Buchpreisbindung: Einstweilige Verfügung gegen Amazon abgelehnt

Michael Schäfer
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Buchpreisbindung: Einstweilige Verfügung gegen Amazon abgelehnt
Bild: kamiel79 | CC0 1.0

In der seit Ende Januar anhaltenden Auseinandersetzung zwischen „eBuch“ und Amazon rund um den Gratis-Download von Dan Browns „Illuminati“ hat das Landgericht Berlin am 22. März den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Online-Händler abgelehnt. Jetzt hat das Gericht die Begründung veröffentlicht.

Die Preisbindung untersagt Schenkungen nicht

Mit dem Urteil gelangte das zuständige Gericht zu der Erkenntnis, dass es sich bei der genannten Aktion aufgrund der kostenlosen Weitergabe des digitalen Buches um eine Schenkung handelt. Diese sei „weder umgangssprachlich noch rechtlich mit einem Verkauf gleichzusetzen “, heißt es in der jetzt veröffentlichten Begründung. Darüber hinaus erlaube das Buchpreisbindungsgesetz das Verschenken von Büchern, lediglich der Verkauf von preisgebundenen Büchern unterhalb des festgelegten Betrages widerspreche diesem.

Ebenso wenig folgten die Richter der Auffassung der Buchhandelsgenossenschaft „eBuch“, dass es sich bei der Schenkung um einen Verkauf mit einem Preisnachlass von 100 Prozent handeln würde. Ihrer Auffassung nach stelle ein „hundertprozentiger Preisnachlass nach hiesigem Dafürhalten eine Schenkung dar“. Gleiches hatte bereits Ende Januar Dieter Wallenfells, Preisbindungstreuhänder der Verlage, festgestellt: „Bücher zu verschenken ist legitim, das verbietet die Preisbindung nicht“.

Auch keine einstweilige Verfügung gegen Bastei Lübbe

Ebenso lehnte das Kölner Landgericht eine Eilentscheidung gegen Bastei Lübbe mit der Begründung ab, dass das Verlagshaus mit der Aktion seitens Amazon in keinem direkten Zusammenhang stehen würde. Gegen diese Entscheidung hat eBuch Beschwerde eingelegt, da es sich bei der Schenkung ihrer Meinung nach um eine abgesprochene Marketingaktion handeln würde. Dieses soll Bastei-Lübbe-Vorstand Klaus Kluge auch eingeräumt haben.

Kein Ende in Sicht

Somit ist ein Ende der Auseinandersetzung nicht abzusehen, da es sich hierbei zunächst nur um die Ablehnung der geforderten einstweiligen Verfügung gegen Amazon handelt – eine entsprechende Klage ist noch anhängig. eBuch will auch weiterhin gegen diese Praktik vorgehen, Vorstand Lorenz Borsche stellt sich aber bereits auf einen längeren Rechtsweg ein. Zunächst hat das Landgericht Berlin die Sache jedoch an die Wirtschaftskammer weitergeleitet. Vorausgegangen war eine Aktion von Amazon, bei der jeder neue Nutzer der Kindle-Lese-App die digitale Variante von Dan Browns „Illuminati“ als Gratis-Download angeboten bekam. In diesem Vorgehen sah eBuch einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz.

Ein Urteil zugunsten der Buchhandelsgenossenschaft würde weitreichende Konsequenzen für den Buchhandel nach sich ziehen, wenn durch dieses seit Jahren praktizierte Mechanismen mit einem Mal für rechtswidrig erklärt werden würden.