MwSt. an Kleinunternehmer ausbezahlt: Wie gehts weiter?

Khaotik

Captain
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Hallo Zusammen,

meine Frage bezieht sich auf meine aktuelle Arbeitssituation. Diese möchte ich kurz erläutern. Ich bin hauptsächlich Student und arbeite seit letztem Herbst in unserer Gemeinde als Forstarbeiter mit einem anderen Kollegen zusammen. Dabei treten wir als Rechnungssteller (Auftragnehmer) auf. Die Gemeinde stellt hierbei den Auftraggeber dar.
Abgerechnet wird auf Stundenbasis.
Soweit so gut. Bei der letzten Rechnung ist und allerdings die ausgewiesene MwSt. (19%) aufgefallen.
Hier ein Beispiel zur Verdeutlichung: Ich habe 50 Stunden zu einem Studensatz von 14€ gearbeitet, was einen Gesamtbetrag von 700€ ergibt. 19% davon wären 133€. Dies ergibt einen Rechnungsbetrag von 833€. Und diese 833€ wurden mir nun auch ausbezahlt.
Jetzt ist es so, das die Gemeinde selbst nicht Umsatzsteuerabführungspflichtig ist. Da ich ja als Kleinunternehmer (Verdienstgrenze liegt ja bei irgendwas um die 18.000€) keine Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer in Rechnung stellen darf, weiß ich nun nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Aufgefallen ist das erst jetzt, als ich die Rechnung näher angesehen habe. Wir haben immer nur die Stunden händisch erfasst und am Schluss abgegeben. Die Rechnung selbst wurde dann von der Gemeindeverwaltung verfasst. Wir mussten diese zum Schluss nur unterzeichnen.

Wie muss ich denn hier weiter verfahren? MwSt. an die Gemeinde zurückzahlen oder muss ich jetzt eine Umsatzsteuererklärung machen?
Was könnte denn auf mich zukommen, wenn ich hier nichts mache und die MwSt. behalte? Wäre im Endeffekt ja Steuerbetrug.

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen. Falls ihr noch Infos braucht, fragt gern.


Grüße
 
Afaik kannst du als Kleinunternehmer mit weniger als 18.500€ Umsatz p.a. die darin enthaltene Umsatzsteuer für dich behalten. Diese musst du nicht an das Finanzamt abführen.
Die Umsatzsteuer darf m.E. hierfür auf der Rechnung ausgewiesen werden. Du darfst selbst nur keine Vorsteuer in Abzug bringen.
 
Als Kleinunternehmer kriegt man Rechnungen wo die MwSt. seperat ausgewiesen wird z.b. wenn man Ware bestellt, hier muss dann auch der volle Betrag bezahlt werden, aber man darf keine Rechnung schreiben bei der die 19% MwSt. seperat aufgeführt wird. Man schreibt quasi nur Rechnungen über den Bruttobetrag. Der Rest erfolgt beim Kleinunternehmer dann über die Steuererklärung.

http://www.kleinunternehmer.de/rechnungsstellung.htm
 
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Die MwSt musst du zurückzahlen, oder alternativ ans Finanzamt abführen.
Dann bist du USt Steuer Pflichtig und kannst selbst auch Vorsteuer geltend machen. Auch als Kleinunternehmer.

Dein Finanzamt berät dich. Nichts gegen das Board hier, aber in Steuer Sachen lieber beim Finanzamt fragen, da hast du Rechtssicherheit.
(Auf keinen Fall darfst du die MwSt, richtig USt, behalten, das gibt Ärger ohne Ende, glaube mir, ich weiß wovon ich rede.......)

Ich bin selbst ein Selbstständiger und weiß daher wovon ich schreibe.
 
Ich wuerd mich auch an einen Fachmann/Finanzamt wenden, vorallem weil das ganze Konstrukt hier in meinen Augen hoechst fragwuerdig ist.

Wenn du selbststaendig bist, musst du deine Rechnungen selber verfassen und selber einreichen bei deinem Auftraggeber. Und du bist derjenige, der die Rechnung stellt und dafuer verantwortlich ist, was darin steht.

Das geht nicht, dass dein Auftraggeber sich selber die Rechnung stellt. Dann waerst du ja Angestellter, wenn du einfach ne Lohnabrechnung bekommen wuerdest. Ins Besondere interessant, dass der Auftraggeber hier die oeffentliche Hand ist, die mutmasslich Leute als Scheinselbststaendige beschaeftigt und sich Sozialabgaben spart.
 
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Nun, Scheinsellbstständige, böse Anschuldigung. Nein. Es ist auch kein Problem dass die Gemeinde Arbeiten an Freelancer heraus gibt.

Fehler ist hier, sie hat die USt dazu gerechnet und mit ausbezahlt.
(Auch kein Problem wenn du Selbständig bist. Du führst sie ans Finanzamt ab.)

Problem ist dass du nicht USt pflichtig bist, ergo bezahlst du die USt zurück und weißt den Auftraggeber darauf hin dass du Kleinunternehmer gemäß §19 UStG bist ODER aber du wirst USt pflichtig und bezahlst die 19 % ans Finanzamt.

Vorteil wäre du kannst bei geschäftlichen Anschaffungen und Kosten die dir in Rechnung gestellte UST, für dich Vorsteuer, abziehen.
Nachteil ist größerer Buchführungsaufwand.

