Armatur tropft - Händler will Ersatzteil schicken, ich möchte kompletten Austausch

Gnidde

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Hallo zusammen,

es geht um folgendes:
Und zwar habe ich vor etwa zwei Monaten von einem Händler bei Amazon eine Armatur für die Küche gekauft.
Es geht dabei um diesen Händler, der anscheinend seinen Sitz in China hat. Seit einigen Tagen fängt diese leider am Mischventil an zu tropfen. Da die offizielle Zeit zum Zurücksenden bereits verstrichen ist, möchte ich nun gerne meine Gewährleistung geltend machen, da offensichtlich ein Mangel vorliegt. Ich habe bereits Kontakt mit dem Händler aufgenommen und dieser bietet mir an, mir ein Mischventil (also ein Ersatzteil) zukommen zu lassen. Bevor ich nun antworte, würde ich mir gerne ein Bild von der rechtlichen SItuation machen:

1) Muss ich ein Ersatzteil akzeptieren? Nach §439 BGB hätte ich doch die Möglichkeit, den Mangel (vom Verkäufer) beseitigen zu lassen oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Ersatzteil würde bedeuten, dass ich den Mangel selbst beheben muss. Ich traue mir das zwar handwerklich zu, allerdings habe ich weder die Lust und die Zeit, mich selbst darum zu kümmern. Auch weiß ich nicht, wie das versicherungstechnisch ist, sollte dann doch aufgrund eines falschen Einbaus die Küche unter Wasser stehen.

2) Da der Händler seinen Sitz in China hat, gilt überhaupt die Gewährleistung? Auf der oben verlinkten Händlerseite steht unter dem Punkt "Rückgaben, Gewährleistung und Erstattung folgendes zur Gewährleistung:
"Sind Sie Verbraucher und ist der von Ihnen gekaufte Artikel mangelhaft, also zum Beispiel beschädigt oder entspricht nicht der Beschreibung, so gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsregeln."
Bezieht sich dieser Satz dann auch auf die "deutschen Gewährleistungsregeln", also die im BGB? Oder verstehe ich das irgendwie komplett falsch?

Im Zweifel kann ich natürlich auch noch Amazon mit ins Boot holen. Aber vielleicht hat ja jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann mir mehr dazu sagen.
Besten Dank im Voraus! :)

Viele Grüße!
 
Hallo :)

Es gilt deutsches Gewährleistungsrecht.

Im Übrigen kannst du, wie du selbst sagst, zwischen Reparatur und Austausch wählen. Am Ende des Tages läuft es jedoch, wenn du nicht bekommst, was du willst, auf einen Schadensersatzanspruch hinaus, das bedeutet letztlich einen entsprechenden Geldbetrag. Dazu gehören auch Einbaukosten.

Schöne Grüße
 
Hallo

Gnidde schrieb:
Nach §439 BGB hätte ich doch die Möglichkeit, den Mangel (vom Verkäufer) beseitigen zu lassen
Wenn du die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchtest dann schick dem Händler das Teil damit er es reparieren kann oder erwartest du das jemand zum reparieren zu dir nach Hause kommt ?
Du kannst dir auch nicht einen Wasserhahn bei OBI kaufen, selber einbauen und dann wenn es tropft OBI sagen die sollen einen Monteur zu dir nach Hause schicken, die werden dir auch sagen bringen Sie uns das Teil.
Die Sache sieht anders aus wenn du eine Fachfirma für den Einbau vor Ort beauftragst und bezahlst, dann kannst du erwarten das die für die Reparatur zu dir nach Hause kommen.
Du erwartest zu viel, du kaufst billigen China Mist den du selber einbaust und jetzt willst du Top Service wie vom deutschen Fachmann der dir das Teil eingebaut hat, du hast bílligen China Mist gekauft und den hast du bekommen.

Gnidde schrieb:
Auch weiß ich nicht, wie das versicherungstechnisch ist, sollte dann doch aufgrund eines falschen Einbaus die Küche unter Wasser stehen.
Dieses Problem hast du schon, weil du wahrscheinlich die Armatur selber eingebaut hast, ich kann mir nicht vorstellen das dir eine Fachfirma eine selbst bestellte billige China Armatur eingebaut hat, korrigier mich falls ich falsch liege.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist halt der Preis dafür, dass der Verkäufer etwas mangelhaftes schickt.
Ergänzung ()

@Tomi: Der Unterschied wird für den TE wohl darin liegen, dass er in dem einen Fall ein komplettes Teil selbst eingebaut hat und nunmehr im anderen Fall dieses komplette Teil selbst zerlegen und wieder zusammensetzen soll.
 
