Internetanschlüsse: Mehr Transparenz bei den Übertragungsraten

Andreas Frischholz
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Internetanschlüsse: Mehr Transparenz bei den Übertragungsraten
Bild: Robert | CC BY 2.0

Eines der Probleme bei Breitbandanschlüssen ist, dass die Übertragungsrate oftmals nicht mit der vertraglich zugesicherten Geschwindigkeit übereinstimmt. Daher sollen Provider künftig verpflichtet werden, die Kunden über die tatsächliche Übertragungsrate zu informieren.

Das ist Bestandteil einer Transparenzverordnung, auf die sich das Bundeskabinett am Mittwoch verständigt hat, meldet die Bundesnetzagentur. Der Grund für diese Maßnahme: Studien haben ergeben, dass es bei dem „Verhältnis der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate und der tatsächlich gelieferten Datenübertragungsrate“ eine deutliche Diskrepanz gebe. Das gelte über „über alle Technologien, Produkte und Anbieter hinweg“.

Daher sollen sich Kunden künftig ohne Aufwand darüber informieren können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist und welche Qualität tatsächlich geliefert wird. Ein Aspekt dieser Regelung sind auch Hinweise auf Angebote wie das Breitbandmessung-Portal der Bundesnetzagentur. Kunden können damit selbst die Geschwindigkeit ihres Anschlusses messen, um die Ergebnisse zu speichern und mit anderen zu vergleichen. Etwaige Abweichungen können dann auch dem Anbieter mitgeteilt werden.

Kartenübersicht für Anschluss-Geschwindigkeiten

Um die Übersicht für die Nutzer zu erleichtern, hat die Bundesnetzagentur das Breitbandmessung-Portal erst Anfang dieser Woche um eine Kartenfunktion ergänzt. „Mit der Veröffentlichung der Karte tragen wir zur Transparenz im Telekommunikationsmarkt bei. Verbraucher können sich schnell und einfach informieren, ob und welche Messergebnisse in ihrer Region erzielt worden sind“, sagte Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann.

Kartenfunktion bei Breitbandmessungen.de
Kartenfunktion bei Breitbandmessungen.de (Bild: Breitbandmessungen)

Mehr Informationen zu den Verträgen

Neben den Angaben zur Übertragungsrate umfasst die Transparenzverordnung noch weitere Punkte. Bereits vor dem Vertragsabschluss müssen die Anbieter von Telefon- und Internetdienstleistungen ein übersichtliches Informationsblatt aushändigen, das über die wesentlichen Vertragsinhalte aufklärt. In der monatlichen Rechnung sollen Kunden dann jeweils über das aktuell gültige Ende der Mindestvertragslaufzeit, die monatlichen Kosten und die Kündigungsfrist informiert werden. Zudem müssen auch Dienste benannt werden, die Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) ist zufrieden mit der neuen Verordnung. Mit den zusätzlichen Informationen können „Verbraucher in Zukunft leichter das für sie passende Angebot finden, Abweichungen vom Vereinbarten besser kontrollieren und sind durch die Einführung von Warnhinweisen bei übermäßigem Datenverkehr vor unerwartet hohen Rechnungen geschützt“.

Nach dem Kabinettsbeschluss wird sich nun der Bundestag mit der Transparenzverordnung befassen. Danach kann die Rechtsverordnung erlassen werden und nach einer Umsetzungsfrist in Kraft treten.