Zero-Rating: Bundesnetzagentur untersagt StreamOn und Vodafone Pass

Update 2 Nicolas La Rocco
342 Kommentare
Zero-Rating: Bundesnetzagentur untersagt StreamOn und Vodafone Pass
Bild: Deutsche Telekom

Die Bundesnetzagentur hat heute die Vermarktung der Zero-Rating-Angebote „StreamOn“ der Deutschen Telekom und „Vodafone Pass“ untersagt. Bereits ab Juli muss die Vermarktung für Neukunden eingestellt werden, während für Bestandskunden eine Frist bis Ende März 2023 gilt. Die BNetzA rechnet mit positiven Auswirkungen.

Die Untersagung der Vermarktung beider Zero-Rating-Angebote folgt auf eine Entscheidung des Europäische Gerichtshofs vom 2. September 2021, wonach „StreamOn“ der Deutschen Telekom und „Vodafone Pass“ mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar sind. Weil der Gerichtshof den Grundsatz der Gleichbehandlung als allgemeines Gleichbehandlungsgebot versteht, untersagt er sowohl technische als auch tarifliche Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Verkehrsarten innerhalb eines Tarifs.

Bei den Zero-Rating-Optionen wie sie die Deutsche Telekom und Vodafone anbieten wird der Datenverkehr hingegen dadurch ungleich behandelt, dass bestimmte Dienste und Anwendungen wie Musik-, Videostreaming- und Social-Media-Apps im Unterschied zu allen übrigen Diensten und Anwendungen nicht auf das im Tarif inkludierte Datenvolumen angerechnet werden und damit unbegrenzt nutzbar sind.

Keine Neuvermarktung von Zero-Rating ab 1. Juli

Konkret hat die Bundesnetzagentur entschieden, dass die Neuvermarktung von „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ bis zum 1. Juli 2022 einzustellen ist. Die beiden Zero-Rating-Optionen sollen dann über keinen Vertriebskanal mehr buchbar sein. Auch Bestandskunden sind von der Entscheidung betroffen, erhalten aber eine längere Frist.

Frist für Bestandskunden bis Ende März 2023

Im Bestandskundengeschäft muss die Vermarktung bis Ende März 2023 eingestellt werden. Die Bundesnetzagentur erklärt die in diesem Fall längere Frist damit, dass diese angesichts der großen Anzahl von Bestandskunden erforderlich sei, auch um einen verbraucherfreundlichen Übergang auf andere Tarife zu ermöglichen.

Bundesnetzagentur erwartet mehr Datenvolumen

In letzterem Punkt erwartet die Bundesnetzagentur nach der heutigen Entscheidung positive Auswirkungen. Es sei zu erwarten, dass sich der Trend zu Tarifen mit höheren Datenvolumina und günstigeren Mobilfunk-Flatrates beschleunigen wird, so die Bundesnetzagentur. Angemerkt wird zudem, dass Flatrates im Festnetz bereits seit längerer Zeit weit verbreitet seien, während dies im Mobilfunk bisher noch nicht der Fall sei.

Nutzt du StreamOn oder Vodafone Pass?
  • Ich bin bei der Telekom und nutze StreamOn
    24,2 %
  • Ich bin bei der Telekom und nutze StreamOn nicht
    15,4 %
  • Ich bin bei Vodafone und nutze den Vodafone Pass
    14,8 %
  • Ich bin bei Vodafone und nutze den Vodafone Pass nicht
    11,7 %
  • Ich bin weder bei Telekom noch Vodafone
    33,9 %

ComputerBase hat bei der Deutschen Telekom und Vodafone Stellungnahmen zur Entscheidung der Bundesnetzagentur angefragt und wird den Artikel bei entsprechender Verfügbarkeit aktualisieren.

Update

Vodafone erklärte auf Nachfrage in einer ersten Stellungnahme: „Wir analysieren derzeit die Anordnung der BNetzA bezüglich der Einstellung der Vodafone Pässe und werden im Anschluss über weitere Schritte informieren. Aktuell bleibt für unsere Kunden alles wie gehabt.

Update

Gegenüber Golem erklärte die Deutsche Telekom: „Wir bedauern das Einstellen des Zero-Rating-Angebots für rund vier Millionen zufriedene Nutzer und die nahezu 500 Stream-On-Partner sehr. Die nächsten Maßnahmen für weitere Kundengruppen sind bereits in Vorbereitung.