.

Microsoft lässt auf Rechnern, die zum kostenlosen Upgrade auf Windows 10 berechtigt sind, die benötigten Dateien ohne Hinweis automatisch herunterladen. Das passiert auf allen Systemen und unabhängig davon, ob der Anwender das Update installieren will oder nicht. „Diese Geschäftspraxis ist inakzeptabel, da sie eine unzumutbare Belästigung darstellt", erklärt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, das Vorgehen des Unternehmens.

Nicht nur darin, dass der Anwender sich im Zweifel aktiv um die Beseitigung der nicht gewünschten Daten kümmern muss, sehen die Verbraucherschützer ein Problem. Auf Systemen, die mit einer SSD ausgestattet sind, steht in der Regel auf dem primären Laufwerk auch nicht so viel Platz zur Verfügung, sodass die erforderlichen bis zu sechs Gigabyte schnell einen signifikanten Anteil der noch verfügbaren Kapazität belegen. Darüber hinaus kann der Download für Anwender, deren Internetanschluss über eine Volumenbeschränkung oder eine sehr geringe Bandbreite verfügt, spürbare Einschränkungen oder sogar Zusatzkosten verursachen.

Microsofts Vorgehen hat seit Veröffentlichung von Windows 10 im Juli 2015 wiederholt zu großen Protesten insbesondere unter den informierten Anwendern gesorgt. Die entsprechenden Diskussionsbeiträge im Forum von ComputerBase zählen eine vierstellige Anzahl an Wortmeldungen.

Die Verbraucherschützer ziehen vor Gericht

Mit der Abmahnung hat die Verbraucherzentrale Microsoft dazu aufgefordert, den automatischen Download des „Zwangsupdates“ in Zukunft zu unterlassen und dies mit der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung rechtsverbindlich zu bestätigen. Weil Microsoft dieser Aufforderung bisher nicht nachgekommen ist, wird der Verband „die Geschäftspraxis von Microsoft daher einer gerichtlichen Prüfung unterziehen“.

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