Finde allein die Denkweise schon etwas merkwürdig, ich kaufe eine Armatur zum wahrscheinlich deutlich günstigeren Preis beim Online Händler ein und erwarte dann den gleichen Service etc. wie im Fachhandel? Der Einbau geschieht schon mal auf eigenes Risiko und Verantwortung. Wieso sollte der Händler dafür gerade stehen? Allein hier können schon diverse Fehler passiert sein, die der Händler nicht kontrollieren kann.

Der Händler hat erstmal ein Recht auf Nachbesserung. Nur weil von einem Gerät ein Teil kaputt ist, besteht doch kein Anspruch auf den kompletten Austausch. Du kriegst ja auch kein neues Auto wenn der Bremssattel hängt nach 2 Wochen, sondern der Bremssattel wird ersetzt.
 
Der TE hat doch überhaupt nichts gegen kompletten Austausch oder Reparatur. Vom Händler hat er aber nunmal ein Angebot auf Zusendung eines einzelnen Ersatzteils bekommen und dazu stellt er sich ganz berechtigt die og Fragen. Die Wahl, ob Austausch oder Reparatur hat zudem zuerst der Käufer; nur unter weiteren Umständen kann die Wahl verweigert werden.
 
Hallo

Droitteur schrieb:
Die Wahl, ob Austausch oder Reparatur hat zudem zuerst der Käufer; nur unter weiteren Umständen kann die Wahl verweigert werden.
Richtig aber wenn man sich für die Reparatur entscheidet dann muß man das Teil dem Händler schicken/bringen, damit dieser es reparieren kann, bei einem selbst verbauten Billigteil wird kein Händler einen Monteur los schicken.
Das Problem ist jetzt das der Händler in China ist und das der TE wahrscheinlich nicht tagelang/wochenlang ohne die Armatur auskommt.
Da finde ich die vom Händler vorgeschlagene Alternative das Ersatzteil zu schicken eigentlich kurz und schmerzlos, der wird sich denken wer eine Armatur einbauen kann der kann auch ein Mischventil einbauen.
Da könnte es problematischer werden die Armatur zurück zu geben, falls an der Armatur Kratzer vom Einbau zu sehen sind, selbst wenn die Kratzer im nicht sichtbaren Bereich sind.

Ich würde vorschlagen die Kirche im Dorf zu lassen und das Mischventil selber einzubauen, das ist in 5 Minuten erledigt.
Ich persönlich würde mir sogar ein Mischventil eines Markenherstellers kaufen, die sind nicht teuer und halten länger als ein paar Wochen dicht.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Schonmal Danke für die teilweise konstruktiven Antworten

Tomislav2007 schrieb:
Du erwartest zu viel, du kaufst billigen China Mist den du selber einbaust und jetzt willst du Top Service wie vom deutschen Fachmann der dir das Teil eingebaut hat, du hast bílligen China Mist gekauft und den hast du bekommen.
Es handelt sich um eine knapp 90€ Armatur, die bei Amazon bei gut 30 Bewertungen (verifiziert) einen Durchschnitt von 4,9 Sternen aufweist und bei niemanden ein ähnliches Problem aufgetreten ist. Das es sich um einen Händler aus China handelt, habe ich erst bemerkt, als ich das mit der Gewährleistung klären möchte. Bislang war ich mit den Teil aber auch absolut zufrieden. Natürlich gibt es weitaus teurere Armaturen von deutschen Herstellern, als "billigen China Mist" würde ich das jetzt nicht bezeichnen, da ich die Qualität ansonsten stimmt.

Tomislav2007 schrieb:
Wenn du die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchtest dann schick dem Händler das Teil damit er es reparieren kann oder erwartest du das jemand zum reparieren zu dir nach Hause kommt ?
Ich erwarte, dass ich bei einem Mangel das Teil entweder zum Hersteller zur Reparatur schicken kann oder ich ein komplett neues Produkt bekomme. Dies steht mir nach $439 BGB auch zu. Ich darf sogar selber auswählen, was ich möchte (Und das ist kein Wunschdenken, bitte den entsprechenden Paragraphen lesen). Dass ich erwarte, dass jemand zum reparieren zu mir nach Hause kommt, habe ich in keiner Silbe erwähnt und darum ging es in meinen ursprünglichen Fragen auch nie.

Tomislav2007 schrieb:
Du kannst dir auch nicht einen Wasserhahn bei OBI kaufen, selber einbauen und dann wenn es tropft OBI sagen die sollen einen Monteur zu dir nach Hause schicken, die werden dir auch sagen bringen Sie uns das Teil.
Ja, und das wäre ja auch in Ordnung. Vermutlich hätte ich auch hier das Recht auf einen Austausch.
Wie kommst du bitte darauf, dass ich einen Monteur erwarte?

nebulein schrieb:
Finde allein die Denkweise schon etwas merkwürdig, ich kaufe eine Armatur zum wahrscheinlich deutlich günstigeren Preis beim Online Händler ein und erwarte dann den gleichen Service etc. wie im Fachhandel?
Es liegt offensichtlich ein Sachmangel vor. Daher ist die Fragestellung, ob der Paraprah $439 hier gilt aufgrund der Situation, dass ich den Artikel auf Amazon bei einem Händler aus China gekauft habe. Die Inidzien legen bislang nahe, dass der Paragraph gilt (Siehe im ersten Beitrag verlinkte Händlerseite den entsprechenden Punkt zur Gewährleistung). Aber genau darum geht es mir ja. Ich erwarte hier keinen Service, sondern dass mir zustehende Recht als Käufer bei einem Sachmangel.

Zum Thema Versicherung. Letztendlich besteht der Anschluss einer Armatur darin, zwei Schläuche anzuschließen. Kann natürlich sein, dass ich dann auch Ärger von der Versicherung bekomme, wenn ich es selbst mache. Letztendlich müsste ich hier aber das komplette Produkt auseinander bauen und selbstständig ein Ersatzteil wieder einbauen. Das Risiko, dass hier etwas schiefgeht ist weitaus größer als der einfache Anschluss einer Armatur. Aber vergesst von mir aus diese Frage auch gerne wieder. War nur ein Teilaspekt.

Gegenfrage: Ihr habt ein Tablet bestellt und nach einigen Monaten zickt das Display rum. Der Verkäufer bietet euch an, dass ihr ein neues Display bekommt, dass ihr aber selbst einbauen müsst. Das würdet ihr doch auch nicht wollen?! Ob das aber rechtlich ok ist, dass ist der Kern meiner Frage. Ich schicke das Teil im Zweifel auch gerne zur Reparatur zurück, würde aber natürlich einen einfachen Austausch bevorzugen, da ich sonst in der Zwischenzeit keine Armatur in der Küche habe :)
 
Gnidde schrieb:
Ich erwarte, dass ich bei einem Mangel das Teil entweder zum Hersteller zur Reparatur schicken kann oder ich ein komplett neues Produkt bekomme. Dies steht mir nach $439 BGB auch zu. Ich darf sogar selber auswählen, was ich möchte (Und das ist kein Wunschdenken, bitte den entsprechenden Paragraphen lesen).
Den von dir genannten § musst du aber schon vollständig lesen, einschließlich Absatz 3.
 
fax668 schrieb:
Den von dir genannten § musst du aber schon vollständig lesen, einschließlich Absatz 3.
Danke, das habe ich natürlich getan.
Der Kern der Frage war aber nach wie vor, ob der von mir genannte Paragraph überhaupt gilt. Erst dann würde ich dem Verkäufer meine mir bevorzugte Variante mitteilen und dann darf er entscheiden, ob dies mit für ihn unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
 
Das Problem ist in vielen Fällen nicht die Frage, ob deutsche Gesetzgebung anwendbar ist, sondern, ob sie durchsetzbar ist.

Hast du dem Verkäufer bereits deinen expliziten Wunsch mitgeteilt und auch den von dir gefundenen Paragraphen genannt?
 
Idon schrieb:
Das Problem ist in vielen Fällen nicht die Frage, ob deutsche Gesetzgebung anwendbar ist, sondern, ob sie durchsetzbar ist.
Mir ging es hier zunächst tatsächlich erstmal darum, OB die deutsche Gesetzgebung ANWENDBAR ist. Wahrscheinlich wird sie das sein, aber bevor ich damit eventuell komplett ins Leere laufe, wollte ich mich erstmal informieren. Vielleicht hat hier schon jemand mal Erfahrungen damit gemacht, da chinesische Händler auf Amazon vermutlich nicht ganz selten sind.
OB ich das ganze DURCHSETZEN kann, das wird sich dann zeigen.

Idon schrieb:
Hast du dem Verkäufer bereits deinen expliziten Wunsch mitgeteilt und auch den von dir gefundenen Paragraphen genannt?
Bislang wie gesagt noch nicht.
 
Das kann ich - soweit das in einem Computerforum und angesichts einer recht spontanen Einschätzung des Sachverhaltes überhaupt tunlich ist :D - so definitiv nochmal bekräftigen. Sowohl vor den deutschen Gerichten als auch sogar vor den chinesischen würde man hier letztlich deutsches Recht anwenden.
 
Droitteur schrieb:
Das kann ich - soweit das in einem Computerforum und angesichts einer recht spontanen Einschätzung des Sachverhaltes überhaupt tunlich ist :D - so definitiv nochmal bekräftigen. Sowohl vor den deutschen Gerichten als auch sogar vor den chinesischen würde man hier letztlich deutsches Recht anwenden.
Besten Dank für die Einschätzung! Mehr wollte ich ja auch erstmal gar nicht :) Das ich hier in einem Computerforum keine wasserdichte juristische Antwort bekommen ist mir natürlich klar. Da hier aber vermutlich auch sehr viele Leute auch bei Amazon bestellen und vielleicht schonmal in der selben Situation waren, war ich eben an Einschätzungen und Erfahrungen interessiert.
Ich werde dann berichten, ob ich für meinen "billigen China Mist" "Top Service" erhalte :rolleyes:
 
Sehr gern :)

Ich kann dir das nur aus meinen juristischen Recherchen berichten, die gleichwohl nicht wasserdicht sind. Praktische Erfahrungen wird es dazu wenige geben, da die allermeisten ja selbst im eingetreten Problemfall nicht zwangsläufig die korrekte Rechtslage in Erfahrung bringen können.
 
@ Gnidde

Meine Probleme mit ausländischen Händlern löse ich durch die Erzeugung von (legalem!) Druck, also meist damit, dass ich Amazon ins Spiel bringe. Die potentielle Angst um den eigenen Onlineshop ist ein großer Motivator. Dabei sollte man natürlich zu 100% sicher sein, dass man tatsächlich im Recht ist.
 
Gnidde schrieb:
Mir ging es hier zunächst tatsächlich erstmal darum, OB die deutsche Gesetzgebung ANWENDBAR ist.
Ist sie eben nicht. Und das kann man ganz einfach daran festmachen, wo der Ort der Rechnungsstellung erfolgt, was ganz offensichtlich China ist und somit kein deutsches Gewährleistungsrecht bzw. keine Sachmängelhaftung greift. Wenn die Chinesen dir von sich aus ein Ersatzteil schicken wollen, kannst du dich glücklich schätzen. Kulanz und Service ist in der Regel dort ein Fremdwort.

Ich möchte auch mal wissen, wie du darauf kommst, dass dt. Recht gelten würde? Amazon-Marketplace ist auch nichts anderes als jede x-beliebge Online-Plattform, d.h. Amazon bietet hier mit der Plattform lediglich die Basis, hat aber in dem entstanden Kaufvertrag zwischen dir und dem chinesischen Händler null Relevanz.
 
Zum Beispiel weil der Verkäufer dem deutschen Markt seine Waren anbietet?

Warum der Ort der Rechnungsstellung?
 
Falls es Probleme mit dem Anbieter gibt, greift die Amazon a-z Garantie: https://www.amazon.de/gp/help/customer/display?nodeId=886416. Habe ich leider schon benutzen müssen und flutschte einwandfrei. Wichtig dabei ist, genau den Anweisungen zu folgen und die Kommunikation ausschließlich über die von Amazon bereitgestellten Mittel zu erledigen. So kann Amazon dann nachverfolgen, was passiert ist.

Aber so weit sind wir ja noch nicht. Vorläufig einfach mal die Ansprüche beim Händler melden (über die Amazon Kommunikationsverwaltung) und mal schauen, was der antwortet. Falls das nicht zum gewünschten Ergebnis führt, kann man sich an Amazon wenden. Bei mir führte das dazu, dass ich nach ein paar Wochen mein Geld wieder auf dem Konto hatte und der Händler hat sich nie wieder gemeldet, d.h. das Produkt hatte ich noch dazu.
 
A bis Z Garantie ist ja begrenzt (von der Anzahl) muss halt schauen ob es das wert ist.
 
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