Hund attackiert

SB94

Commander
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Juni 2009
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wollte mal fragen ob man, da unser Hund (Norfolk-Terrier; nach Wikipedia 25-26cm groß) von einem anderen Hund (Airedale Terrier; 58–61cm) attackiert wurde, und unser Hund zum Tierarzt musste (Antibiotikum; Schmerzmittel) man die Besitzer des anderen Hundes nach
StGB
§ 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht
nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
und nach
BGB
§ 90 Begriff der Sache
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
§ 90a Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die
für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes
bestimmt ist.
Anzeigen kann.
Der Airedale Terrier läuft immer ohne Leine und unser immer mit, zudem ist bekannt, dass deren Hund sich gerne mit anderen (unseren Eingeschlossen) anlegt, ein Nachbarhund (Labrador Retriever; 56-57cm; war an der Leine; ca.100€ Tierarzt kosten; Wunde wurde genäht) hatte eine 10cm wunde am Hals, und konnte sich aufgrund der Leine nicht wehren, weshalb der Airedale Terrier "nur" Kosten von ca. 30€ hatte. Unser konnte sich aber, da er so klein ist und auch an der Leine war weder wehren, noch flüchten.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

mfg
sb94
 
Ich würde definitiv ja sagen. Es liegt ganz klar eine Sachbeschädigung vor. Dafür gibt es doch eine Hunde Haftpflicht ?
 
ihr könnt den besitzer zumindest zum leinenzwang verdonnern lassen wenn er wirklich so aggressiv ist

wenn es mehrere fälle bei euch gibt kann man sich ja zusammenschließen und gemeinsam dagegen vorgehen.
 
also ich weiß nichts von wegen Hundehaftplicht, aber wird schon so sein....
wegen dem Leinenzwang, wir waren schon mal mit unserm Hund beim Ordnungsamt, da hat sich aber nichts ergeben, aber da war unser noch nicht so stark attackiert worden und der Nachbarhunde auch noch nicht. Aber wer weiß was sich jetzt ergibt.
Wie auch immer, ich danke euch für eure schnellen antworten...
Die Anzeige muss man doch direkt bei der Polizei erstatten (oder wie das auch immer heißt)???
 
jo am besten so schnell wie möglich, die nehmen das erstmal auf. wenns dann nochmal vorkommt können die zumindest einsehen das es schon andere vorfälle gab
 
da schonmal leinenpflicht gilt sind das 20€ - 35€ ordnungsgelt.
ein hund is keine sache, da zieht glaube sogar körperverletzung. eine katze ist eine "sache" ...

da es ja anscheint öfters vorkommt mit dem "köter" sollte der mal zu nem wensenstest geschickt werden.
häuft sich das ganze dann wird er einfach eingeschläftert, passiert ja in der regel auch wenn ein hund ein mensch attakiert.
 
alffrommars schrieb:
ein hund is keine sache, da zieht glaube sogar körperverletzung. eine katze ist eine "sache" ...

Ja, genau :D

Anders aber lila Milchkühe - die fallen unter das Schokoladenschutzgesetz.

Mal im Ernst: wie kommst du darauf?
 
alffrommars schrieb:
ein hund is keine sache,

Falsch. Ich hab mal einen Bericht gesehen wo es genau um diesen Sachverhalt ging. Ein Hund wird rein rechtlich als "Sache" gesehen. Eine Beschädigung gilt daher als Sachbeschädigung. Ich fand das so erstaunlich, dass diese Erkenntniss das einzigste war das bei mir aus diesem Bericht hängen blieb.

Aus diesem Grund forden Tierschützer ja auch ein eigenes Tierschutzgesetzt das diesem Umstand (<--Hund/Katze = Sache) abschaft.

Aber auf jedenfall mal zur Polizei und anzeige erstatten. Die werden dir dort schon sagen ob du ansprüche gelten machen kannst oder nicht. Dafür sind sie ja schließlich da.
Wahrscheinlich hören die Herren dort auch nicht so furchtbar gern das ein Problem-Hund ohne Leine rumrennt.
Also schnell mal auf die nächste Wache solange die erinnerungen noch frisch sind. Vielleicht hast du Fotos und Tierarztrechnung? Unbedingt mitnehmen. Auch Aussagen der anderen Hundehalter sind bestimmt nützlich.
 
