HTC Vive Pro 2 im Test: Fazit

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David Pertzborn
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Lohnt sich der Griff zur HTC Vive Pro 2? Diese Frage soll aus zwei verschiedenen Perspektiven beantwortet werden: Einmal aus der Sicht eines Inhabers eines älteren VR-Systems mit Lighthouse-Tracking und einmal aus Sicht eines Interessenten ohne kompatibles Ökosystem.

Für Lighthouse-Inhaber ein deutliches Upgrade

Wer schon ein älteres VR-Headset mit Lighthouse-Tracking, beispielsweise die erste HTC Vive, besitzt, eventuell schon Zubehör sein Eigen nennt und eine passende Grafikkarte mitbringt, erhält für 799 Euro mit der Vive Pro 2 definitiv ein deutliches Upgrade. Insbesondere die Darstellungsqualität ist seit der ersten Generation VR-Headsets massiv angestiegen. Allein Half Life: Alyx (Test) ist spielerisch und visuell ein Meisterwerk, für das es sich lohnt, eine moderne, hochauflösende VR-Brille zu testen. Ein weiteres Genre, das wie kein anderes von der hinzugewonnenen Auflösung profitiert, sind Simulatoren. Wenn der eigene PC flüssige Frameraten in Microsofts Flight Simulator (VR-Benchmarks) schafft, ist der Blick mit der HTC Vive Pro 2 auf das virtuelle New York atemberaubend.

Doch das ist quasi schon die Überleitung hin zur Frage, welches ohne Blick auf ein bestehendes Ökosystem das beste VR-Headset ist.

Die Wolkendarstellung ist nahezu fotorealistisch
Die Wolkendarstellung ist nahezu fotorealistisch

In Summe nicht besser als die Valve Index

Sollte HTC das Problem mit der Unschärfe bei der Vive Pro 2 in den Griff bekommen und vielleicht auch noch die Kompatibilität mit älteren GPUs verbessern (ob HTC wohl weiß, dass es aktuell gar nicht so einfach ist, an eine moderne Grafikkarte zu kommen?), könnte die Vive Pro 2 als bester Allrounder aus dem Test gehen. Die HP Reverb G2 muss beim Tracking deutlich Federn lassen und leidet weiterhin unter technischen Problemen, die Valve Index (Test) kann bei der Auflösung einfach nicht mithalten. Wenn nur nicht das merkwürdig flache Sichtfeld der Vive Pro 2, der schlechte Sweetspot und die mittelmäßigen Kopfhörer wären. In all diesen Bereichen kann mühelos die Valve Index punkten. Beim Zubehör hingegen wieder HTC.

Damit gibt es an dieser Stelle leider keine klare Entscheidung, sondern die Erkenntnis, dass es mit der HTC Vive Pro 2 und der Valve Index zwei High-End-VR-Headsets mit Stärken und Schwächen gibt, die zu einem hohen Preis jeweils sehr viel liefern. Eine eierlegende Wollmilchsau ist keine.

Die HP Reverb G2 hat demgegenüber einen deutlich schwereren Stand. Mehr dazu jedoch in einem kommenden Rückblick auf das wohl polarisierendste PC-VR-Headset des letzten Jahres.

VIVE Pro 2
VIVE Pro 2 (Bild: HTC)

Drei Absätze zu zu kurzen Fristen

Mit der Besprechung der HTC Vive Pro 2 ist dieser Artikel ausnahmsweise noch nicht ganz vorbei, denn es gibt noch einen ganz anderen Anlass zu Kritik: die Testmodalitäten. Dass Fristen kurz gesetzt werden, ist der Redaktion bekannt und sie zu meistern, gehört zum Job. Das Testmuster der HTC Vive Pro 2 wurde allerdings weniger als 48 Stunden vor Fall des Embargos zugestellt und das entspricht nicht der branchenüblichen Definition von „kurzer Frist“.

ComputerBase hatte sich deshalb dafür entschieden, zum Fall des Embargos erst einmal nur einen ersten Eindruck zu liefern, denn für ein handfestes Urteil blieb viel zu wenig Zeit. Ein NDA nicht einzuhalten, fällt jedoch nie leicht. Und viel Zeit blieb auch im Anschluss nicht, denn die Leihfrist war ebenso kurz gesteckt. Dass am Tag, an dem die Leihfrist endet, ein Software-Update erschien, das zumindest bei manchen Testern den kompletten Bildeindruck noch einmal geändert hat, führt den von HTC auf Tester ausgeübten Stress letztendlich vollständig ad absurdum. Fundierte Tests benötigen Zeit, auch HTC sollte Testern diese Zeit einräumen.

Wenn der Hersteller dann auch noch an der Software feilt, ist das am Ende gleich doppelt auch in seinem Interesse. Ohne Vive Pro 2 in der Redaktion gehen die kommenden Updates jetzt nämlich an ComputerBase vorbei.

ComputerBase wurde die Vive Pro 2 leihweise von HTC für den Test zur Verfügung gestellt. Eine Einflussnahme des Herstellers auf den Testbericht fand nicht statt, eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestand nicht. Es gab ein NDA mit einem frühestmöglichen Veröffentlichungstermin.

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