Schenker Vision 15 im Test: Fazit

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Update Volker Rißka (+1)
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Das Schenker Vision 15 auf Basis von Intels Referenzplattform „Bishop County“ ist ein hochwertig verarbeitetes, mit vielen Anschlüssen und gutem Display ausgestattetes Notebook, das die verbaute Tiger-Lake-CPU auch bei hoher TDP von 40 Watt ausreichend kühlen kann. Dank großem 73-Wh-Akku fallen die Akkulaufzeiten für ein 15,6-Zoll-Notebook sehr gut aus und im 28-Watt-Profil bleibt das System selbst unter Dauerlast quasi unhörbar. Positiv zu bewerten ist auch die Wahl, die der Anbieter Kunden im Online-Shop bei der SSD lässt, alle anderen Ausstattungsmerkmale sind hingegen vorerst gesetzt.

Dass sich das System per se keinen großen Schnitzer leistet, wobei 256 GB Speicherplatz ab Werk mittlerweile schnell knapp bemessen sind, liegt daran, dass es sich an Intels Evo-Vorgaben hält, auch wenn das Evo-Zertifikat durch Intel noch aussteht.

Mit 15,6 Zoll ist das helle IPS-Touch-Display groß, die Mobilität deshalb eingeschränkt. Die maximale Leistung auf dem Schreibtisch bietet es mit Tiger Lake auch bei hoher TDP dennoch nicht, auch weil Evo die dGPU untersagt. Auf der anderen Seite fördern die Laufzeiten die Mobilität. Die Kombination aus „U-CPU“ ohne dGPU und 15,6 Zoll hat ihre Vorzüge, aber nicht für jedermann. Und sie hat in diesem Fall auch ihren Preis.

Mindestens 1.400 Euro gilt es für das Schenker Vision 15 aufzubringen, der Markt hält da bereits zahlreiche Alternativen mit H-CPUs und dGPUs bereit. Um das Notebook ab Verfügbarkeit gegen Ende Januar über einige Jahre hinweg ohne Speicherplatzprobleme nutzen zu können, sollte das 256 GB große Laufwerk allerdings direkt aufgerüstet werden. Der Aufpreis für eine größere SSD ist im Konfigurator bei Schenker zum Glück gering, der Kunde hat hier eine breite Wahl. Positiv sticht hervor, dass immer 16 GByte LPDDR4X verbaut sind – der Speicher ist verlötet, später aufrüsten nicht möglich.

ComputerBase hat das Vision 15 von Schenker Technologies leihweise unter NDA zum Testen erhalten. Die einzige Vorgabe war der frühestmögliche Veröffentlichungszeitpunkt, der allerdings nicht gehalten werden konnte. Eine Einflussnahme des Herstellers auf den Testbericht fand nicht statt, eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestand nicht.

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