Reklamation über 8 Wochen her? Entschädigung möglich?

ich würde jetzt ein Schriftstück aufsetzen und würde schreiben das ich hiermit vom Kaufvertrag zurücktrete!

Du schreibst die Gründe:

da das Gerät fast neu war kann man davon ausgehen das der Mangel bereits beim Kauf bestand,

der Händler hat also seinen Teil des Kaufvertrages (ein fehlerfreies Gerät liefern) nicht erfüllt,

und eine versprochene Nachbesserung hat leider auch nicht zum Erfolg geführt!

Dann schreibst noch deine Bankverbindung drauf und setzt eine Frist von einer Woche für die Rückzahlung!

DaTUM, Ort, Unterschrift

Du nimmst einen Zeugen mit und drückst das dem Mitarbeiter im Mediamarkt in die Hand!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mit einer Frist von 10 Werktagen ist man relativ sicher. Eine Woche sprich 5 Werktage ist vermutlich zu kurz.
Und alles schriftlich mit Empfangsbestätigung z.B. Kopie des Schreibens mit Eingangsstempel und/oder Unterschrift.
So habe ich das zumindest damals gemacht.

Die Frage, die ich wie gesagt nicht beantworten kann, ist, ab welcher Wartezeit eine solche Maßnahme bei einem Tablet ok ist.

@jbauer
"http://www.frag-einen-anwalt.de/Wandlung-eines-defekten-Fernsehgeraets-Restwert-nach-3-Jahren--f206031.html"

Die Zeit, die man das Gerät problemlos nutzen konnte, wird vom Wert abgezogen.
Bei meinem Fall wurde die Nutzung der Grafikkarte auf drei Jahre angesetzt. (Abschreibungszeitraum bei Computerkomponenten)
Ich glaube, bin aber nicht sicher, es war also der Kaufpreis geteilt durch die Anzahl der 36 Monate mal der Anzahl der genutzen Monate die bei mir abgezogen wurden.
Ist schon ne Weile her und die Unterlagen habe ich nicht mehr.

Wie auch schon erwähnt, ich bin kein Jurist. Ich übernehme keine Garantie, dass das was ich schreibe auch korrekt sein muss.

Aber eines ist auch klar, man muss sich nicht alles gefallen lassen.

Cunhell
 
Heute war ich bei MM und konnte nicht glauben was passiert ist.

Als ich gefragt habe was mit dem Tab ist wurde mir gesagt, es sei da aber wird nochmal zu Samsung geschickt da auf dem Schreiben folgendes steht: http://fs5.directupload.net/images/170116/w42cxik5.png

Ist das jetzt ein Witz? Auf dem Schreiben steht irgendwas wegen technischen Problem wobei oben im Eingang steht schrammen im Display?
Was soll ich nun machen? Werde wohl wieder mehrere Wochen warten müssen und ggfz nimm ich mir einen Anwalt. Kaufe mir ein Tab für 500 Euro wo nach nichtmal 6 Monaten die Knöpfe kaputt gehen, reklamiere es und bekomme das Tab wieder mit tief zerkratzen Kratzer im Display...
 
Samsung lehnt die Schrammen im Display als Garantiegrund ab.
Die Schrammen hat das Reparaturzentrum vom Mediamarkt verursacht, warum sollte das Samsung auf Ihre Kosten reparieren.
Bleib am MediaMarkt dran die haften für den Schaden. (Hoffe du hast einen Beleg das das Tablet ohne Beschädigungen war)
 
Nicht direkt, dort steht Zustand geb.

Aber der Kollege dort am Service hat mir schon des öfteren bezeugen können das das display bzw ganze Gerät im perfekten zustand war als ich das bei Ihm abgegeben habe. Wenn Mängel bekannt wären hätte man das sonst notiert.
 
@cunhell Danke für den link,

5654 schrieb:
Nicht direkt, dort steht Zustand geb.
"Gebraucht" aber nicht "beschädigt", also solltest du dir imho keine Sorgen machen müssen. Ich würde jetzt etwas in der folgenden Art aufsetzen:

Sehr geehrte MMMenschen,

am Datum1 habe ich bei Ihnen ein Tablet(genau beschreiben), dies wies seit dem Datum2 folgenden Defekt auf(bescheiben), den ich umgehend am Datum3 reklamiert habe, worauf sie das Gerät zur Reparatur am Datum4 annnahmen. Am Datum5 erhielt ich das Gerat zurück, allerdings war die Reparatur erfolglos, dazu wurde das Gerät von Ihnen am Display beschädigt, weswegen das Gerät zur weiteren Nachbesserung bei Ihnen verblieb. Da das Gerät bis heute immer noch nicht repariert ist, ist das für mich nicht mehr hinnehmbar. Deswegen setze ich Ihnen zur erfolgreichen Nachbesserung eine Frist bis zum 29.01.2017, danach werde ich von meinem Recht zur Rückabwicklung des Kaufes Gebrauch machen.

Mit freundlichen Grüßen, ...

Schreiben erhalten am: Unterschrft und Stempel

Das druckst du zwei mal aus, lässt ein Exemplar dem MM da, das andere lässt du dir Unterschreiben und abstempeln un nimmst es wieder mit. Am besten nimmst du dir noch einen Zeugen mit. Alternativ kannst du auch ein Einschreiben (mit Rückschein) verschicken.

An der Stelle betone ich aber auch noch einmal ausdrücklich, dass ich Laie bin und du für kompetente Rechtsberatung einen Anwalt aufsuchen solltest. Ich habe nur geschrieben, was und wie ich als Laie jetzt tun würde.

ps. hier noch ein link, wo das alles ganz gut erklärt wird.
 
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