Hallo zusammen,
es geht um folgendes:
Und zwar habe ich vor etwa zwei Monaten von einem Händler bei Amazon eine Armatur für die Küche gekauft.
Es geht dabei um diesen Händler, der anscheinend seinen Sitz in China hat. Seit einigen Tagen fängt diese leider am Mischventil an zu tropfen. Da die offizielle Zeit zum Zurücksenden bereits verstrichen ist, möchte ich nun gerne meine Gewährleistung geltend machen, da offensichtlich ein Mangel vorliegt. Ich habe bereits Kontakt mit dem Händler aufgenommen und dieser bietet mir an, mir ein Mischventil (also ein Ersatzteil) zukommen zu lassen. Bevor ich nun antworte, würde ich mir gerne ein Bild von der rechtlichen SItuation machen:
1) Muss ich ein Ersatzteil akzeptieren? Nach §439 BGB hätte ich doch die Möglichkeit, den Mangel (vom Verkäufer) beseitigen zu lassen oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Ersatzteil würde bedeuten, dass ich den Mangel selbst beheben muss. Ich traue mir das zwar handwerklich zu, allerdings habe ich weder die Lust und die Zeit, mich selbst darum zu kümmern. Auch weiß ich nicht, wie das versicherungstechnisch ist, sollte dann doch aufgrund eines falschen Einbaus die Küche unter Wasser stehen.
2) Da der Händler seinen Sitz in China hat, gilt überhaupt die Gewährleistung? Auf der oben verlinkten Händlerseite steht unter dem Punkt "Rückgaben, Gewährleistung und Erstattung folgendes zur Gewährleistung:
"Sind Sie Verbraucher und ist der von Ihnen gekaufte Artikel mangelhaft, also zum Beispiel beschädigt oder entspricht nicht der Beschreibung, so gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsregeln."
Bezieht sich dieser Satz dann auch auf die "deutschen Gewährleistungsregeln", also die im BGB? Oder verstehe ich das irgendwie komplett falsch?
Im Zweifel kann ich natürlich auch noch Amazon mit ins Boot holen. Aber vielleicht hat ja jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann mir mehr dazu sagen.
Besten Dank im Voraus!
Viele Grüße!
es geht um folgendes:
Und zwar habe ich vor etwa zwei Monaten von einem Händler bei Amazon eine Armatur für die Küche gekauft.
Es geht dabei um diesen Händler, der anscheinend seinen Sitz in China hat. Seit einigen Tagen fängt diese leider am Mischventil an zu tropfen. Da die offizielle Zeit zum Zurücksenden bereits verstrichen ist, möchte ich nun gerne meine Gewährleistung geltend machen, da offensichtlich ein Mangel vorliegt. Ich habe bereits Kontakt mit dem Händler aufgenommen und dieser bietet mir an, mir ein Mischventil (also ein Ersatzteil) zukommen zu lassen. Bevor ich nun antworte, würde ich mir gerne ein Bild von der rechtlichen SItuation machen:
1) Muss ich ein Ersatzteil akzeptieren? Nach §439 BGB hätte ich doch die Möglichkeit, den Mangel (vom Verkäufer) beseitigen zu lassen oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Ersatzteil würde bedeuten, dass ich den Mangel selbst beheben muss. Ich traue mir das zwar handwerklich zu, allerdings habe ich weder die Lust und die Zeit, mich selbst darum zu kümmern. Auch weiß ich nicht, wie das versicherungstechnisch ist, sollte dann doch aufgrund eines falschen Einbaus die Küche unter Wasser stehen.
2) Da der Händler seinen Sitz in China hat, gilt überhaupt die Gewährleistung? Auf der oben verlinkten Händlerseite steht unter dem Punkt "Rückgaben, Gewährleistung und Erstattung folgendes zur Gewährleistung:
"Sind Sie Verbraucher und ist der von Ihnen gekaufte Artikel mangelhaft, also zum Beispiel beschädigt oder entspricht nicht der Beschreibung, so gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsregeln."
Bezieht sich dieser Satz dann auch auf die "deutschen Gewährleistungsregeln", also die im BGB? Oder verstehe ich das irgendwie komplett falsch?
Im Zweifel kann ich natürlich auch noch Amazon mit ins Boot holen. Aber vielleicht hat ja jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann mir mehr dazu sagen.
Besten Dank im Voraus!
Viele Grüße!