Du musst für dich abschätzen was besser ist, ich denke in deinem Fall Kleinunternehmer nach §19 UStG, also USt return to sender.
 
Das fuehrt hier eh zu weit, das einfachste wird sein, mit dem Sachbearbeiter bei der Gemeinde zu sprechen und die MwSt zurueck zu ueberweisen.

Ich finds nur sehr seltsam, dass man als Unternehmer die Rechnung vom Auftraggeber schreiben laesst und lediglich einen Stundenzettel abgibt. Das klingt doch alles nach Angestelltenverhaeltnis oder meinst du nicht? Sonstige Kennzeichen (andere Auftraggeber, Weisungsgebundenheit usw usf sind hier ja eh nur Spekulation...)

Ich gehe mal davon aus, dass du selber deine Rechnungen schreibst. Haben ich und Bekannte damals auch gemacht zu Studentenzeiten.

Fehler ist hier, sie hat die USt dazu gerechnet
Fuer die Rechnungsstellung ist doch nicht der Auftraggeber verantwortlich sondern der Auftragnehmer? Der Auftraggeber bezahlt genauso, wie es auf der Rechnung des Auftragnehmers steht oder bittet um eine korrekte Rechnung, falls er etwas zu beanstanden hat. In dem Fall hat also offiziell Khaotik eine falsche Rechnung gestellt (schliesslich wurde sie ja von ihm unterschrieben).

EDIT: Insofern auf jeden Fall an die Gemeinde zurueck ueberweisen, sollen die sich damit rumschlagen, wie sie das alles zurueckbuchen :p
 
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Ich würd der Gemeinde einfach eine neue Rechnung über den Gesamtbetrag stellen und fertig. Die alte Rechnung verschwinden lassen ;)

Natürlich in Absprache mit der Gemeinde, da du dich offensichtlich mit der Rechnung geirrt hast :p
 
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Ein wenig strange ist es schon. Aber du hast Recht, das beste MwSt zurück überweisen, Sachbearbeiter auf den fehler aufmerksam machen und gut sit.
 
Eine neue Rechnuing über den Gesamtbetrag geht nicht, denn die Gemeinde wird sich die Vorsteuer vom Finanzamt wiederholen.

Die Gutschrift bzw. Rückzahlung ist der einfachste Weg.

Auch einfach zur Umsatzsteuer zu optieren geht nicht, denn man ist an seine Entscheidung 5 Jahre gebunden.
 
miac schrieb:
Eine neue Rechnuing über den Gesamtbetrag geht nicht, denn die Gemeinde wird sich die Vorsteuer vom Finanzamt wiederholen.

Kommt auf die Gemeinde darauf an, vielleicht kann man sich auch auf einen anderen Betrag einigen. Die sind sich ja sicherlich nicht unbekannt. Am Ende ist es am einfachsten wenn eine Rechnung ohne USt auf der Gemeinde aufliegt und man sonst nichts machen muss.
 
Ich werde die Tage mal mit unserem Bürgermeister reden, wie wir die Situation am Besten lösen können. Danke schonmal euch für die zahlreichen Antworten! :)
 
linkser schrieb:
Ich wuerd mich auch an einen Fachmann/Finanzamt wenden, vorallem weil das ganze Konstrukt hier in meinen Augen hoechst fragwuerdig ist.

Wenn du selbststaendig bist, musst du deine Rechnungen selber verfassen und selber einreichen bei deinem Auftraggeber.

Der Rat mit dem Finanzamt ist absolut richtig, die helfen Dir, damit das richtig läuft. Die Aussage mit dem Rechnung schreiben, ist aber quatsch. Ich habe schon einiges als Freelancer gemacht, z.B. Fachartikel in Zeitschriften veröffentlicht und einige Vorlesungen an verschiedenen Hochschulen gehalten. Sowohl bei den Verlagen als auch bei den Hochschulen ist es eher der Regelfall, dass diese eine Rechnung bzw. Gutschrift schicken. Das ist völlig legitim und hat mit Scheinselbständigkeit überhaupt nichts zu tun.


Edit: Ach ja, ich bin allerdings auch vorher immer gefragt worden, ob mein Honorar umsatzsteuerpflichtig behandelt werden soll oder nicht. Ich verzichte da auch wegen der Kleinunternehmerregelung darauf. Geht immer nur um kleine Summen und da habe ich keine Lust auf den Mehraufwand in Sachen Verwaltung.
 
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hallo7 schrieb:
Kommt auf die Gemeinde darauf an, vielleicht kann man sich auch auf einen anderen Betrag einigen.
Nee, das sind automatisierte Vorgänge. Die müssen ja auch buchen.

Wenn es kleine Beträge sind, schaut das Finanzamt vielleicht weg, aber richtig ist das nicht. Die müssen die Rechnung stornieren und korrekt einpflegen.
 
Bei der USt? Never, die sind da gnadenlos und wenn nur um Cent Beträge geht.
Problem ist nämlich dass das Finanzamt der Gemeinde die Umsatzsteuer zurückzahlt bzw mit USt Schuld verrechnet. Daher MUSS die USt wieder zurückfließen. Merke USt ist immer ein "Durchgangsposten".
 
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