Neues Notebook Mängel (Rückgaberecht bzw Austausch möglich?)

thatsit1

Newbie
Registriert
Juni 2017
Beiträge
4
Guten Tag allerseits,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe mir vor ein paar Tagen ein neues Notebook online gekauft.

Vor ein paar Tagen ist mir aufgefallen das der Rahmen auf der einen Seite ganz leicht "absteht". Man muss schon genau hinschauen, aber für ca. 1200Euro möchte ich nicht so einen Mängel an meinem Gerät haben. Dazu habe ich die Befürchtung das in einer gewissen Zeit diese Lücke größer werden könnte o.ä.

Ich kann ja innerhalb von 14 Tagen mein Gerät zurück schicken. Ich würde gerne das gleiche Notebook wieder haben.

Was ist meine beste Option? Kann der Händler sagen das es meine Schuld war? Wie gesagt es ist kaum zu sehen und ist mir erst vor ein paar Tagen aufgefallen.

Meine Überlegung war das ich es zurück schicke, den Mangel als Grund angebe und dafür ein neues Notebook erstattet bekomme. Ist dies möglich?
 
Ich würde sagen hier greift die klassische Mängelgewährleistung. Hier muss der Händler nachbessern, also eine Ersatzlieferung vornehmen.
 
Weil er sich unsicher ist.

Der Händler wird dir nicht unterstellen, dass es deine Schuld war. Es gibt auch keine Schuldfrage, da gewisse Fertigungstoleranzen vorhanden sind. Es kann also sein, dass bei deinem zweiten Gerät es entweder noch schlimmer ist, oder du irgendetwas anderes finden wirst was dich optisch oder akkustisch stört (Spulenfiepen).

Du kannst dem Händler deutlich aber freundlich(!) sagen, dass das Notebook von der Optik deinen Ansprüchen für den Preis von 1200 EUR nicht genügt und du es deshalb zurückschickst. (Genau genommen brauchst du überhaupt keinen Grund nennen.) Dann könntest du fragen ob sie dir ein zweites Notebook schicken könnten und vielleicht auch vorher anschauen könnten, bevor sie es dir zusenden (vielleicht kommst du ihnen auch entgegen und übernimmst die Rücksendekosten oder ähnliches).

Grüße
 
Baxxter schrieb:
Ich würde sagen hier greift die klassische Mängelgewährleistung. Hier muss der Händler nachbessern, also eine Ersatzlieferung vornehmen.

Also ein neues Gerät oder wird es repariert?

Ich poste gleich mal ein Bild. Vielleicht übertreibe ich ja. Aber man merkt schon einen leichten Flex wie der Rahmen absteht und 1-2mm Spielraum hat zum "eindrücken".
 
Händler kontaktieren, die Rahmensache erwähnen, dir ein neues senden lassen und happy sein ;)
 
Wie man schlecht erkennen kann steht der Rahmen leicht ab und hat einen Flex. Wenn man gegendrückt geht der in die richtige Position zurück.

Auf der anderen Seite des Notebooks steht er nicht ab und weist keine Mängel auf. Würde das Notebook die Hälfte kosten, könnte man drüber hinwegsehen..

Wölbt sich nach außen

schlecht.jpg

Auf der anderen Seite ohne Mängel

gut.jpg
 
Auf den Fotos erkennt man nur schlecht wie groß dein 'Spalt' wirklich ist.
Mir ist aber nicht bekannt, daß es vorgeschriebene Spaltmaße beim Notebook gibt.

Wenns dir nicht gefällt, dann einfach zurückgeben wegen "nicht gefallen".
...ja die Spaltmaße gefallen dir halt nicht ;-)
Ob man die als Mängel werten muß, bleibt wohl eher subjektiv.
 
Wenns dich stört, mach nen Widerruf... Fertig - dafür Bedarf es keiner Begründung.
Schadensersatz für eine Nutzung die über die Prüfung der Ware hinaus geht, z.B: Zerreißen von Anleitungen, kann er nachträglich gelten machen. Das ist alles gesetzlich geregelt und bedarf keiner Diskussion.
 
Zuletzt bearbeitet:
XMenMatrix schrieb:
Wenns dich stört, mach nen Widerruf... Fertig - dafür Bedarf es keiner Begründung.
Schadensersatz für eine Nutzung die über die Prüfung der Ware hinaus geht, z.B: Zerreißen von Anleitungen, kann er nachträglich gelten machen. Das ist alles gesetzlich geregelt und bedarf keiner Diskussion.

Danke. Dann rufe ich am Montag da mal an. (Campuspoint)
 
Von deinem 14-tägigen Rückgaberecht kannst du uneingeschränkt und ohne Angabe von Gründen Gebrauch machen. Danach greift die Herstellergarantie bzw. 12-monatige Gewährleistungspflicht der Händlers. Bei der Gewährleistungspflicht muss die ersten 6 Monate der Händler nachweisen können, dass das Gerät bei Verkauf einwandfrei war, die letzten 6 Monate muss der Kunde nachweisen, dass das Gerät mangelhaft ausgeliefert wurde.

Ich kann auf den Fotos ehrlich gesagt kein gravierendes Spaltmaß erkennen. Aber das musst du selber wissen. Vielleicht hat deine Ersatzlieferung wieder einen Mangel. In solchen Fällen ist es immer besser das Gerät im Handel zu erwerben, da kannst du es vorher genau unter die Lupe nehmen.
 
Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate, btw.
 
Baxxter schrieb:
Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate, btw.

Ja stimmt. Für den Kunden allerdings egal, denn er hat ohnehin nach 6 Monaten keine realistische Chance mehr etwas geltend zu machen.
 
Kommt immer auf den Händler an. Hab schon Mängel angezeigt, die erst nach über einem Jahr aufgetreten sind. Wurde ohne Probleme getauscht.
Wäre mir jetzt neu, wenn ein Händler (sofern ihm zufriedene Kunden wichtig sind) wirklich von der Beweislastumkehr Gebrauch machen würde.
 
Aber ist das dann nicht eher ein Fall für die Herstellergarantie?
Hatte mein altes NB nach 5,5 Jahren wegen Grafikdefekt für 80 € reparieren lassen. Nach 7 Monaten trat der Defekt wieder auf und der Reparatur-Service vierwies auf die 6-monatige Nachweispflicht und war aus dem Schneider.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben