Verbraucherschutz: Rossmann vergleicht Amazon Marketplace mit Darknet

Fabian Vecellio del Monego
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Verbraucherschutz: Rossmann vergleicht Amazon Marketplace mit Darknet
Bild: Handelsblatt

Raoul Roßmann, Chef der deutschen Drogeriemarkt-Kette Rossmann, fordert in einem Gespräch mit dem Handelsblatt eine strengere Regulierung des Amazon Marketplace. Viele dort verkauften Kosmetikartikel genügen nicht den Qualitätsauflagen, zu deren Einhaltung deutsche Händler gesetzlich verpflichtet seien.

Viele Kosmetikprodukte mangelhaft

Hintergrund des Kommentars ist ein von Rossmann, dm und Douglas initiierter Test verschiedenster im Amazon Marketplace vertriebener Kosmetikprodukte. Das Testinstitut Sefiro hatte dabei bei 24 sogenannten Top-Sellern insgesamt 93 Beanstandungen festgestellt. Dazu gehörten unter anderem Gesichtsmasken, Sonnenschutzlotionen und Haarwuchsmittel. Ein Produkt war so stark mit pathogenen Keimen belastet, dass die zuständigen Behörden informiert und der Artikel von Amazon aus dem Handel genommen werden musste. Lediglich zwei der getesteten Kosmetika seien in Deutschland uneingeschränkt verkehrstüchtig gewesen.

Der Rossmann-Chef äußerte sich diesbezüglich empört: Es könne nicht sein, dass Drogeriemarktketten jegliche angebotenen Kosmetikartikel umfassend prüfen müssten, Amazon aber zu keinerlei Haftung verpflichtet sei. Man handle in einem „praktisch […] rechtsfreie[n] Raum“: „Das ist skandalös, was wir zum Teil auf dem Amazon Marketplace gefunden haben, das ist ja fast wie im Darknet“, beschwerte er sich. Nun fordert er gemeinsam mit dm und Douglas unter anderem mit einem Brief an Bundesjustiz- und -verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) neue gesetzliche Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb.

Amazon als Vermittler bislang nicht haftbar

Der amerikanische Onlineversandhändler erwidert auf Nachfrage, dass die Sicherheit der Kunden oberste Priorität habe. Demnach müssten sich alle Marketplace-Anbieter an lokale Verkaufsbedingungen halten. Falls nötig, gehe Amazon proaktiv vor, um unsichere Produkte aus dem Sortiment zu streichen. Zudem hätten Kunden stets die Möglichkeit, mangelhafte Artikel zurückzusenden. Rossmann selbst nutzt Amazon als Vetriebsplattform seit 2017.

Die grundsätzliche Problematik ist jedoch, dass sich der Online-Versandhändler, der sein Angebot an Kosmetikprodukten zuletzt stark ausgebaut hat, nur als Vermittler zwischen Verkäufern und Kunden sieht. Da erstere häufig aus dem Ausland agieren, sind der deutschen Justiz oftmals die Hände gebunden. Diese Konstellation war es auch, die dazu führte, dass ein Groß der auf Amazon vertretenen chinesischen Anbieter jahrelang keine Umsatzsteuer abführte. Hier griff der Staat letztendlich durch und verabschiedete ein Gesetz, nach dem ab 2019 auch vermittelnde Händler für Steuerhinterziehung haftbar gemacht werden können.

Von Seiten der deutschen Drogerieketten wünscht man sich nun ein ähnlich resolutes Vorgehen bezüglich des Verbraucherschutzes. Eine Antwort des Ministeriums steht noch aus.