Intel-CPU-Roadmap: Alder Lake ist offizieller Nachfolger von Lakefield

Volker Rißka
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Intel-CPU-Roadmap: Alder Lake ist offizieller Nachfolger von Lakefield
Bild: Intel

Im Rahmen des Architecture Day 2020 hat Intel seine CPU-Roadmap aktualisiert. Zwischen den bisherigen Kategorien mit kleinen auf der einen und großen Kernen auf der anderen Seite werden fortan die Hybrid-Lösungen platziert. Lakefield ist bereits im Markt, Alder Lake bestätigt Intel offiziell als dessen Nachfolger.

Damit bestätigt und zerstreut Intel letzte Gerüchte im Markt zugleich. Diese hatten die Befürchtung, dass Alder Lake jede klassische Core-Generation ersetzen könnte, also auch reine Prozessoren, wie sie aktuell in Form von Comet Lake-S im Markt zu finden sind. Der spekulierte maximale Aufbau von bis zu 16 Kernen, davon bis zu acht kleine und bis zu acht große, hatten diese Spekulation ausgelöst.

Doch Alder Lake soll lediglich das anvisierte Spektrum von Lakefield deutlich erweitern, erklärt Raja Koduri als Chef der Architektursparten im Rahmen einer Präsentation am Dienstag gegenüber ausgewählten Pressevertretern. Zum Einsatz kommen die neuen CPU-Kerne Golden Cove sowie Gracemont – Alder Lake verbindet also alles, was im Jahr 2021 an neuen CPU-Architekturen eingeführt wird. Der Fahrplan für die bisher geplanten Lösungen bleibt unverändert.

Hybride Lösungen im Baukastenprinzip

Intel gab über die These Client 2.0 einen Ausblick, wie das hybride Modell in Zukunft aussehen könnte. Die Vision zeigt ein Baukastenprinzip: Je nach Marktbereich wird mal der CPU-Teil angepasst, für den nächsten die GPU vergrößert, in einem anderen die Media- und AI-Features ausgebaut. In diese Richtung steuert Alder Lake laut den Gerüchten über eine Vielzahl an möglichen Kern-Kombinationen gepaart mit unterschiedlich starker GPU bereits, über Anpassungen am I/O-Bereich sowie weitere Möglichkeiten ist bisher noch nichts bekannt.

ComputerBase hat die Informationen im Rahmen des Architecture Day 2020 von Intel vorab unter NDA erhalten. Eine Einflussnahme des Herstellers auf die Berichterstattung fand nicht statt, eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestand nicht. Einzige Vorgabe war der frühestmögliche Veröffentlichungstermin.