Recht auf Vergessen: Google löscht weniger als die Hälfte aller Anfragen

Michael Schäfer
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Recht auf Vergessen: Google löscht weniger als die Hälfte aller Anfragen
Bild: TayebMEZAHDIA | CC0 1.0

Google hat seinen alljährlichen Transparenzbericht aktualisiert. Seit dem 28. Mai 2014 machten 654.876 Bürger der Europäischen Union vom „Recht auf Vergessen‟ Gebrauch. In weniger als der Hälfte der Anfragen sah das Unternehmen jedoch die strengen Vorgaben zur Löschung erfüllt.

Deutschland im Europa-Trend

Insgesamt sollten den Anfragen nach in den letzten drei Jahren europaweit 2,437 Millionen Einträge aus dem Suchmaschinen-Index entfernt werden, gelöscht hat Google mit 1,055 Millionen Links lediglich 43,3 Prozent. Im überwiegenden Teil von 56,7 Prozent sah das Unternehmen dagegen die Verletzung von Rechten der Antragsteller nicht gegeben. Nur geringfügig anders sieht es in Deutschland aus: Hier wurden von insgesamt 354.923 URL-Anfragen 169.684 Einträge gelöscht – mit 47,8 Prozent ebenfalls weniger als die Hälfte.

Angeforderte und durchgeführte URL-Löschen – EU und Deutschland
Angeforderte und durchgeführte URL-Löschen – EU und Deutschland (Bild: Google)

Privatpersonen fragen häufig an

Seit dem Januar 2016 traten mit 88,7 Prozent (252.032) überwiegend private EU-Bürger an Google mit dem Wunsch einer Löschung heran, in Deutschland lag die Zahl um lediglich 0,1 Prozent höher. Bei den übrigen Personen entfiel der größte Anteil der Anfragen auf minderjährige Personen, danach folgten mit Abstand jeweils juristische Personen, Regierungsbeamte und Personen des öffentlichen Lebens. Die Reihenfolge gestaltet sich in Deutschland gleich, jedoch in anderen Verhältnissen.

Aufschlüsselung der Antragsteller – EU und Deutschland
Aufschlüsselung der Antragsteller – EU und Deutschland (Bild: Google)

Löschungen bei Sozialen Medien weniger gefragt

Bei den persönlichen Informationen fiel rund die Hälfte aller URL-Anfragen auf nicht näher spezifizierbare Seiten, welche unter „Sonstiges‟ verzeichnet werden. Dahinter „Verzeichnisse‟, bei denen es sich vor allem um Verzeichnisse oder Datenaggregatoren, zum Beispiel für Postanschriften oder Telefonnummern, handelt. Weiter folgen Nachrichten sowie die Sozialen Medien, die vielleicht etwas überraschend das Schlusslicht der Auflistung bilden. Behörden spielen bei den erfassten Daten hingegen kaum eine Rolle.

Website-Kategorien Ersuchung um Entfernung aus den Suchergebnissen EU und Deutschland
Website-Kategorien Ersuchung um Entfernung aus den Suchergebnissen EU und Deutschland (Bild: Google)

Vorwiegend berufliche Informationen

Bei den zu löschenden Inhalten bezog sich fast jeder fünfte Löschwunsch auf berufliche Informationen, aber auch Kriminalität (6,1 Prozent) sowie berufliches Fehlverhalten (5,5 Prozent) finden im Bericht Erwähnung. Diesen wird bei den Anfragen aus Deutschland jedoch nur eine geringe Rolle zuteil.

Inhaltskategorien Ersuchung um Entfernung aus den Suchergebnissen EU und Deutschland
Inhaltskategorien Ersuchung um Entfernung aus den Suchergebnissen EU und Deutschland (Bild: Google)

Facebook Spitzenreiter

Mit 16.623 Anfragen lag Facebook an der Spitze der Websites, bei denen entsprechende Verlinkungen gelöscht werden sollten – mit 6.846 Entfernungen ist Google dem jedoch ebenfalls in weniger als der Hälfte der Fälle nachgekommen. Gleiches Bild in Deutschland: 3.391 Ersuchungen ist Google 1.585 Mal nachgekommen.