Müsste Sachbeschädigung sein. Geh einfach zur Polizei und schildere denen den Vorfall. Die müssten doch wissen ob man da Anzeige erstatten kann.


alffrommars schrieb:
ein hund is keine sache, da zieht glaube sogar körperverletzung
Richtig, Körperverletzung! Im schlimmsten Fall kommt der Hund ins Gefängnis. Vielleicht hat der Hund aber auch Glück und muss nur Sozialstunden ableisten :D
 
SB94 schrieb:
also ich weiß nichts von wegen Hundehaftplicht, aber wird schon so sein....
du hast einen hund und keine haftpflichtversicherung für ihn? das ist fast schon fahrlässig. hoffentlich hat der andere hundehalter eine entsprechende versicherung. in dem fall wende dich an selbige.

Die bekannte Hundehaftpflicht dient dazu, die Kosten für Schäden zu decken, die durch einen Hund entstanden sind. Dabei werden die Kosten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden gedeckt. Da das deutsche Gesetz besagt, dass jeder Halter für die Schäden, verursacht von seinem Hund, aufkommen muss, ist eine Hundehaftpflicht sehr von Vorteil. Denn selbst der friedlichste tierische Hausgenosse kann einen Schaden anrichten. Wer also ein verantwortlicher Hundefreund ist, schließt eine Hundehalterhaftpflicht ab.

steuern zahlst du aber schon für deinen hund, oder? ;)
 
Der Fragesteller hat doch schon die einschlägigen Vorschriften genannt, Tiere sind keine Sachen, werden aber als solche behandelt, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, da gibt es eigentlich auch aus Tierschutzgesichtspunkten keinen Änderungsbedarf.

Nur kann ein Tier eben keine Sachbeschädigung begehen und der Hundehalter hat sie selbst ja nicht begangen.
 
sebastian23 schrieb:
Richtig, Körperverletzung! Im schlimmsten Fall kommt der Hund ins Gefängnis. Vielleicht hat der Hund aber auch Glück und muss nur Sozialstunden ableisten :D
Wenn so ein Tier öfter auffällig wird und vor allem nicht nur Tieren gegenüber, wird er zwangsweise eingeschläfert.
 
Eine Sachbeschädigung würde Vorsatz voraussetzen. Nur weil das Vieh aggressiv ist, würde ich nicht sagen, dass der Besitzer Vorsatz auf die Beschädigung eines anderen Hundes hatte.
Eine OWI könnte es aber durchaus sein.

Eine zivilrechtliche Haftung sollte hier aber gegeben sein. Ich glaube §833 BGB wurde hier noch nicht genannt.
 
Wenn so ein Tier öfter auffällig wird und vor allem nicht nur Tieren gegenüber, wird er zwangsweise eingeschläfert.

wasn das fürn quak
erstmal kommt der wesenstest mit anschließender maulkorb und leinenpflicht
wenn das missachtet wird wird dem halter das tier weggenommen
 
nimm den anderen Hundehalter ans Patschehändchen und geht zur Polizei, um Anzeige zur erstatten
ansonsten könnt ihr euch auch gerne direkt mal beim Ordnungsamt erkundigen
 
@ Kotztüte -- Kein Quark. Ist bei einem "Verwandten" vor Jahren genau so geschehen.
Der Hund hat im Nachbarort Schafe gerissen. Da kam auch nicht erst ein Wesenstest. Polizei + Tierarzt und der Rest hat keine 10 Minuten gedauert.

Leinenpflicht besteht immer auf öffentlichem Gelände! Außerdem sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass man sein Hund immer anleinen sollte - Egal wie groß oder gefährlich er sein mag.
Genügend Storys könnt ihr hier im "Miez, Maus & Co."-Thread lesen über Hunde die ausgebüchst sind.
 
@spraadhans:
Das ist schon richtig, was ich sage. Der Threadstartet fragt, ob eine Anzeige Sinn macht. Anzeigen kann man hier nur den Halter des aggressiven Hundes. Dies macht jedoch nur dann Sinn, wenn der Tatbestand einer Sachbeschädigung vorliegt. Dazu gehört auch der Vorsatz.
Anzeigen kann man natürlich trotzdem. Die Statsanwaltschaft wird dann schon das richtige tun...

Wenn du weiter fragst, was denn der Besitzer getan hat und damit unterstellst, er hätte nichts getan, dann macht eine Anzeige ja noch weniger Sinn.
Oder verwechselst du das mit der Haftung?
 
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