Routerfreiheit: Auch Bestandskunden haben Recht auf Routerwahl

Jan-Frederik Timm
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Routerfreiheit: Auch Bestandskunden haben Recht auf Routerwahl
Bild: AVM

Auch Bestandskunden von Festnetzanschlüssen mit Vertragsabschluss vor dem 1. August 2016 haben ein Recht darauf, den am Anschluss eingesetzten Router frei zu wählen. Festgestellt hat das das Landgericht Essen bereits im September 2016, die klagende Verbraucherzentrale NRW hat das Urteil aber erst jetzt öffentlich gemacht.

Der Gesetzestext ist nicht eindeutig

Die Verbraucherzentrale NRW hatte vor einem knappen halben Jahr gegen die GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH geklagt. Der Anbieter hatte dem Kunden die Herausgabe der für den Wechsel des Routers erforderlichen Zugangsdaten zum Netz verweigert, weil sein Vertrag vor dem 1. August 2016 geschlossen worden war. Das Gesetz gegen den Routerzwang ist aber erst seit diesem Stichtag in Kraft.

In § 11 Abs. 3 S. 3 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) ist geregelt, dass „notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen sind“. Welche Kunden davon betroffen sind, nennt der Gesetzestext hingegen nicht.

Unter Berücksichtigung mit der vom Gesetz verfolgten Intention und dem von der EU geforderten offenen, wettbewerbsorientierten Warenverkehr von Telekommunikationsendeinrichtungen sieht das Landgericht Essen die rechtliche Vorgabe aber im Verhältnis zu allen Kunden als bindend an: Auch Kunden mit einem Vertrag, der vor dem 1. August 2016 geschlossen wurde, haben ein Anrecht auf die Herausgabe der Zugangsdaten zum Austausch des Routers.

Ein halbes Jahr Routerfreiheit

Erst im Sommer 2016 hatte das Bundeswirtschaftsministerium Internet-Providern verboten, Kunden die Verwendung bestimmter Router vorzuschreiben. Insbesondere Kabelnetzanbieter hatten mit Verweis auf die Funktion als Netzabschlusspunkt im Netz immer wieder betont, nur so den reibungslosen Betrieb der Netze aufrecht halten zu können.