YouTube: Kein Schadensersatz für die GEMA
Im Rechtsstreit mit YouTube muss die Verwertungsgesellschaft GEMA einen weiteren Rückschlag hinnehmen. Das Oberlandesgericht München hat in einer Berufungsverhandlung entschieden, dass die Video-Plattform keinen Schadensersatz zahlen muss.
Laut dem Bericht der Süddeutschen Zeitung folgen die Richter dem Urteil vom Landgericht München (Az.: 33 O 9639/14), das bereits im Sommer 2015 festgestellt hat: YouTube stellt lediglich die Plattform bereit, auf der Nutzer die urheberrechtlich geschützten Videos hochladen. Damit sind die Nutzer als Uploader auch für das Bereitstellen der Inhalte verantwortlich. Die GEMA argumentiert hingegen, dass es sich bei YouTube letztlich um eine Musikplattform handelt, die selbst verantwortlich ist, weil die entsprechenden Videos dort abrufbar sind.
Dementsprechend unglücklich reagiert die GEMA auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München. „Das heutige Urteil ist äußerst bedauerlich. Das Gericht ist offenbar der Argumentation von YouTube gefolgt, dass allein die Uploader für die auf dem Dienst abrufbaren Inhalte verantwortlich sind“, so GEMA-Justiziar Tobias Holzmüller.
Da das Oberlandesgericht eine Revision zugelassen hat, wird der seit 2009 andauernde Gerichtsstreit nun in eine weitere Runde gehen. „Wir werden die Urteilsgründe eingehend studieren und dann voraussichtlich Revision einlegen“, erklärt Holzmüller. In der Praxis heißt das: Als nächstes wird sich der Bundesgerichtshof mit der GEMA-Klage auseinandersetzen müssen.
Eine Frage des Geldes
Im Kern geht es bei dem Verfahren aber immer noch um die Gelder, die YouTube an die Verwertungsgesellschaft zahlen soll. Für jedes abgerufene Lied fordert die GEMA 0,375 Cent von der Videoplattform. Dieser Betrag ist auch die Grundlage für den Streitwert von 1,6 Millionen Euro, der anhand eines Katalogs mit 1.000 ausgewählten Titeln errechnet wurde.
YouTube lehnt es aber nach wie vor ab, pro Abruf eine bestimmte Summe zu zahlen. Befürchtet wird, dass manche Videos ansonsten gelöscht werden müssten, weil diese schlicht nicht rentabel genug sind. Als Ausgleich bietet YouTube eine prozentuale Beteiligung an den Werbeeinnahmen an.
Weiteres Verfahren liegt bereits beim Bundesgerichtshof
Das aktuelle Verfahren ist nicht das einzige, das vor dem Bundesgerichtshof landet. Im letzten Jahr hatte das Oberlandesgericht Hamburg zwar ebenfalls erklärt, dass YouTube als Hoster nicht direkt für urheberrechtlich geschützte Inhalte haftet. Die Frage ist allerdings, wie das Video-Portal vorgehen muss, wenn es auf etwaige Rechtsverletzungen hingewiesen wird. Die abschließende Antwort wird in diesem Fall auch der Bundesgerichtshof geben müssen.